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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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![]() Hallo, bin neu hier und erhoffe mir schnelle Hilfe von Euch!!!!!!!!!!!!! Meine Frage: Was ist ein objektiver Grund zum Wohnungswechsel? Kosten trage ich allein. Es geht mir hauptsächlich darum, wie es in Berlin ist und welches ARGE Amt zuständig ist, das Alte oder das Neue, wenn ich in einen neuen Bezirk ziehe. Und darf die Miete höher sein als meine jetztige (350 €)? Vielen Dank im Voraus!!!!!!! 1jetojoli |
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#2
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| Wenn Du die Kosten alleine trägst, brauchst Du gar keinen Grund. Für die neue Miete ist dann das neue Amt zuständig. SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung (1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht [...]
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Was aber wenn die Miete höher ist als die bisherige? In Berlin liegt der Höchstsatz bei Singles derzeit bei378 €. Ich möchte ja eben die VOLLE zukünftige Miete von der ARGE bekommen bis ich wieder nen Job habe. |
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#4
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| Und was hast du für Gründe? Du kannst doch von uns nicht erwarten, dass wir irgendwo eine Liste aller möglichen Gründe haben. Sowas gibt es nicht. Turtle |
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#5
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| Ich wohne in der Whg. seit sieben Jahren. Die Whg. ist im Hinterhof und dazu noch im Erdgeschoß. Ich möchte und muss hier einfach raus aus dem Loch. Außerdem möchte ich aus der Gegend (Neukölln) weg. Wie gesagt ich will keine Kosten von der ARGE nur die Zusicherung, dass die Miete der neuen Whg. übernommen werdne. |
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#6
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| Zitat:
Zitat:
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#7
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| also ich kann nur aus erfahrung sprechen. meine neue wohnung war kleiner und günstiger als die alte und auch die verbindung der öffentlichen verkehrsmittel ist im neuen wohnort besser. trotz all dieser positiven gründe wurde mir der umzug untersagt und ich bekam 3 monate überhaupt keine unterkunftskosten. |
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#8
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| Mit welcher Begründung? |
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#9
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| Wenn wir hier schon so ein Thema haben, brauch ich kein neues zu eröffnen: Ich würde auch gerne eine neuen Whg beziehen, da es in meiner jetzigen Whg Schimmel gibt, die Heizung oft ausfällt, hier nur ein Wasserzähler für alle 4 Mietpateien ist und die Fenster total undicht sind. Mein Kleiner Sohn ist 2 Jahre und ist dem ganzen hier Ausgesetzt. Husten tut er sehr oft und ich hab einfach angst, dass es noch schlimmer wird. Allergien hat er bekommen, wer weiß was das noch für ein Ausmaß nehmen wird. Ich danke euch für jeden Rat und für jede Meinung. Danke nochmal. Dieses Forum ist total Spitze, es wird einem hier sehr gut geholfen. ![]() Ps. Umzugskosten etc. würde ich selber übernehmen, geht mir nur darum hier so schnell wie möglich wegzukommen, sofern dies möglich ist. |
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#10
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| Dann such dir eine Wohnung, die nicht mehr kostet als die jetzige und dann kannst du auch ohne Genehigung umziehen. |
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| wohnungswechsel in berlin |
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