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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo Ihr Lieben, bin hier noch neu und habe gleich eine Frage. Ich war bis Sommer 2009 Student. Daher hat im Jahre 2008 nur mein Sohn Leistungen der ARge bezogen. Nun kam im Oktober 2009 die Betriebskostenabrechnung und ich hatte ein dickes Guthaben. Nun hat die liebe Arge natürlich alles angerechnet - nach Protest zwar auf 3 Monate verteilt, aber warum in Gottes Namen dürfen die ALLES wieder abziehen, obwohl sie ja nur einen Teil Leistungen bezahlt haben, nämlich nur für meinen Sohn. Ich spare und die stecken sich das Geld ein? Das geht doch nicht, oder? Ich bitte mal dringend um Aufklärung. |
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#2
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| Hallo, ich kann die keine Antwort geben aber genau das Problem habe ich auch und mir wurde hier geantwortet, da ich mit meinem Mann eine BG bilde dürfen die das. ich kann das aber auch nicht nachvollziehen und habe Widerspruch eingelegt. |
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#3
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| Ich fürchte, für einen Widerspruch ist es zu spät, hab zum Zeitpunkt des Bescheides ziemlich unter Stress gestanden und die Sachbearbeiterin hatte argumentiert, dass es gesetzlich so vorgeschrieben ist, bla laber. Ich habe jetzt mal frech wie ich bin eine mail an das Kundenreaktionsmanagement geschickt. Hier ist nämlich der konkrete Einzelfall nicht ordentlich geprüft worden. Der Bescheid ist vom 17.12. Somit dürfte die Widerspruchsfrist abgelaufen sein, oder? Sofern ich noch was dagegen tun kann, würde ich es gerne tun, denn ich habe dem Amt ja vertraut, dass es seine Sache schon richtig macht. ![]() |
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#4
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| Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist kannst du einen Überprüfungsantrag nach §44 sgb 10 stellen. |
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#5
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| Zitat:
zahlt die Arge nur weniger aus, weil Du den Lebensunterhalt teilweise aus der Rückzahlung begleichen kannst, und somit die Lücke der Bedürftigkeit kleiner ist? |
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#6
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| Zufluss- und Bedarfsdeckungsprinzip: Bei einer Nachzahlung erhöhen im Monat der Fälligkeit die Betriebskosten die Kosten der Unterkunft und das Amt berücksichtigt dies mit einer höheren Zahlung. Habe noch nie gehört, dass sich da jemand beschwert hat, auch wenn er im Zeitraum, für die die Abrechnung war, nicht im Leistungsbezug stand. ![]() Bei einem Guthaben vermindern im Monat der Fälligkeit die Betriebskosten die Kosten der Unterkunft und das Amt berücksichtigt dies mit einer niedrigeren Zahlung. Hier ist natürlich dann das Geschrei groß. |
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#7
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| Wie stelle ich den Antrag? Gibts da nen Formular für oder schreib ich das eigentlich im Betreff? Muss ich das irgendwie begründen? |
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#8
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| Zitat:
![]() Ansonsten ist die Entscheidung der ARGE korrekt. Das Guthaben ist im laufenden Bezug anzurechnen. Es spielt keine Rolle, für welchen Zeitraum das Guthaben ausgezahlt wurde. |
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#9
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| Ich finde das schon eine Bereicherung, da wenn das Erwerbseinkommen wäre, ich nen Freibetrag hätte. Außerdem haben sie nur halb zu den Betriebskosten beigetragen. In einer WG wäre das auch so, wer zahlt bekommt zurück, und nicht wer nicht zahlt. Auch der 2007 Zeitraum ist streitig. Da steht ihnen nämlich bis Oktober nur 1/3 zu. Zufluss hin- oder her. Das ist für meine Begriffe mit der Verfassung nicht zu vereinbaren. |
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#10
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| Würde die Arge wenn eine dicke Nachzahlung fällig wäre wirklich die komplette Nachzahlung übernehmen? Oder doch nur Anteilig für den Sohn,da die Mutter nicht Leistungsberechtigt ist und somit ihren Teil der Miete selbst tragen musste? Und wo kann man solche Fälle wie hier nachlesen? Muss ja irgendwo festgehalten sein. Einen Überprüfungsantrag schreibst du mit Begründung selbst mit eben den Hinweis Überprüfungsantrag nach § 44 SGB 10. |
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