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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo Ihr Lieben! Auch ich habe ein für mich sehr grosses Problem. Ich war 3 Monate ohne WOhnung (schwanger vom Mann rausgeschmissen und kam bei Schwester und Freundin abwechselnd unter) Zu diesem Zeitpunkt suchte ich wie eine verrückte nach halbwegs großen ( min. 50 m2) 2 Raumwohnungen jedoch bekam ich nur Absagen oder die Wohnungen lagen über den KdU Satz von 444 EURO. Dann sagte mir eine bekannte dass ich als Wohnungslose ein Härtefall bin, weil noch zur WOhnungslosigkeit die Schwangerschaft hinzu komme, und aus diesem Grund die 10% Erhöhung für die Miete zustehen. Wären dann 488 Euronen. Nun hatte ich dem Jobcenter 2 Wohnungen vorgelegt die einmal mit 1 Euro und einmal mit 15 Euro drüber lagen, er wies auf die besonderen Umstände und der Wohnungslosigkeit hin und das ich bald entbinde.....es hiess dann: 10% Regelung gibt es nicht! Jetzt fand ich eine für 390 warm, 42 m2, 1,5 (das halbe ist eher 1/3 gross aber naja) ich musste in diese Wohnung einziehen weil meine Schwester dann ihr Kind bekam und ich nicht auch noch in der kleinen Bud emit meinem bleiben wollte und konnte. Ich war also gezwungen den mIETVERTRAG ZU UNTERSCHREIBEN. Nun bin ich wieder auf der Suche nach einer 2 Raum Wohnung, fand eine für 470 wm, diese wurde abgelehnt, ich reichte Wiederspruch ein und verwies auf die Lügen damals das mir als Obdachlose schwangere keine Max. Miete von 488 zustehe und die Mitarbeiterin geloegen hat. Als Grund für die Ablehnung damals gab sie dreist an dass die Kaltmeite und die BK nicht ersichtlich waren....zum Glück war ne Freundin dabei. Nun habe ich eine Wohnung für genau 488 euro und meine Frage ist, wenn ich diese mit einer bekannten beziehe bzw die bekannte mit im Mietvertrag ist und dann wieder Kündigt, wäre es dann auch ein Härtefall und würde das Jobcenter dann die 10% mehr übernehmen? In den Begründungen steht ja dass bei bestehendem Wohnraum, bei einer Mieterhöhung(was durch das ausscheiden der bakannten ja der Fall wäre) diese dann übernommen werden? Ich habe meine Wohnung gekündigt weil ich zudem unter Angstzuständen leide ( fast schon ländliche Gegend, und dann noch im Erdgeschoss) kann Nachts nicht ruhig schlafen seitdem ich hier wohne ( 9 Monate). Ich weiss nciht was ich tun soll, die machen einen so fertig, meinen Wiederspruch haben sie nun zurückgewiesen weil die Gründe ungenügend sind. Tatsächlcih sind die auf meine Obdachlosigkeit und dem daraus entstehendem Härtefall, nicht eingegangen. Ich hätte die Differenz auch übernommen nur würden in diesem Fall dann keine Betriebskostenabrechnungen mehr angenommen weil ich ide Differenz auch selbst bezahle. Weiss jetzt ehrlich gesagt nicht weiter, die Hasuverwaltung der neuen Wohnung drückt die Miete runter auf 488 damit ich sie beziehen kann.....was nützt mir das wenn das Jobcenter dann nein sagt......bin verzweifelt. |
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#2
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| Du hast doch eine Wohnung, wo ist jetzt dein Problem?! Die Wohnung ist auch ausreichend für eine Frau mit Kind und sicherlich besser, als auf der Straße zu leben. Wie kommst du auf die Idee, dass "angemessene Wohnung" bedeutet, dass die Höchstgrenzen bis auf den letzten Cent ausgereizt sein müssen?! Du hast ein Anrecht auf menschenwürdiges Leben. Nicht mehr und nicht weniger. Turtle |
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#3
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| Ich mag zwar Deine Aufregung verstehen (oder zumindest nachvollziehen). Aber den Hickhack, den Du machst, damit machst Du Dich doch selber fertig. Warum nimmst Du nicht einfach die (zu teure) Wohnung und zahlst den Rest selbst? |
