Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 09.12.2008, 12:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 2
Standard Heizkostenabrechnung 2.829,81

Hallo an alle
Habe mich heute hier angmeldet wegen dem Thema oben...
Ja wirklich man lasse sich den Betrag mal auf der Zunge zergehen 2.829,81 Euro.
Davor das Jahr hatten wir grade mal 60,61 und haben auch nicht anders geheizt wie dieses Jahr...
Dazu kam dann das wir 4 Wochen keine Heizung hatten weil die Heizanlage defekt war...

Nun habe ich Angst diese Nebenkostenabrechnung überhaubt der Arge vorzulegen, die denken doch der Vermieter würde sich an uns bereichern wollen...
Glaube auch gar nicht dran das sie das übernehmen...

Trotzdem brauche ich ein paar Ratschläge da ich am Verzweifeln bin da wir ja auch Berufstätig sind..., bekommen nur aufstockend Allg.2.
Mir ist einfach nur noch zum Heulen zumute und ich könnte grade ganze Bücher schreiben was unsere zuständige Arge betrifft...
Da traut man sich doch gar nicht das vorzulegen weil man eh weiß das kommen wird das wir ( zwei kids im Alter von 3 und 9 ) ausziehen müssen...

Ich weiß echt nicht mehr weiter, tut mir auch leid wenn ich zu durcheinander schreibe...

Liebe Grüße Shen-yi
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 09.12.2008, 13:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

hallo,
ich würde mal schnellstens die Abrechnung überprüfen lassen.. da scheint doch was nicht zu stimmen...

Gruß
Enibas
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 09.12.2008, 13:29
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
Standard

Meine Heizkostenabrechnung war diese Jahr auch fast doppelt so hoch wie in den vergangenen Jahren. Bei genaueren Hinsehen stellte ich fest, dass für das Wohnzimmer ein viel höherer Wert auf der Abrechnug steht als auf dem Heizkostenzähler am Heizkörper. Deshalb habe ich bei der Wohnungsverwaltung Widerspruch eingelegt.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 09.12.2008, 14:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 2
Standard

Ach das habe ich schon mit der Firma geklärt, die meinten mein Verbrauch wäre wirklich so hoch auffällig wäre nur das Kinderzimmer...
von 085 Verbrauch auf 1074 und dieses Jahr wäre halt auch wieder 074 Verbrauch.....

Allerdings hatten wir ende November 07 für 4 Wochen gar keine Heizung da die Anlage kaputt war...danach sollten wir alle Heizkörper auf 5 drehen damit das Wasser überall hinkommt....
Allerdings konnten die Heizungen auch nicht alle Entlüftet werden weil die normalerweise passenden auf die Heizungen unserer Wohnung nicht passen...

Wir rennen seit fast zwei Jahren hinter den Entlüftungsschlüsseln hinterher und werden immer nur vertröstet...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 09.12.2008, 15:29
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Gerade wenn die Werte vorher und jetzt nachher ganz anderes aussagen kann doch mit den Werten dazwischen was nicht stimmen! Dass die Firma keinen Bock hat, sich damit auseinanderzusetzen, ist fast logisch.

Nichtsdestotrotz kann da was nicht stimmen. Wenn die Firma nicht hilft, dann hohl dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht und such dir einen Anwalt im Mietrecht, der euch hilft.

2900 Euro Heizkostenverbrauch und damit ca. 240 Euro monatliche Heizkosten sind nicht normal und werden unter Garantie so vom Amt nicht übernommen.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 09.12.2008, 17:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Hi,

HTML-Code:
Wir rennen seit fast zwei Jahren hinter den Entlüftungsschlüsseln hinterher und werden immer nur vertröstet...
Den Entlüftungsschlüssel kannst du in jedem Baumarkt für wenig Geld kaufen.

Dafür muss man niemanden hinterherlaufen.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 09.12.2008, 17:37
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Trotz der großen Wahrscheinlichkeit, dass die Abrechnung fehlerhaft ist, sollte diese unverzüglich bei der ARGE eingereicht werden. Ich meine mich an etliche Fälle in der Rechtsprechung zu erinnern, in denen ARGEn die Übernahme der Heizkosten wegen verspäteter Antragstellung abgelehnt haben.

Der TE schrieb im übrigen, dass die normalen Entlüftungsschlüssel nicht passen, ob da dann der Baumarkt wirklich weiterhelfen kann?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 09.12.2008, 17:58
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Der TE hat Internet. Ich schätze mal, dass es auch für das seltenste Heizkörpermodell irgendwo einen Entlüftungsschlüssel zu kaufen gibt. Das aber nur am Rande.

Die Ablehnung "verspätet" eingereichter BK-Abrechnung ist nicht statthaft. Ich gehe davon aus, dass es keine Rechtsprechung gibt, die solch ein fehlerhaftes Handeln unterstützt. Anders als in der Sozialhilfe gibt es im SGB II keine dem § 5 BSGH entsprechende Regelung, nach der eine Ablehnung erfolgen könnte.

Eine verspätete Abrechnung wäre im Rahmen eines Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X zu bearbeiten.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:11 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0