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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, ich versuche hier kurz zu schildern um was es geht: Ende 2008 neue Wohnung bezogen, vom Amt genehmigt. Da Heiztank vom Vormieter leergefeuert gleich zum Einzug mitte Dezember 2008 Öl beantragt. Laut Arge-Mitarbeiter stünden uns (Bedarfsgemeinschaft, keine Kinder) 1276 Liter Öl zu. Wir haben 1000 Liter nach Vorlage von 3 Kostenvoranschlägen bestellt, Kosten wurden abzüglich Warmwasseranteil übernommen. Da wir in einem Altbau wohnen und auch die Heizungsanlage nicht die neueste ist, geht der Vorrat nun ganz langsam zu neige, 250 Liter sind noch da die wir im Moment NUR für Warmwasser nutzen. Wir sind nicht verschwenderisch, haben sogar bei Einzug auf eigene Kosten Kostenreduzierende Maßnahmen vorgenommen, z.B. isolieren der Heizkörpernischen, sogar einen Ofen angeschafft der zum kommenden Winter gute Dienste leisten wird. Nun habe ich am 30.06.2009 vorsorglich die "restlichen" 276 Liter Öl beantragen wollen und bekomme die Info: "Nö!" Begründung: Im Verlauf des Jahres wird der Anspruch an Heizmitteln immer geringer, berechnet nach irgendwelchen "Grataxzahlen". Demnach würden uns aktuell nur noch 86 Liter zustehen. Faktisch wird also keine Gesamtmenge pro Heizjahr zur Verfügung gestellt sondern man hätte idealer Weise zu Begin des Jahres gleich die "volle Ladung" betanken sollen - das hat uns aber niemand gesagt oder schriftlich mitgeteilt. Bisher habe ich keine Reaktion auf meinen Antrag erhalten, vor ca. 2 Wochen beim Sachbearbeiter angerufen, immer noch keine Reaktion. Angeblich gäbe es da neue Grundlagen aber keiner wüsste nun genau welche. Jetzt die Frage: Ist es in der Tat so, dass der Rest den man NICHT in Anspruch genommen hat um eben NOCH BEWUSSTER zu sparen tatsächlich verfällt? Müssen wir nun tatsächlich ellenlange Einsprüche einlegen bzw. gar gerichtliche Schritte einleiten? Falls jemand von Euch aktuelle Infos hat oder einen gleichen Fall erlebt hat: Bitte darüber informieren, freue mich sehr... |
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#2
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| Gemeint ist wahrscheinlich die Gradtagzahl. Und bei der Gewährung von Leistungen für Heizkosten mit Lagerhaltung besteht der Bedarf erst dann, wenn der Tank leer ist. Außerdem sind wir derzeit in den Monaten, in denen weniger geheizt wird (siehe Gradtagzahl). Es besteht derzeit keine Veranlassung, Öl zu tanken. |
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#3
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| Nach einer Einzelfall entscheidung des BSG ist die Pauschalierung von Heizkosten grundsätzlich gesetzwidrig (Zu dem Thema hat sich das BSG bereits mehrfach gleichlautend geäußert). Zitat:
Zitat:
Zitat:
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http://juris.bundessozialgericht.de/...&pos=11&anz=25 Aus technischen Gründen zeigt der Tankanzeiger niemals litergenau an. Außerdem nutzt dir die Anzeige nix, da das Saugrohr des Brenners nicht an die tiefste Stelle das Tanks reicht, damit kein Schlamm angesaugt wird. An deiner Stelle würde ich Antrag auf Übernahme der Füllkosten mit Fristsetzung (1 -Woche Datum schreiben) und den Antrag auf eA beim Sozialgericht unter Bezug auf den Beschluss des BSG ankündigen. |
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#4
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| Zitat:
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#5
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| Zitat:
Füllkosten in welcher Höhe? Die besagten 276 Liter? mfG, J. Roth |
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#6
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| Den vollen Tank, was denn sonst? Hol dir drei Angebote, die wird es nicht geben, also rechne nach den Angeboten in der Zeitung den Betrag für den vollen Tank aus, schreibe dazu, dass es sich um Tagespreise handelt. Wenn die ARGE nicht zahlen möchte um den Steuerzahler zu schonen, dann zahlt der Steuerzahler die Kosten für das Sozialgericht zusätzlich. So einfach ist das. |
