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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| hallo ich habe eine frage. ich habe vier kinder und lebe alleine. der vater meiner jungs hat das angebot bekommen das er günstig an ein häuschen kommen könnte. er würde das haus kaufen wollen wenn ich mit den kindern einziehe. ich muss nur die laufenden nebenkosten (strom, wasser,usw ) zahlen aber keine miete. nun die frage darf ch in das haus einziehen wenn es dem vater meiner kinder gehört ? wird mir dann mein hatz 4 gestrichen? kennt sich da jemand aus? |
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#2
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| Ich befürchte, da werdet ihr sofort als Bedarfsgemeinschaft angesehen und es hängt wesentlich vom Einkommen Deines Partners ab, ob noch ein ALG II Anspruch besteht. Kredittilgungen für das Haus werden bei der Rechnung dann nicht berücksichtigt. |
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#3
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| Du lebst also "allein" mit den vier Kindern und beziehst Sozialgelder. Und Papa lebt etwas außerhalb auch "allein" und kauft sich ein Haus. Mal so interessehalber, wie funktioniert das? Ist Papa dir und den vier Kindern nicht unterhaltspflichtig? |
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#4
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| der vater zahlt unterhalt. er wohnt aber in der nähe von stgt und ich in der nähe wü. von daher können wir keine bedafsgemeinschaft sein und er hat ne neue patnerrin. er würde das haus in meiner nähe kaufen das wir günstiger leben können ohne stress. da es manchmal doch ezwas lauter werdn kann mit 4 kindern.logisch. wir verstehen uns soweit gut und deswegen steht nun die frage ob ich da ärger bekommen könnte wenn wir in das haus ziehen würden bzw wie es währe das das amt uns eventuell mit den neben kosten unterstützt.?? |
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#5
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| Zitat:
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#6
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| Ehrlich gesagt, ich als OttoNormalverbraucher finde es etwas komisch daß jemand seine vier Kinder nebst Kindesmutter dem Steuerzahler überhelfen kann und sich so nebenbei ein Haus kauft. |
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#7
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| ja wir würden auch ein mietvertrag machen aber bis jetzt wissen wir nicht wo ich mich infomieren kann ob das den geht über das amt. in meiner agas stelle erreicht man niemand der einem eine vernünftige auskunft giebt. dewegen hoffte ich das hier jemand darüber bescheid weis. weil er ja der vater ist usw. |
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#8
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| nun wir sind seit gut 5 jahren gerennt er zahlt unterhalt für seine kinder und zahlt auch wenn not am man ist auch das eine oder andere wenn es bei mir nicht geht.er geht arbeiten er lebt gute 250 km von mir entfernt und ich lebe mit meinen kindern allein . ich finde es gut das er mich auch weiter als notwendig unterstützt und mich nicht hängen lässt wie es viele mit ihren ex frauen mit dessen kindern machen. wir waren auch nicht verheiratet. |
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#9
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| Er kann sich doch kaufen, was er will, wo ist denn das Problem? Die beiden sind bzw. waren offenbar nicht verheiratet und er zahlt Unterhalt für die Kinder - mit Sicherheit einkommensangemessen. Und wenn er den Steuerzahler jetzt sogar noch um einen großen Teil der KdU entlastet - wer sollte dich da beschweren? |
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#10
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| Er ist den Kindern unterhaltsverpflichtet, d. h. er kann ihne Unterhalt in Form von Kost und Logis bieten, was wiederum heißt, dass er sie kostenfrei wohnen lassen müsste. Dir gegenüber ist er auch zu Unterhalt verpflichtet, wenn das jüngste Kind unter 3 ist. Ist es das? Und wenn er auch mit einzieht, wird man euch als BG betrachten. Turtle |
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| Stichworte |
| haus, miete, unterstützung |
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