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#4
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| Selbst wenn Du damals Anspruch auf die 10% hattest, hast Du sie doch jetzt nicht mehr. Du bist weder schwanger noch obdachlos und dürftest somit Zeit haben Dir eine Deiner Meinung nach angemessene Wohnung zu suchen. |
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#5
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| Zitat:
Also nochmal: Es lag ein Härtefall vor, das alles hätte nicht sein müssen, keine zu kleine Wohnung, keine Nervenzusammenbrüche und was sonst noch dazugehört. Alles will ich hie rauch nicht reinschreiben aber meine NAchbarn sind auch nicht die besten. Wenn du keine Antwort auf meine Frage geben möchtest dann lass es doch einfach sein. |
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#6
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| Berlinerin, komm bitte mal was runter! |
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#7
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| Zitat:
Ich würde es ja übernehmen nur muss ich dann den Umzug und die Betriebskosten dann übernehmen also die Nachzahlungen nach einem Jahr.......ich gehe auch nciht davon aus für immer ALG2 zu empfangen aber für die nächsten 3 Jahre schon (1 Jah rnoch Elternzeit und dann 2 Jahre Umschulung übers Jobcenter) und solange halte ich es hier psychisch nicht aus. |
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#8
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| Zitat:
Das tue ich seit über einem Jahr...irgendwann hat man keine Kraft mehr wenn man jedesmal zu hören bekommt das man keine H4 Empfänger will, trotz TOP Schufa und selbst überwiesener Miete....in Berlin zahlen die Jobcenter an die Vermieter oft die Miete wenn die H4 Empfänger in der Vergangenheit die Miete selbst einbehalten haben. |
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#9
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| Naja, ich merk schon das ich missverstanden werde......dachte das hier der/die eine oder anderer aus Berlin ist der sich damit auskennt weil sies selbst erlebt haben, nur das es bei Ihnen positiv ausfiel. Ich bin nicht blöd oder so, dass ich Zeit habe und das mir die 10% so nich tmehr zustehen weiss ich auch, es geht nur um eine WG die dann keine mehr ist und was dann mit den Mietkosten wäre....Ich renne zu so vielen Besichtigungen, auch wenn ich weiss das sie mich nicht nehmen werden, auch meine kleine ist dann nicht gern gesehen....jetzt fangen die auch noch mit Mietern ohne Kinder an....schrecklich sowas. |
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#10
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| Für jeden ein Zimmer? Wie kommst du auf den schmalen Pfad? Ein Baby braucht noch kein eigenes Zimmer... Du schläfst nicht unter der Brücke, hast ein Dach über dem Kopf. Der Berliner Wohnungsmarkt ist realtiv entspannt, du kannst gern weitersuchen, bis du was angemessenes gefunden hast. Oder du kannst auch umziehen, wenn du es selbst bezahlst. Immerhin bekommst du mit dem Mehrbedarf für Alleinerziehung über 100 Euro monatlich mehr als andere ALG 2 Empfänger. Da sparst du ein bisschen, dann kannst du dir auch einen Umzug leisten. Ansonsten empfinde ich dein Problem als "Jammern auf hohem Niveau". Es gibt garantiert Länder, wo Familien mit x Personen froh wären, eine solche Wohnung wie die deine zu haben. Wir brauchen zwar hier keine Wellblechhütten, aber du solltest nicht ausblenden, wie gut du in diesem Sozialsystem hier versorgt wirst! Turtle |
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| alleinerziehend, härtefall, obdachlosigkeit, wohnungslos |
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