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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, ich bin 18 und im 5.monat schwanger. Da hier bei meinen eltern kein platz für mich und mein baby ist (ich teile mir ein zimmer mit meiner kleinen schwester) muss ich so langsam ausziehen. normalerweise würde die arge meine wohnung bezahlen, aber vom jugendamt kam ein brief das sie mir zunächst ein mutter kind heim empfehlen würden und somit würde die arge sagen ne die wohnung wird nicht bezahlt sondern wenn ein mutter kind heim. Da ich aber nicht in ein mutter kind heim möchte weil es einfach viel zu weit weg von hier ist und somit dann auch mein freund kaum möglichkeit haben würde sein kind zu sehen und sich zu kümmern habe ich mich nochmal beim jugendamt erkundigt was es für möglichkeiten gibt doch noch eine eigene wohnung zu bekommen. Dort wurde mir gesagt dass die einzige möglichkeit wäre wenn die arge mir die wohnung bezahlt und das jugenamt dann nur die ambulante hilfe für mich und mein baby zahlen würde, allerdings wüsste sie nicht ob es diese möglichkeit überhaupt gibt und sie erkundigt sich bei der arge und ruft mich dann an. allerdings ist das nun fast 2 wochen her und an ihr telefon geht die frau vom jugendamt auch nicht. weiß jemand ob diese möglichkeit besteht also damit ich doch meine eigene wohnung bekomme? diese ungewissheit ist schrecklich.. naja wär lieb wenn ihr mir helfen könntet. lg ina* |
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#2
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| Warum nicht erst in ein Mutter-Kind-Heim? Dort wird dann festgestellt inwieweit du in der Lage bist, alleine für dich und das Kind zu sorgen und je nach Einschätzung kannst du von dort aus mit Unterstützung auch in die ambulante Betreuung entlassen werden. Die Dame vom Jugendamt hat offenbar den Eindruck, dass du nicht wirklich dringend Hilfe benötigst und verwendet ihre Zeit dann lieber für die dringenderen Fälle. |
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#3
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| Das mutter kind heim ist ganz schön weit weg von hier, das heißt ich müsste meine schule wieder wechseln und mein freund,der papa von meinem baby hat kaum eine möglichkeit sich um sein kind zu kümmern. er geht noch zur schule und hat keinen führerschein und somit auch kein auto, also wär er mit dem bus ca 2 1/2 bis 3 stunden unterwegs zum heim und abends wieder zurück das passt alles von der zeit her gar nicht er würde sein kind also nur am wochenende sehen können und die fahrtkosten sind auch ganz schön hoch. ich habe gerade beim jugendamt jemand erreicht und die frau die mich anrufen wollte ist nun im urlaub. |
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#4
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| Zitat:
Und du solltest den Start in dein Leben als junge Mutter nicht von dem Vater des Kindes abhängig machen, du hast nicht die Gewissheit, das er in 5, 6 oder 10 Monaten überhaupt noch Vater sein will. Ist das "ganz schön weit weg"-Heim das einzige oder gibt es vielleicht noch was in der Nähe? |
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#5
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| es gibt 2 heime die hier in der umgebung sind, sind aber beide so ziemlich gleich weit weg. ich gehe zur abendschule und mein jetziger lehrgang endet im januar und ab februar geht der nächste weiter ich würde dann irgendwann im märz oder spätestens im april dazukommen ist alles schon mit der schule abgesprochen, ich brauch also kein jahr zu wiederholen. wenn ich eine eigene wohnung bekommen würde dann würde ich eine ambulante hilfe vom jugendamt bekommen damit ich mich mit dem kind sicherer fühle, außerdem bekomme ich noch andere hilfen vom diakonischen werk usw und wenn ich abends zur schule gehe dann würden meine eltern oder mein freund auf mein baby aufpassen. |
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#6
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| Hallo ina*, ich sehe das zunächst wie Grubenpony und würde mir wegen dem Kindesvater weniger Sorgen machen. Denn auch wenn das besagte MutterKindHeim weit entfernt ist gibt es immer noch Mittel und Wege um sein Kind zu sehen. Ich stelle mir grade die Frage ob du aus deinem Elternhaus raus musst oder "freiwillig" ausziehen möchtest. Wie sind die Räumlichkeiten bei deinen Eltern, würde die Möglichkeit bestehen ,dass du wenn du nicht gehen muss weiterhin bis zum Schulabschluss bei deinen Eltern bleibst? Dann wäre aus meiner Sicht auch die Kindesbetreuung gesichert und du kannst deinen Schulabschluss machen. |
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#7
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| und ich halte es schon für wichtig den vater mit einzubeziehen, er sol sich schließlich auch ums kind kümmern können. |
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#8
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| das problem hier bei meinen eltern ist das ich noch 3 geschwister habe und ich mir ein zimmer mit meiner kleinen schwester teilen muss. und zu dritt in einem zimmer das funktioniert echt nicht. also zuhause wohnen bleiben geht auf keinen fall. aber direkt hier gegenüber ist eine kleine wohnung frei. |
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#9
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| Hinsichtlich der Schule und der Wohnverhältnisse würde ich mich dann nochmals mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, denen die Lage in einem persönlichen Gespräch erklären (evtl. einen Elternteil mitnehmen). Persönliche Gespräche mit den jeweils zuständigen Sachbearbeiter sind meiner Meinung nach eh immer besser als telefonische Gespräche. Und wenn du das gemacht hat würde ich dort um eine Zusicherung bitten, dass das Jugendamt die Anmietung einer eigenen kleinen und ANGEMESSENEN Wohnung befürwortet. Aber gleichzeitig die Betreuung durch das Jugendamt auch erfolgt. Und dann zur ARGE und dort alles notwendige Absprechen. |
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#10
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| beim jugendamt wurde gesagt sie wollen mir nicht die entscheidung abnehmen ob ich in ein mutter kind heim oder in eine eigene wohnung ziehe aber sie würden das nur befürworten wenn ich dann in meiner eigenen wohnung eine ambulante hilfe vom jugendamt bekommen würde. allerdings wusste sie nicht ob dann die arge noch die wohnung bezahlt oder ob diese dann auch vom jugendamt bezahlt werden muss. weil sie möchte nicht, das das jugendamt meine wohnung bezahlt. wenn die arge das macht und das jugendamt nur die ambulante hilfe leisten müsste so wäre es für sie ok. sie wollte sich informieren und mir dann bescheid sagen, hat sie aber bisher nicht gemacht und nun ist sie im urlaub und ich sitz hier zuhause und weiß nicht wie es jetzt weiter geht. |
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| arge, jugendamt, schwanger, wohnung |
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