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#7
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| Zitat: "Der Bedarf für Heizmittel entsteht erst dann, wenn für den Bewilligungszeitraum (§ 41 SGB II) kein Brennmaterial mehr vorhanden ist." Es gibt kein grundsätzliches Recht auf einen vollen Tank. Zu tanken ist für den Bewilligungszeitraum. Und wenn noch 250 Liter im Tank sind, besteht derzeit auch kein Bedarf. Die "Schlammreserve" (Füllstand 20-30 cm bzw. Bestellmarkierung) dürfte bei 250 Litern Rest ebenfalls noch nicht erreicht sein. Mal schauen, ob das SG einen Anordnungsgrund im ER sieht, wenn noch Öl vorhanden ist. |
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#8
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| Ob 250 Liter dem Öltanks zu entnehmen sind, hängt von der Bauart ab und wird von mir bezweifelt. Handelt es sich um einen Stahltank größer 3.000 Ltr liegt der Füllstand bei ca 10 cm, abgesehen davon das kein normaler Füllstandsanzeiger in dem Bereich zuverlässig arbeitet, ist in dem Bereich Verschlammung anzutreffen und der Ansaugfilter verhindert, dass noch mehr als 50 Ltr abgezapft werden können. Bei einem Batterietank teilt sich die Menge auf mehrer Tanks auf und das Problem ist ähnlich. Kein Öltank ist bis auf den letzten Tropfen nutzbar. Es muss bereits getankt werden, sonst verstopft entweder die Düse und die Pumpe, oder die Ansaugleitung muss entlüftet werden. Beides sind völlig unnötige Reparaturen zu Lasten der Steuerzahler, und keiner Familie muss zugemutet werden, dass sie tagelang ohne WW auskommen muss. |
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#9
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| Hallo, es ging mir doch weniger um die Diskussion ob das vorhandene (bzw. besser "angezeigte") Öl in der Menge noch ausreicht, sondern darum das ich den Vorgang nicht verstehe für ein Jahr eine Summe X zur Verfügung zu stellen und man "selbst schuld" ist, wenn man nicht gleich zu Begin des Bewilligungszeitraumes die komplette Summe X vertankt - und man auf diesen Umstand noch nicht einmal hingewiesen wird. Zur Information: Der Vormieter wollte uns den Tank mitte Dezember mit noch 50 - 100 angezeigten Litern überlassen, dummerweise: Verstopften die Leitungen und Düsen, da halfen auch von ihm notdürftig hinterhergekippte 20 - 40 Liter von der Tankstelle nichts mehr. Da ich mir gedacht habe das es ein "Hick Hack" geben wird und da ich der Anzeige des Tanks nicht traue UND weil ich nicht wirklich weiß wie hoch der durchschnittliche Verbrauch allein für Warmwasser ist: Habe ich den "Rest" der uns bewilligten 1276 Liter beantragt - aber eben mit der (bisher mündlichen) Reaktion, dass man schon 1000 Liter vor weit über einem halben Jahr getankt hätte anstatt die volle Summe von 1276 Liter - der Rest würde nun eben nur noch anteilig bemessen, unabhängig von Warmwasseraufbereitung oder nicht. Der Arge-Mitarbeiter meinte sogar (betont ironisch, für uns aber weniger lustig): "Für ca. 20 Euro kann man ein Monatsabo für`s Fitnessstudio bekommen, da können Sie theoretisch jeden Abend kostenlos warm duschen!" Na dann, na dann.... Allerdings möchte ich betonen, dass wir bis dahin wirklich keinerlei größeres Theater mit der Arge hatten, scheinbar fällt der Arge das mit der Heizkostengeschichte ein wenig schwer... |
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#10
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| Schau dir mal bitte diesen Satz an Zitat:
Stelle Antrag, setze Frist und ab zum Sozialgericht. Auch wenn da steht Zitat:
Der Tank ist technisch und faktisch leer. Da muss Öl rein, sonst entstehen Folgekosten. Und die Regel beim Sozialrecht heißt nun mal erst Antrag, dann Leistung. |
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| Stichworte |
| arge, gratax, heizkosten, kosten, kostenübernahme |
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