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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| hallo, also folgendes: wir haben vor kurzem unsere heizkosten und warmwasserabrechnung erhalten und dort einen überschuss von knapp 287€ und ein paar gequätschten gehabt, wie ist das nun muss der arge ja die neue abschlagshöhe mitteilen in wie weit wird mir der überschuss dann angerechnetund besteht auch die möglichkeit mir das ganze in raten z.b. von 50€ im monat anzurechnen ? |
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#2
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| Auszug § 22 Abs. 1 SGB II: "Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht." Keine Raten. Turtle |
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#3
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| Ich bekomme seit 07/08 HartzIV und nun wollte das Amt die Betriebskostenabrechnung für 2007 einsehen. Diese kam im August 2008 und da war ein Überschuss, also zuviel gezahlttes Geld, von 95,80 Euro. Jetzt verlangen die das Geld zurück obwohl ich bis 10/07 gearbeitet habe und danach Arbeitslosengeld bezog. Hätte mein Vermieter die Betriebskosten schon im März versandt hätten die ja auch nichts bekommen, so war ich nun 1,5 Monate im HartzIV und jetzt wollen die die Kohle. Bin auch in Widerspruch gegangen und das Theater geht nun seit 01/09. Danke für die Antwort. |
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#4
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| Ganz einfache Kiste. Wäre eine Nachzahlung fällig gewesen hätte diese von der Arge übernommen werden müssen. Betriebskostenguthaben führen egal wann dieses Guthaben entstand im Folgemonat zur Absenkung der KDU. |
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#5
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| Das ist schon richtig so laut Gesetz. Umgekehrt würdest du vom Amt etwas bekommen, wenn du für 2007 nachzahlen müsstest.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#6
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| Danke für die Antworten. |
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| Stichworte |
| heizkostenauszahlung, warmwasser differenz |
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