Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 14.01.2009, 15:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.01.2009
Beiträge: 8
Standard Haus

hallo
ich habe eine frage.
ich habe vier kinder und lebe alleine.
der vater meiner jungs hat das angebot bekommen das er günstig an ein häuschen kommen könnte.
er würde das haus kaufen wollen wenn ich mit den kindern einziehe.
ich muss nur die laufenden nebenkosten (strom, wasser,usw ) zahlen aber keine miete.
nun die frage
darf ch in das haus einziehen wenn es dem vater meiner kinder gehört ?
wird mir dann mein hatz 4 gestrichen?
kennt sich da jemand aus?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 14.01.2009, 15:47
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.125
Standard

Ich befürchte, da werdet ihr sofort als Bedarfsgemeinschaft angesehen und es hängt wesentlich vom Einkommen Deines Partners ab, ob noch ein ALG II Anspruch besteht. Kredittilgungen für das Haus werden bei der Rechnung dann nicht berücksichtigt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 14.01.2009, 15:48
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 637
Standard

Du lebst also "allein" mit den vier Kindern und beziehst Sozialgelder.

Und Papa lebt etwas außerhalb auch "allein" und kauft sich ein Haus. Mal so interessehalber, wie funktioniert das?

Ist Papa dir und den vier Kindern nicht unterhaltspflichtig?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 14.01.2009, 15:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.01.2009
Beiträge: 8
Standard haus

der vater zahlt unterhalt. er wohnt aber in der nähe von stgt und ich in der nähe wü.
von daher können wir keine bedafsgemeinschaft sein und er hat ne neue patnerrin.
er würde das haus in meiner nähe kaufen das wir günstiger leben können ohne stress. da es manchmal doch ezwas lauter werdn kann mit 4 kindern.logisch.
wir verstehen uns soweit gut und deswegen steht nun die frage ob ich da ärger bekommen könnte wenn wir in das haus ziehen würden bzw wie es währe das das amt uns eventuell mit den neben kosten unterstützt.??
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 14.01.2009, 16:05
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.068
Standard

Zitat:
Zitat von Ansinibe Beitrag anzeigen
der vater zahlt unterhalt. er wohnt aber in der nähe von stgt und ich in der nähe wü.
von daher können wir keine bedafsgemeinschaft sein und er hat ne neue patnerrin.
er würde das haus in meiner nähe kaufen das wir günstiger leben können ohne stress. da es manchmal doch ezwas lauter werdn kann mit 4 kindern.logisch.
wir verstehen uns soweit gut und deswegen steht nun die frage ob ich da ärger bekommen könnte wenn wir in das haus ziehen würden bzw wie es währe das das amt uns eventuell mit den neben kosten unterstützt.??
Reicht in dem Fall nicht ein ordentlicher Mietvertrag in dem die Zahlung der Nebenkosten dann auch geregelt ist? Oder ist es verboten, mehr als billig zu mieten?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 14.01.2009, 16:10
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 637
Standard

Ehrlich gesagt, ich als OttoNormalverbraucher finde es etwas komisch daß jemand seine vier Kinder nebst Kindesmutter dem Steuerzahler überhelfen kann und sich so nebenbei ein Haus kauft.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 14.01.2009, 16:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.01.2009
Beiträge: 8
Standard

ja wir würden auch ein mietvertrag machen aber bis jetzt wissen wir nicht wo ich mich infomieren kann ob das den geht über das amt.
in meiner agas stelle erreicht man niemand der einem eine vernünftige auskunft giebt.
dewegen hoffte ich das hier jemand darüber bescheid weis.
weil er ja der vater ist usw.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 14.01.2009, 16:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.01.2009
Beiträge: 8
Standard

nun wir sind seit gut 5 jahren gerennt er zahlt unterhalt für seine kinder und zahlt auch wenn not am man ist auch das eine oder andere wenn es bei mir nicht geht.er geht arbeiten er lebt gute 250 km von mir entfernt und ich lebe mit meinen kindern allein .
ich finde es gut das er mich auch weiter als notwendig unterstützt und mich nicht hängen lässt wie es viele mit ihren ex frauen mit dessen kindern machen.
wir waren auch nicht verheiratet.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 14.01.2009, 16:44
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.068
Standard

Zitat:
Zitat von max56 Beitrag anzeigen
Ehrlich gesagt, ich als OttoNormalverbraucher finde es etwas komisch daß jemand seine vier Kinder nebst Kindesmutter dem Steuerzahler überhelfen kann und sich so nebenbei ein Haus kauft.
Er kann sich doch kaufen, was er will, wo ist denn das Problem? Die beiden sind bzw. waren offenbar nicht verheiratet und er zahlt Unterhalt für die Kinder - mit Sicherheit einkommensangemessen. Und wenn er den Steuerzahler jetzt sogar noch um einen großen Teil der KdU entlastet - wer sollte dich da beschweren?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 14.01.2009, 17:04
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.911
Standard

Er ist den Kindern unterhaltsverpflichtet, d. h. er kann ihne Unterhalt in Form von Kost und Logis bieten, was wiederum heißt, dass er sie kostenfrei wohnen lassen müsste. Dir gegenüber ist er auch zu Unterhalt verpflichtet, wenn das jüngste Kind unter 3 ist. Ist es das?

Und wenn er auch mit einzieht, wird man euch als BG betrachten.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
haus, miete, unterstützung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) was kann ich beantragen?? gubby39 Hartz IV 4 - ALG II 2 10 27.02.2009 19:01
selbständig, großes haus was tun? mheide Hartz IV 4 - ALG II 2 19 11.12.2008 22:53


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:29 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0