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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| hallo ! bin ganz neu hier und brauche hilfe. bin erst seit kurzem in der Leistung von hartz4. habe nachdem ich eine stellungsnahme über die kdukostensenkung ein antwortschreiben von der arge bekommen. aber ich hab noch fragen dazu. man verlangt jeden monat 10 zeitungsannoncen um einen angemessenen wohnraum. ich habe schon mehrfach gegoogelt und sämtliche ratgeber studiert aber schlau werde ich nicht. desweiteren -wie kann man 10 zeitungsannoncen verlangen wenn ich keinen mietwohnung für diesen preis finde den die arge verlangt. bei der stadt habe ich mich schlau gemacht-sie sagte ich könne morgen vorbei kommen zwecks wohnberechtigungsschein um mich um sozialwohnugen zu bewerben sagte mir aber gleich-soll mir keine hoffnung machen es gibt eine ewige warteliste. ich habe so angst obdachlos mit meiner kleinen tochter zu werden denn die miete kann ich aus mein hartz4 satz nicht abdecken wenn die mir ab november nur noch den angemessenen preis dafür bezahlen soll ich denen dann alle anderen anzeigen auf den tisch legen ? HILFE HILFE HILFE BIN ÜBER JEDE ANTWORT GANZ DOLLE DANKBAR |
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#2
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| kann mir denn nieman helfen ????? |
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#3
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| Die 10 Annoncen sollen/können ja belegen, dass du trotz intensiver Bemühungen eben keinen angemessenen Wohnraum findest! Im § 22 Abs 1 SGB II steht, dass die unangem. Kosten als Bedarf der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen sind, wie es nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, die Aufwendungen zB durch einen Umzug zu senken, (...) (SGB 2 - Einzelnorm) Wenn du also nachweisen kannst, dass du suchst, aber keinen passenden Wohnraum findest, müssten die zu hohen Kosten weiter übernommen werden. Daher die Nachweise ... Wenn du so viele Zeitungsannoncen nicht zusammen bekommst - Internetrecherche in entsprechdenen Wohnraumvermietungsbörsen müsste auch gehen (frag aber vorher nach, ob das auch anerkannt wird). Oder zB Vorsprachen bei Wohnungsbaugenossenschaften usw.
__________________ Vernünftige Menschen suchen Lösungen. Die anderen den Schuldigen. |
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#4
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| Schwierig, da substantielle Angaben deinerseits fehlen. Also welche Stadt, Alleinerziehend mit Kind, wie ist die zu teure Wohnung entstanden, durch Jobwegfall oder durch Auszug vom Partner, wieviel ist jetzt die Miete, wieviel will das Amt zahlen. Eventuell Ansprüche bei der Wohnungssuche reduzieren, ein Zimmer weniger, einige m² weniger, auch in schlichten Wohngegenden suchen. Eventuell auch daran denken mit Aufstockung etwas mehr Geld in die Kasse zu kriegen. |
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#5
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| also nochmal zu mir alleinerziehende mama einer 1jährigen tochter. bin im januar 2010 in die nähe zu meinen eltern gezogen damit sie mir helfen können wegen arbeitsaufnahme8 mal wochenende aufpassen). so -nun bekomme ich kein kita-platz erst im nächsten jahr mai 2011 dann ist die kleine 2 bis dahin muss ich zuhause bleiben . eine tagesmutter kommt für mich nicht in frage. so ich lebe in Germersheim meine miete 435 kalt 65 qm ( dachgeschoss - schrägen sind nicht berücksichtigt ) arge sagt mietspiegel beläuft sich bei mir und kind auf 270 euro kalt . also soll ich umziehen oder untervermieter . untervermietung das geht gar nicht mit einem fremden menschen- also umzug. dafür hat man mir dann das schreiben zugesandt wo auch drin stand das ich 10 zeitungsinserate monatlich vorzulegen habe. na klar habe ich schon im internet und so geschaut -morgen lasse ich mir den wohnberechtigungsschein ausstellen- die dame wies mich gleich draf hin ich solle mir keine große hoffnungen machen denn es bestehen wartelisten für eine sozialwohnung. habe makler angerufen -entwerder kein angebot oder viel zu teuer. hab im internet gegoogelt was habe ich gefunden- 1-zimmerwhg mit 40 qm und ca 280 kaltmiete. also ne einraumwohnung ist ja nun wirklich viel zu klein. wenn ihr noch fragen habt dmit ihr meine beantworten könnt- immer her damit! |
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#6
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| zu den annoncen die die arge verlangt- es steht ausdrücklich drin -ich zitiere bei den zeitungsannoncen ist darauf zu achten- dass hier die angemessenheitsgrenze beachtet wird. |
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#7
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| Und seit wann beziehst Du ALG II? |
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#8
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| seit märz beziehe ich als zuschuss zum elterngeld harzt 4 und ab juli komplett - denn ab da ist die elternzeit vorbei |
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#9
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| Hmmm, eigentlich musste für Dich doch schon beim Umzug abzusehen sein, dass Du mal im ALG II-Bezug landest, oder? Aber was den von Dir zitierten Passus in dem Kostensenkungsschreiben angeht: Im Grunde ist das Schwachsinn, denn wenn Du 10 Angebote einer angemessenen Wohnung hast, wäre ein Umzug ja gar kein Problem |
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#10
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| nein war für mich abzusehen in hartz 4 zufallen und ehrlich es war megapeinlich es zu beantragen . ich war immer arbeiten für mein geld und nicht wenig. was meinste warum ich hierher gezogen bin ? damit meine elten mich unterstützen und auf meine tochter dann am we oder feiertags mal aufpassen. |
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