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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 11.01.2011, 20:55
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Registriert seit: 11.01.2011
Beiträge: 1
Standard Heimliche Zweitwohnung möglich?

Hallo

Die Suchfunktion hat mir leider nicht abschließend weitergeholfen, daher poste ich den Sachverhalt und hoffe ihr könnt mir eine Auskunft geben.
Bitte erst lesen, bevor sich über angebliche Sozialschmarotzer aufgeregt wird

Darf ich mir bei bezogener Leistung von der Arge (heimlich) eine 2. Wohnung nehmen?

Das Ganze (und der Grund) ist mehr als kompliziert, daher beschränke ich mich nur auf die Frage nach der Möglichkeit bzw. Unmöglichkeit und den Konsequenzen.

Gemeldet bin ich mit Wohnsitz in Ort A (Bedarfsgemeinschaft mit 2 weiteren Personen, gleichzeitig auch Berechnungsgrundlage).
Die (heimliche) Wohnung ist einige Kilometer entfernt in Ort B. Weder erfolgte eine Ummeldung des Hauptwohnsitzes noch weitere Angaben dazu, daß ich eine 2. Wohnung habe. Ich bin jederzeit für das Amt erreichbar und halte mich abwechselnd in beiden Wohnungen auf.
Ich erziele eigenes Einkommen durch Arbeit, H4 ist ergänzend.
Ich verheimliche kein Einkommen oder zusätzliche Einnahmen.
Offiziell umziehen "darf" ich nicht, da mir sonst die Leistung gestrichen würde (das "Warum" soll jetzt keine Rolle spielen, aber dies hat mir das Amt so mitgeteilt).

Der Sachverhalt stellt sich also folgendermaßen dar:

Ich bezahle mit meinem Geld (Arbeit und H4) eine kleine 2. Wohnung, von der das Amt nichts weiß. Geht das so? Mir ist bewußt, daß das Ganze etwas "heikel" ist, aber ich möchte jetzt nur wissen, ob es VERBOTEN bzw. gegen die Grundlagen verstößt, deretwegen Hartz 4 ausgezahlt wird.

Könnte die Arge deswegen sämtliche ausgezahlten Leistungen (für die Zeit in der ich die 2. Wohnung habe) zurückfordern? Oder spielt es keine Rolle, solange ich in der Lage bin die Wohnung (in Ort A UND B) zu bezahlen? (wie gesagt, ich habe KEINE Einnahmen verheimlicht! ich bezahle lediglich eine kleine 2. Wohnung). Denn eigentlich dürfte ich das Geld letztendlich doch ausgeben wofür ich will, solange ich meinen Verpflichtungen nachkomme (???)

Ist klar worauf ich hinaus will?
Bitte: ich möchte weder moralische, noch andere, am Sachverhalt vorbei gehende, Äußerungen oder Standpunkte lesen. Ich möchte einfach nur wissen, ob mir negative Konsequenzen aus diesem Sachverhalt erwachsen können.

VIELEN DANK schonmal im Voraus
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  #2  
Alt 11.01.2011, 21:10
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Du kannst soviele Wohnungen mieten, wie du willst.

Wie du aber "mit eigenem Geld" die zweite Wohnung bezahlen willst, ist mir unklar. Bis auf den Freibetrag für Erwerbstätigkeit wird doch der gesamte Lohn als Einkommen angerechnet, entsprechend weniger ALG 2 gibt es.

Wenn man bedenkt, dass der Grundfreibetrag von 100 Euro für die Aufwendungen zur Arbeit ist, d. h. du diese Kosten für die Arbeit hast, kannst du ihn nicht für eine Zweitmiete einsetzen. Bleibt also der reine Einkommensfreibetrag.

Sagen wir mal, du verdienst 800 Euro netto und 1000 Euro brutto. Dann wären das 160 Euro. Davon willst du eine zweite Wohnung bezahlen können? Wie geht das?

Turtle
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  #3  
Alt 11.01.2011, 21:21
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Beiträge: 9
Beitrag Meldepflicht nach Meldegesetz

Zitat:
Zitat von Murray81 Beitrag anzeigen
Gemeldet bin ich mit Wohnsitz in Ort A (Bedarfsgemeinschaft mit 2 weiteren Personen, gleichzeitig auch Berechnungsgrundlage).
Die (heimliche) Wohnung ist einige Kilometer entfernt in Ort B. Weder erfolgte eine Ummeldung des Hauptwohnsitzes noch weitere Angaben dazu, daß ich eine 2. Wohnung habe.
Bitte ergänzend beachten: Nach den Meldegesetzen der Länder ist der Bezug einer Wohnung - auch einer Nebenwohnung - innerhalb einer Woche beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden.

