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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo alle miteinander, zu aller Erst erkläre ich euch meine derzeitige Situation und wie es dazu kam. Meine Mutter ist stark Depressiv und nach einen weiteren Streit am 28.04.2010 habe ich aus Kraftlosigkeit meine Sachen gepackt und bin ausgezogen. Ich kann nicht zurück. Zurzeit übernachte ich bei verschiedenen Bekannten und Freunden. Aber da ich am 1.08.2010 meine Ausbildung anfange, kann es nicht so ewig weitergehen. Ich habe auch zwei Tage im Park übernachtet - wobei es warm war. Trotz aller Hitze habe jetz ich eine schlimme Nierenentzündung und Fieber (Deswegen vergebt mir meine merkwürdige Schreibweise - ich bin nicht ganz bei Sinnen )Meine Mutter hat auf mich Sozialhilfegeld bekommen, nach einer Bitte von mir hat Sie es mir auch ausgezahlt. Vor ein paar Tagen hat mich ein Sozialhilfebearbeiter angerufen und gemeint, dass mir kein Sozialhilfegeld zusteht da ich nicht mehr zu Hause wohne - ich soll jetzt ca. 500€ zurückzahlen. Leider habe ich das Geld nicht. (Bin sogar in der Bank verschuldet - ich musste ja von was leben )Ich will jetzt einen Wohnungsantrag stellen, man hat mir aber gesagt, dass ich dazu unbeding ein Sozialhilfenachweis haben muss, der Bestättigt, dass sie mir Leistungen zur Wohnung zahlen werden und mich unterstützen. Aber da kommt das nächste Problem auf mich zu - mein Sozialbearbeiter kann mich nicht leiden. Er hat mich auch am Telefon total angemotzt als ich ein Termin bei ihm gemacht habe. Könnt ihr mir helfen und ein paar Tipps geben was mir zusteht? Ich habe Angst, dass ich meine Ausbildung nicht Packe obwohl mir sehr viel daran liegt .Ich habe im diesen Forum gelesen, dass mir nach §22 Abs 7 SGB II Unterstützung zusteht da ich ein sog. Härtefall bin. Bitte um schnelle Antwort. Und vielen Dank im vorraus. |
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#2
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| Den Zuschuß 22/7 gibt es nur, wenn Du BAB oder Bafög bekommst. |
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#3
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| Und so steht mir gar nichts zu? Und was ist mit den §§ 67, 68, und 69 SGB XII wo steht das mir Hilfen zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten zusteht, oder muss ich da eine Wohnung haben? Und steht mir in meinen Fall somit keine Hilfeleistung vom Sozialamt zu zur Unterstützung meiner Wohnungslosigkeit zu? (Ich möchte mich auch nochmal entschuldigen wegen meiner Schreibweise - mir gehts ech schlecht...normalerweise bin ich echt gut in Deutsch aber heute wollen die Grauen Zellen einfach nicht) |
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#4
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| Wie alt bist du denn ? Was ist mit deinem Vater ? Gruß Enibas |
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| Stichworte |
| hilfe vom amt, sozialamt, sozialhilfe, wohnung |
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