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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, auch ich hab mal eine Frage... meine Freundin hat bisher Hartz IV bekommen, seit Febr. geht sie wieder einer geregelten Arbeit nach - dafür musste sie sich aber am Arbeitsort (ca. 100 km von ihrem Wohnort) eine kleine möbl. Wohnung anmieten, damit sie nicht jeden Tag diese Strecke fahren muss. Ihr Arbeitgeber steuert für diese zusätzlichen Kosten nichts bei. Das Amt aber auch nicht. Wie soll sie das ganze dann finanzieren?Ihr Verdienst ist nicht gerade weltbewegend - so dass sie eigentlich noch Unterstützung bzw. Mietzuschuss bekommen müsste. Hat sie überhaupt Anspruch auf Unterstützung vom Amt? Sie bekommt nicht mal das Einstiegsgeld.Was könnt Ihr raten? Ich dank euch schon mal im Voraus. |
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#2
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| Lebt ihr zusammen, bildet eine BG oder lebt sie allein? Bei letzterem könnte sie ja z. B. umziehen, eine Zweitwohnung wäre nicht nötig. Ansonsten musst du mal ein paar Zahlen nennen. Was verdient sie, wie hoch sind die Kosten der Zweitwohnung, welchen ALG 2 Bedarf hatte sie bisher? Turtle |
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#3
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| kann ich dir jetzt nicht sagen, wieviel sie genau hatte. nein sie ist dort allein. |
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#4
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| Und wieso zieht sie dann nicht um? Turtle |
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#5
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| dass hat sie ja auch vor - arbeitsentgelt hat sie jetzt knapp 700 euro - die zweitwohnung kostet 275 Euro |
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#6
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| Wurde ihr ALG 2 denn schon eingestellt? Wenn nicht, dann brauch sie doch nur die Einkommensbescheinigung abzugeben und bei der Antragsanlage zum Einkommen die Kosten der Zweitwohnung einkommensmindernd mit angeben. Turtle |
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