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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 23.02.2009, 16:45
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Frage HILFE!!! ARGE verweigert Zusage für Kostenübernahme für Wohnung

Hallo, bin neu hier im Forum. Ich brauche mal euren Rat. Meine Freundin und ihre kleine Tohter mußten vor 2 Wochen ihre Wohnung fluchtartig verlassen, weil es mal wieder zu häuslicher Gewalt kam. Die beiden sind vorerstbei ihrer Mutter untergekommen. Sie ist am nächsten Tag sofort zur Arge, um zu klären wie es nun weitergehen soll. Ich muß dazu erwähnen das sie halbtags als Frisörin arbeitet und allein keine Wohnung finanzieren kann. Sie bekam von der Arge alle möglichen Formular die sie bis Montag(heute) auszufüllen hatte, unter anderem nen Zettel wo auszufüllen war, warum kein Verbleib in der bisherigen Wohnung möglich ist.Die Sachbearbeiterin meinte, sie sollte am Montag nochmals auf ihre Notsituation hinweisen und bekäme dann sofort ne Zusage für Die Wohnung. Mittlerweile hat sie auch eine kleine preiswerte Wohnung gefunden, der Vermieter möchte aber eine Kostenübernahme vom Amt, erts dann gibts denn Mietvertrag. Sie ist nun heute zu dem Termin zum Amt erschienen, hatte alle Unterlagen dabei und glaubte das nun alles "gut "wird. Zu ihrem Erschrecken, meinte der Bearbeiter das es mom 4 Wochen Bearbeitungszeit gibt, und erst dann eine Kostenübernahmezusage erfolgen kann. WHAT???? Sie farget dann wo das nächste Frauenhaus sei, wo sie nun hin soll, usw....daraufhin bekam sie keine Reaktion. Ich würde gern morgen nochmals mit ihr zum Amt, und würde mich über Vorschläge in der Vorgehensweise freuen. Dringend!!! danke
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  #2  
Alt 23.02.2009, 16:51
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Mein Vorschlag: unbedingt nochmal auf die Notsituation hinweisen und notfalls den Vorgesetzten verlangen!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 23.02.2009, 17:11
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Danke, so werden wir es wohl machen müssen, ich befürchte allerdings das von Amtswegen wieder hundert Gegenargumente kommen, oh man hätte ich doch nur Jura studiert..

Lg Jane
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  #4  
Alt 23.02.2009, 17:15
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Ist Anzeige erstattet worden gegen den Mann/ Freund oer wer auch immer der Übeltäter daheim war??? Diesen Nachweis dann ggf. auch vorlegen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 23.02.2009, 17:19
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Nee, leider nicht, dafür war es dann wohl noch nicht genug, meine Freundin ist einfach zu gut für diese Welt. Mal ne andere Frage, wie kann ich mein erstes Thema korrigieren, hab noch Schreibfehler gefunden
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  #6  
Alt 23.02.2009, 17:30
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Mandy

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  #7  
Alt 23.02.2009, 17:51
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Hi,

Zitat: "hab noch Schreibfehler gefunden..."

Bitte nächstes Mal dringend besser formatieren und Absätze einfügen, danke!
Hippolyte
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