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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 10.11.2009, 07:43
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Standard HarzIV / Heizkosten

Hallo zusammen,

Beziehe zusammen mit meiner Freundin(beide HarzIV) monatliche Heizkosten von 67.10€ für eine 60qm Wohnung.
Der örtliche Energieversorger verlangt eine monatliche Vorauszahlung von 109€ für Gas. (O.K. nach Abzug der Warmwasserkosten wären es noch 89€)
Muss ich mich damit zufriedengeben? Beispiel: Ein Freund(Einzelperson), der in der gleichen Strasse wohnt, erhält für seine 45qm Wohnung 70€ Heizkosten.
Habe nach 2 Widersprüchen nun einen sog. Widerspruchsbescheid erhalten. D.h. dagegen kann ich mich nur noch vor Gericht wehren.
Macht das einen Sinn, bzw. hätte die Sache Erfolg?

MfG Andy
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  #2  
Alt 10.11.2009, 08:45
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Der Warmwasserabzug liegt bei zwei Partnern in einer Bedarfsgemeinschaft bei ca. 12-13 Euro, je nach Berechnungsweise.

Der gewährte Betrag erscheint mir, ohne die Einzelheiten des konkreten Falls zu kennen, recht gering für den Wohnraum. Eine Klage könnte Erfolg haben, sofern die ARGE keinen unangemessen hohen Verbrauch nachweisen kann.
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  #3  
Alt 10.11.2009, 09:09
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Beiträge: 14
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Also unangemessenen Verbrauch können die uns, wenn überhaupt, nur schwer nachweisen. Wir leben in einem Haus Baujahr 1956.
Also von Wärmedämmung keine Spur. Des Weiteren heizen wir mit 2 sog. Gaseinzelöfen und die fressen nunmal. Eine Modernisierung von Seiten des Vermieters wird es nicht geben, dessen einziges Interesse liegt darin, dass die Miete pünktlich auf dem Konto ist.
Kann ich direkt zum Anwalt gehen, oder muss ich erst so einen Wisch vom Amtsgericht vorlegen? Da habe ich unterschiedliche Meinungen gehört.
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  #4  
Alt 10.11.2009, 09:24
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Zitat:
Des Weiteren heizen wir mit 2 sog. Gaseinzelöfen und die fressen nunmal.
Damit hat primär die ARGE nichts zu tun.

Ein Mieter der seine Heizkosten selbst bezahlen muß wird sich auch überlegen was er dagegen tun kann und nicht den lieben Gott einen guten Mann sein lassen.

Bei längerem unangemessenen Verbrauch ist der Steuerzahler nicht verpflichtet die Verschwendungen zu finanzieren.

Ggfs. muß man über einen Wohnungswechsel nachdenken wenn das Problem nicht anders zu beheben ist.
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  #5  
Alt 10.11.2009, 09:50
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Damit hat primär die ARGE nichts zu tun.

Ein Mieter der seine Heizkosten selbst bezahlen muß wird sich auch überlegen was er dagegen tun kann und nicht den lieben Gott einen guten Mann sein lassen.

Bei längerem unangemessenen Verbrauch ist der Steuerzahler nicht verpflichtet die Verschwendungen zu finanzieren.

Ggfs. muß man über einen Wohnungswechsel nachdenken wenn das Problem nicht anders zu beheben ist.
Die ARGE hat sehr wohl sehr viel damit zu tun. Sie hat so lange die Heizkosten zu zahlen, bis sie entweder im Einzelfall unwirtschaftliches Heizen nachweist, oder bis sie zur Kostensenkung z.B. durch Umzug auffordert.

Schade eigentlich - Du kennst die Rechtslage und verbreitest hier dennoch dauernd Deine falsche Sicht der Dinge - und das verunsichert die Ratsuchenden.
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  #6  
Alt 10.11.2009, 10:20
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Im Verlaufe von 2 Widersprüchen hat der TE höhere Heizkosten geltend gemacht die von der ARGE nicht bezahlt werden. D.h. der Vorgang erstreckt sich schon über einen längeren Zeitraum.

