Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 29.03.2010, 13:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 2
Standard Heizkostennachzahlung

Hallo, ich weiß nicht ob dieses Thema schon erstellt wurde, aber ich muss diese Frage unbedingt stellen.

Ich wohne in Hessen und habe am Freitag meine Nachzahlung für Heizkosten und Strom bekommen. Jetzt wollte ich mal von euch wissen, ob diese Kosten von der Arbeitsförderung übernommen werden.

Ich bin im September in miene Wohnung eingezogen, also genau in der Heizperiode und habe daher jetzt eine Nachzahlung für Gas, Wasser und Strom von 327€.

Mit meiner Sacharbeiterin habe ich schon telefoniert und sie meint es wird nicht übernommen, daher will ich jetzt nochmal bei euch nachfragen. Habt ihr es schon versucht bzw. wurde es bei euch übernommen??? Muss ich einen schriftlichen Antrag stellen. Wenn ja reicht er dann formlos? Was soll ich jetzt machen.

Oder soll ich es gleich bei der ARGE vergessen und ne Ratenzahlung vereinbaren?

Ich hoffe ihr könnt mir schnell antworten.

LG

Sascha
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 29.03.2010, 14:07
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Schriftlich einen Antrag stellen, wobei Stromkosten üblicherweise nicht übernommen werden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.03.2010, 14:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 2
Standard

dann muss ich also den Stromanteil abziehen, genauso wie den Wasser oder?? Und auf den schriftlichen Antrag dann die Kosten, wo Wasser und Strom weg sind, eintragen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 29.03.2010, 14:20
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Reich die Abrechnung ein, die Rechnerei übernimmt dann schon die ARGE.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
alg 2, arge, heizkosten, nachzahlung, übernahme

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:12 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0