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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 03.02.2009, 15:36
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Standard Heizkostenabrechnung

Das ist nun ein bisschen kompliziert.
Wir haben vor einigen Tagen unsere Gasabrechnung erhalten und müssen um und bei 380€ Nachzahlen,da wir zur Zeit ALG II erhalten leitetet ich diese Forderung zu meiner zuständigen ARGE weiter da wir Gas nur zum Heizen benötigen ist also so zu sagen eine Heizkostenabrechnung.
Jetzt haben wir ein Bescheid der ARGE bekommen worin uns mitgeteilt wir das sie die kosten nicht übernehmen werden da wir (Vor über 15 Monaten) Umgezogen sind ohne vorher um erlaubmis zu fragen.
Die jetzige Wohnung ist um ca. 80€ im Monat preiswerter und noch einmal 180€ da ich hier als Hauswart beschäftigt bin werden gleich mit verrechnet also zusammen ca. 280€ preiswerter. Muss ich da fragen ob ich Umziehen darf.
Und was hat das Umziehen mit den Heizkosten zu tun die hätte ich ja in der anderen Wohnung auch gehabt.
hat damit schon jemand Erfahrung und wie soll ich mich nun verhalten und was in den Wiederspruch schreiben? Bitte um Hilfe.
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  #2  
Alt 04.02.2009, 08:33
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Standard

Wenn die Wohnung günstiger ist, musst Du nicht fragen, ob Du umziehen darfst. Die Frage ist jetzt: ist sie von der Kaltmiete her günstiger oder auch von den Heizkosten? Hat man bis jetzt monatlich die HK berücksichtigt? Ist die Wohnung größer als angemessen?
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #3  
Alt 04.02.2009, 09:10
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Registriert seit: 03.02.2009
Beiträge: 31
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Das ist so nicht korrekt! Ein Umzug ist immer vorab mit dem Sachbearbeiter abzusprechen und muss genehmigt werden, auch wenn die Wohnung günstiger wird und zwar genau aus den Gründen, die du, Mandy, jetzt fragst. Als Laie weiss man nämlich nicht worauf es ankommt bei den Kosten der Unterkunft. Da scheint die neue Wohnung auf den ersten Blick günstiger zu werden und schwups, bei den Posten, auf die es dem Amt bzw. der Behörde ankommt, liegen die Kosten auf einmal doch höher. Genau aus diesem Grund würde ich vor einem Umzug immer mit meinem Sachbearbeiter sprechen, damit genau so etwas nicht passiert, wie es Pani jetzt schildert! Vorsorge statt Nachsorge und wie es ja so schön heißt; Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Das Amt wird die Heizkostenabrechnung genau geprüft und nachgerechnet haben, da nützt dir auch ein Widerspruch nichts. Siehe hierzu auch § 22 Absatz 2 SGB II; "Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind;"
Also rein rechtlich ist das meiner Meinung nach ziemlich eindeutig. Du hast dir die Zustimmung der Behörde vorher nicht geholt, so einfach ist das, leider!
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  #4  
Alt 04.02.2009, 10:15
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Ein Umzug SOLLTE mit dem Amt abgesprochen werden auch wenn die Miete geringer ist - das ist richtig. Tut man es nicht, bleibt man ggf auf den Kosten bei einer NK/ HK -Nachzahlung sitzen. Ich gehe davon aus, dass man sich wenigstens über die Angemessenheitskriterien informiert, wenn man behauptet, dass die Wohnung insgesamt günstiger ist.
Die Fragen sind hier: bei welchen Posten ist die Miete günstiger und in welcher Höhe wurden bis jetzt Miete und HK berücksichtigt. Liegt die Wohnung von den m² im Rahmen?
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #5  
Alt 04.02.2009, 10:37
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Beiträge: 3
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die wohnung ist insgesammt günstiger, von der kalt sowie der warmmiete, außerdem ist sie ja in verbindung mit einem 180€ Job.
Wir wohnen jetzt 15 Monate hier und jetzt fällt denen ein das wir nicht gefragt haben, das finde ich schon unglaublich. und sie haben ja die monatlichen belatungen der nebenkosten getragen, wieso fangen die jetzt an rumzu mosern, für mich klingt das ganzschön nach wilkür.
danke für eure schnellen antworten
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heizkosten, umzug ohne genehmigung

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