Kommt jemand dieser melderechtlichen Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann (z. B. in Niedersachsen) mit einem Bußgeld bis zu 500 Euro geahndet werden.
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  #4  
Alt 12.01.2011, 08:27
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Beiträge: 86
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Du kannst soviele Wohnungen mieten, wie du willst.

Wie du aber "mit eigenem Geld" die zweite Wohnung bezahlen willst, ist mir unklar. Bis auf den Freibetrag für Erwerbstätigkeit wird doch der gesamte Lohn als Einkommen angerechnet, entsprechend weniger ALG 2 gibt es.

Wenn man bedenkt, dass der Grundfreibetrag von 100 Euro für die Aufwendungen zur Arbeit ist, d. h. du diese Kosten für die Arbeit hast, kannst du ihn nicht für eine Zweitmiete einsetzen. Bleibt also der reine Einkommensfreibetrag.

Sagen wir mal, du verdienst 800 Euro netto und 1000 Euro brutto. Dann wären das 160 Euro. Davon willst du eine zweite Wohnung bezahlen können? Wie geht das?

Turtle
Und Kosten für die Pendelfahrten zwischen den Wohnungen kommen noch dazu!

Und mal ganz allgemein sind Begriffe wie "heimlich" oder "geheim" immer nur für eine gewisse Zeitspanne brauchbar - irgendwann fliegt man auf! Ein reiner Tisch ist allemal besser als Heimlichkeiten und lässt einen auch besser schlafen!
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  #5  
Alt 12.01.2011, 15:31
Benutzerbild von anabell
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Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 638
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hallo,

hast du schon mal an die zweitwohnsitz-steuer gedacht?

frage an die anderen: ist das steuerhinterziehung? wenn diese geahndet wird, gibt´s dann vielleicht ´ne sonderregelung dafür, dass die arge das irgendwie bezahlt?

internette grüße anabell
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  #6  
Alt 12.01.2011, 15:50
Benutzerbild von MrSippi
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Registriert seit: 09.09.2010
Beiträge: 632
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Zitat:
Zitat von anabell Beitrag anzeigen
hast du schon mal an die zweitwohnsitz-steuer gedacht?
Diese Steuer wird nicht grundsätzlich, sondern nur in einigen Orten erhoben.
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  #7  
Alt 13.01.2011, 07:17
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Ort: Waldshut
Beiträge: 103
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Zitat:
Zitat von Murray81 Beitrag anzeigen
Ich möchte einfach nur wissen, ob mir negative Konsequenzen aus diesem Sachverhalt erwachsen können.
Falls dem Amt die zweite Wohnung bekannt werden sollte, dann musst du dir natürlich die Frage gefallen lassen, woher das Geld kommt mit dem die zweite Wohnung gezahlt werden kann. Und die Frage, ob du wirklich auf Sozialleistungen angewiesen bist, wenn du dir zwei Wohnungen leisten kannst.
__________________
Gruß
Stefan Stern
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  #8  
Alt 13.01.2011, 09:46
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Beiträge: 4.208
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TE sollte mal die konkreten Zahlen auf den Tisch legen wie er das Ganze bewerkstelligt.

Da selbst eine bescheidene Wohnung einen nennenswerten Teil des Regelsatzes ausmacht, würde ich mal ganz unvorsichtig behaupten, daß Betrug im Spiel ist. Es sei denn TE hat eine ganz tolle und überraschende Lösung die alle in Erstaunen versetzt.

Aber dazu möchte er sich wohl doch nicht äußern wenn er schreibt

Zitat:
Das Ganze (und der Grund) ist mehr als kompliziert, daher beschränke ich mich nur auf die Frage nach der Möglichkeit bzw. Unmöglichkeit und den Konsequenzen.
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  #9  
Alt 13.01.2011, 14:54
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Registriert seit: 02.12.2008
Ort: Der Nick sagt es
Beiträge: 155
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Hoffe und bete, dass Du nicht erwischt wirst. Mögliche Konsequenzen: Anzeige wegen Betrug, Rückforderung, "Kleinigkeiten" wegen Nichtangabe einer Zweitwohnung - Reicht das als "Konsequenzen"? Deine Nerven möchte ich haben.
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  #10  
Alt 14.01.2011, 10:13
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Beiträge: 492
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"Heimlich" kann er ein solches Rechtsgeschäft (Anmietung) kaum eingehen. Hat er doch per Unterschrift im SGB II Antrag zugesichert, jede Änderung in den wirtschaftlichen Verhältnissen (und die Ausgaben für eine andere, weitere Wohnung sind eine Änderung in den wirtschaftlichen Verhältnissen) umgehend mitzuteilen.

Die Anmietung selbst kann ihm keiner untersagen - allerdings verstößt er mit seinen "Heimlichkeiten" mindestens gegen die Mitwirkungspflichten.
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wohnung, zweitwohnung

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