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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 04.02.2011, 14:34
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Standard Heizöl

Hallo,

erstmal herzlichen Dank dass ich hier Mitglied werden durfte.

Meine 1te Frage hier ist ob es eine Änderung in der Zuteilung der Heizkosten gibt.

Bisher hatte ich keine Probleme das benötigte Heizöl zu bekommen. Plötzlich wird mir nur noch ein Betrag zugeteilt der nicht reicht da es sich um eine Altbauwohnung mit alten Fenstern handelt (Eigentum!!!).

Gibt es da eine neue Regelung und kann mir jemand den genauen Inhalt nennen?

Ganz herzlichen Dank


Traudel
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  #2  
Alt 04.02.2011, 16:35
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Beiträge: 2.745
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Da hat jede Kommune ihre eigenen Richtlinien, von daher mußt Du da fragen. So pauschal kann man das nicht beantworten.
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  #3  
Alt 07.02.2011, 13:08
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Beiträge: 5
Standard Heizöl

Erstmal recht herzlich Dank für Deine Antwort.

Wo kann ich diese Richtlinie einsehen??

Gruss



Traudel
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  #4  
Alt 07.02.2011, 13:14
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Beim zuständigen Amt!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 10.02.2011, 13:41
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Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 5
Standard Widerspruch

Hallo Mandy,

erstmal ganz herzlichen Dank für Deine Antwort betreffs Heizöl.

Heute habe ich nochmal eine Frage:

Wenn ich einen Bescheid bekomme kann ich ja
-Widerspruch einlegen und bei negativem Bescheid
-ans Sozialgericht gehen.

Wie ist das wenn es eilt (es geht mal wieder ums Heizöl)??

Widersprüche dauern Wochen bevor ein entsprechender Bescheid eintrifft, Klage dann nochmal viel viel länger. Bis dahin sind wir erfroren.

Danke Dir ganz herzlich



Traudel
P.S. An alle Anderen die das lesen, wenn Ihr mir helfen würdet, danke ich Euch bereits jetzt sehr herzlich!
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  #6  
Alt 10.02.2011, 13:47
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Wenn es schnell gehen soll, wendet man sich mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz an das Sozialgericht.

Turtle
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  #7  
Alt 10.02.2011, 13:50
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Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 5
Standard Danke liebe Schildkröte

Hallo Turtle,

einfach mit Begründung direkt an das Sozialgericht???


Gruss
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  #8  
Alt 10.02.2011, 14:10
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Am besten zum Gericht, da gibt es Rechtspfleger, die helfen dir.

Oder zum Amtsgericht, Beratungshilfeschein geholt und zum Anwalt.

Turtle
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  #9  
Alt 14.02.2011, 09:45
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Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 5
Standard Heizöl

Danke.

Das werde ich machen.

Wir sitzen ab Morgen im Kalten und das kann einfach nicht richtig sein.

Arbeite schon ehrenamtlich und bewerbe mich sehr viel, tue was ich kann um dem Kreislauf zu entfliehen. Hoffentlich gelingt es bald. Das wünsche ich allen hier.

Danke schön
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