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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 19.06.2010, 11:37
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Beiträge: 28
Standard Grundmiete Tabelle BRD

hallo,
ich wohne ich münchen und komme in die grundsicherung. aus der jetzige wohnung (1 person, 60qm) muß ich weg und eine neue suchen.
münchen zahlt als grundmiete € 449 für max. 45 qm (50qm nur im sonderfall).

ich will aus münchen weg und im umland eine günstigere 2-zi-wohnung beziehen.

frage 1: gibt es eine tabelle pro sozialamt-ort, aus der ersichtlich ist, was die dortige behörde an grundmiete zahlt ???

frage 2: wenn die grundmiete höher ist als die grundmiete des sozialamts, dann muß ich die differenz bezahlen - logisch. wie ist es aber mit den nebenkosten, werden die dann runtergerechnet ???
beispiel: wohnung hat 50 qm, also 5 qm zuviel, nebenkosten gesamt wären € 150. würde dann das sozialmt die nebenkosten um €15 reduzieren ?

frage 3: ich habe einen mietvertrag mit grundmiete €440 (449=max). nun kommt der vermieter und will 10% lt. mietspiegel mehr haben. zahlt dann das sozialamt die neue grundmiete oder weigert es sich und läßt es u.u. auf einen prozess ankommen ???
(meine meinung: berechtigte mieterhöhungen sollten nicht dem leistungsempfänger, als letztes glied in der kette, aufgezwungen werden)
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  #2  
Alt 19.06.2010, 13:49
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
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Zu 1. Hier sind schon einige Orte aufgeführt. Harald Thome - Örtliche Richtlinien

zu 2. Ja, werden runtergerechnet.
__________________
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Stichworte
grundmiete, grundsicherung, nebenkosten

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