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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, bin ganz neu hier, aber da ich nicht weiter weiss fang ich einfach mal an... Also wir, d.h. ich (28) mein Partner (27) und unsere Tochter wohnen momentan in einer zwei Zimmer Wohnung in Hannover, die Miete beträgt 515 Euro warm und die Wohnung ist 58 qm gross. Die Miete und die Lebensunterhaltungskosten übernimmt die Arge. Wir halten schon seit längerem Ausschau nach einer drei Zimmer Wohnung, weil die jetzige mittlerweile zu klein ist, nun bin ich wieder schwanger geworden, gerade mal zweiter Monat, und nun meine Frage/Fragen: wieviel qm stehen uns jetzt zu und wieviel qm stehen uns zu sagen wir mal in 6 Monaten, wenn ich hochschwanger bin oder wenn das Baby da ist? Hab mal gehört, dass ab dem 7 Monat der Schwangerschaft die Arge bereits eine Wohnung für 4 Personen genehmigen kann. Und wie hoch darf die Miete bei 4 Personen sein ( kalt und warm)? Es würde uns ja jetzt nichts bringen in eine drei Zimmer Wohnung zu ziehen und wenn das Baby da ist wieder umzuziehen in eine grössere. Wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar!!! Vielen Dank. |
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#2
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| Zitat:
zB. in Hamburg geregelt. Aber nach der sog. "Produkttheorie" kommt es am Ende nur auf die (Gesamt)kosten bzw. Nettokaltmiete an, welche für die Wohnung anfallen, für drei Personen also Euro 556,-, wie Du hier erkennen kannst: http://www.harald-thome.de/media/fil...ion---2009.PDF Nochmal, wenn Du also eine Wohnung mit zB. 80 m2 findest zB. bei noch angemessenen Kosten von zB. 530,- Euro, dann sollte die ARGE mitspielen. Zitat:
Eigentlich sollte stets die NettoKaltmiete als Basis herangezogen werden, denn zB. bei Heizkosten sind die baulichen und wohnlichen Voraussetzungen einfach zu unterschiedlich, als dass man mit Pauschalen arbeiten könnte. |
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#3
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| Es gibt keine Quadratmeterzahl, die einem zusteht. Die genannten QM sind Maximalangaben, keine Minimalangaben. |
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#4
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| Ich habe mal gehört daß manche ARGen Nachwuchs erst ab einem bestimmten Alter bei der Wohnungszumessung berücksichtigen. |
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#5
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| KANN. Manche ARGEN gestehen einem Kind ab 1 Jahr ein eigenes Zimmer zu, manche ab 6 Jahre |
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#6
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| Hallo! Gemäss http://www.harald-thome.de/media/fil...ion---2009.PDF stehen euch aktuell max. 75qm und mit dem Baby dann 85 qm zu, bis zu einer Max-Miete von 649€ Ab wann das Baby mit eingerechnet wird, kann dir am besten dein Jobcenter sagen. Einfach mal (schriftlich) anfragen! Hast du die SS schon gemeldet und den Mutterpass vorgezeigt? Denn dran, ab der 13. SSW steht dir der Mehrbedarf für Schwangere zu! Gruss, little |
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| 3 personen, 4 zimmer, schwanger |
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