Zitat:
Habe nach 2 Widersprüchen nun einen sog. Widerspruchsbescheid erhalten.
schreibt der TE.

Und was die Rechtslage angeht, dem HE werden lt. Gesetz nicht die eingereichten Rechnungen sondern nur die angemessenen Kosten ersetzt.

Und ob der HE bereits zur Kostensenkung aufgefordert wurde wissen wir nicht. Ich bin so frei und nehme an das ist passiert. Und dann werden nach dem Gesetz maximal ein halbes Jahr lang die unangemessenen Kosten erstattet.

Bei einem Gerichtsverfahren wäre daher zu prüfen ob Unangemessenheit vorliegt was ggfs. der HE im Verlaufe der Zeit unternommen hat um unangemessenen Verbrauch zu reduzieren. Das kommt natürlich immer auf eine Einzelfallprüfung an.
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  #7  
Alt 10.11.2009, 11:34
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mpumpe meint, auf diesen Hinweis seine Argumentation aufzubauen:

Zitat:
Habe nach 2 Widersprüchen nun einen sog. Widerspruchsbescheid erhalten.
Ob er/sie wohl schon mal davon gehört hat, dass zB. in Berlin die Sozial-
gerichte überlaufen sind

Zitat:
Im Januar 2009 hat das Berliner Sozialgericht den 60.000. Fall in Sachen Hartz IV registriert
Ob denn wohl die Möglichkeit besteht, dass in diesen Fällen auch
Widersprüche womöglich nicht korrekt bearbeitet wurden?

Und dies scheint ihn/sie auch nicht zu interessieren - Zitat von
Clownfisch:

Zitat:
Du kennst die Rechtslage und verbreitest hier dennoch dauernd
Deine falsche Sicht der Dinge - und das verunsichert die Ratsuchenden.
No comment!
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  #8  
Alt 10.11.2009, 12:52
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@AndyS
Liegt vom Energieversorger schon eine Verbrauchsabrechnung über einen längeren Zeitraum vor?
Kann der Verbrauch für die Warmwasserbereitung separat festgestellt werden?
Wird auch mit Gas gekocht?

Für die Feststellung der Angemessenheit der Heizkosten wären Vergleichswerte von Vorteil, z. B. die Abrechnungen anderer Mieter in dem Haus.
__________________
Schöne Grüße
Heinz Hoffmann
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  #9  
Alt 11.11.2009, 10:29
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O.K. Reden wir mal Klartext!
Ich wollte hier eigentlich nur erfahren, ob es einen Sinn macht, vor Gericht zu gehen. Mir geht es nicht um 5€ mehr oder weniger!
Wir haben bisher 70.40€ Heizkosten von der ARGE erhalten. Nach dem neuen Weiterbewilligungsbescheid waren es plötzlich 70.00€. Nach Widerspruch waren es dann 76.10€. Hat uns auch nicht gefallen. Also nochmal Widerspruch, Ergebnis: 67.10€(Widerspruchsbescheid!). Das ganze hat sich(Oh Wunder!) innerhalb von ca. 6 Wochen abgespielt. Um mich zu wiederholen: Ein Freund von uns, der 5 Häuser weiter wohnt, erhält für seine 45qm Wohnung 70€ Heizkosten. Wir leben zu zweit auf 60qm und bekommen 67.10€. Also, handeln die bei der ARGE nach Willkür, oder sind sie einfach nur inkompetent?
MfG Andreas
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  #10  
Alt 11.11.2009, 10:40
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In Berlin geht man von 0.9 €/m2 Heizkosten aus.

http://www.berlin.de/imperia/md/cont...&ts=1241527320

Wenn ggfs. die ARGE Fehler macht ist das kein Grund die Fehler nochmal zu machen.
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hartz 4, heizkosten, kdu

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