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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo ich habe Harz 4 und möchte nun mit meinem Freund zusammenziehen. Ich habe nun meine alte Wohnung gekündigt da ich ein Kind bekomme, und diese nun zu klein wird. Ich weis das wir zu 3 nun 80 m2 haben dürfen also binn ich zu der Wohnunmgsbaugesellschaft gegangen und habe eine Wohnung beantragt die 80 m2 groß ist und 4 Zimmer hat da mein Freund gerade eine Ausbildung macht und auch ein eigenes Arbeitszimmer benötigt. Nun haben die mir von der Wbg. nur eine 3 Raum whg angeboten. Was soll ich machen Zudem hat mein jetziger Vermieter eine 3 Monatige Kdg. Frisst welche mich nun weitere 3 Monate an der alten whg fesselt. Geht das nicht das ich früher aus dieser whg kann??? Bezahlt das Harz4 Amt nicht die alte und die neue Whg da der Umzug ja dringend ist da ich am 10 August mein Kind bekomme.??? Mir wurde von der Wohnungsbaugesellschaft gesagt das es frühestens nach 3 monaten geht.???? Ich habe irgendwie mal davon was gehört das diese 2 Wohnung durch eine gewisse Dringlichkeit des Umzugs auch gezahlt werden sollte.???? Bitte um schnelle Antwort da es sehr eillt. |
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#2
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| So, 80qm dürfen sein? Steht das irgendwo oder hat dir das Amt das genehmigt (wo es doch eher um MietHÖHE geht als um GRÖSSE)? Oder woher nimmst du die Angaben? Du weißt schon, dass es durchaus Kommunen gibt, die davon ausgehen, dass einem Baby erstmal zumutbar ist, bei den Eltern zu schlafen und deshalb einem Baby gar keinen eigenen Wohnraum zugestehen? Das Amt soll Doppelmieten zahlen, weil du nicht rechtzeitig kündigen konntest? Es besteht Dringlichkeit, weil du ein Kind bekommst? Hat es noch nie Menschen gegeben, die NACH der Geburt umgezogen sind? Weia, ich glaube, du träumst dir da noch ganz schön was zusammen. Weder muss dir ein Vermieter eine große Wohnung anbieten, noch an dich vermieten, noch dich früher aus dem Mietvertrag rausnehmen, nix davon. Das reale Leben sieht doch etwas arg anders aus. Turtle |
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#3
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| Wenn dein Freund als Azubi ein eigenes 'Arbeitszimmer' benötigt muß er sich das evtl. durch Aufnahme eines Zusatzjobs verdienen. Dafür ist die ARGE nicht zuständig. Dein Freund bekommt kein ALGII und er muß seinen Mietanteil und seine Lebenshaltungkosten aus dem Azubi-Verdienst finanzieren. Ob du wegen des Kindes Anspruch auf ein Extra Zimmer hast mußt du mit der ARGE klären. Manche ARGEN sehen einen solchen Anspruch erst ab einem bestimmten Alter des Kindes vor. Ob die alte Wohnung zu klein ist kann man vom grünen Tisch aus nicht beurteilen. Und insofern ist dann auch unklar ob ein Umzug aus ARGE Sicht überhaupt erforderlich ist. |
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#4
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| Zitat:
Ich habe meine Wohnung auch aus dem Grund nicht schon viel früher gekündigt weil ich Angst hatte in der Zeit keine neue Wohnung zu bekommen und dann auf der Strassse zu sitzen. Aber ich meine mal auch das es sehr eng ist mit 3 Personen auf 2 Zimmer mit 46m² zu wohnen . Mein Freund bekommt Schüler BaföG in Höhe von 212€. |
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#5
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| Zitat:
Da sind euch sicherlich auch noch 3 Monate in der Wohnung zuzumuten. Davon abgesehen, von den angemessenen 336 Euro werden nur 2/3 von der Arge übernommen. Dein Freund muß seinen Mietanteil selbst bestreiten. Übrings somit auch den Luxus eines Arbeitszimmers - für einen Schüler, find ich das ja schon fast lächerlich. |
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#6
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| Zitat:
mein Schlafzimmer ist aber so klein das ich da nicht einmal Platz für ein babybett habe ganz zu schweigen den Platz für ein Wickelkommode habe desweiteren habe ich nicht einmal eine dusche wo soll ich bitteschön das Baby baden ??? Das mein Freund seinen Mietanteil vom BaföG bezahlen muss is mir klar das machen die ja auch. |
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#7
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| Zitat:
Und was ist mit der anderen Wohnung? Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#8
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| Zitat:
Na kann man die Frist denn nicht irgendwie drücken oder so ??? |
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#9
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| Nein. Und das Schwangere ein Sonderkündigungsrecht haben, ist ein Gerücht.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#10
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| Mir schwillt der Kamm.... Zitat:
Zitat:
Zitat:
So, wie jede Familie von Geringverdienern ihre Familienplanung incl. Umzug planen muss, dass es möglichst kostengünstig über die Bühne geht, genauso hast du auch zu planen! Ansonsten sollte man nämlich überlegen, ob man überhaupt schon reif für sowas ist. Turtle |
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