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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallöchen liebe Leute, bin ganz verzweifelt! Entschuldigt bitte dass mein erster Beitrag in diesem Forum gleich ein schlimmer ist. Ein Freund hat mir empfohlen dass ich mich im Netz bei einem Forum für HartzIV melde. Ich bin heute Morgen zu meiner ARGE(Jobcenter) gegangen um wegen einem Umzug vorzusprechen. Die Vorgeschichte ist, dass ich eine Wohnung von meinem Vater angemietet habe. Wohne hier jetzt seit 1 Jahr. Allerdings haben sich einige Probleme mit meinem Vater aufgetan. Also wir verstehen uns nicht mehr und es wird immer schlimmer. Er beschimpft meine Freunde die mich besuchen wollen, er schaut in meinen Müll und fängt mich oft auf der Treppe ab um mich zu belästigen. Das geht seit 5 Monaten so und ich kann es nicht stoppen. Jetzt habe ich das bei der ARGE vorgetragen aber habe dafür kein Verständnis bekommen. Sie meinen das wäre kein Grund für einen Umzug und somit würde ich von ihnen keinen Umzug genehmigt bekommen. Weiter raten sie mir dass ich die Polizei und einen Anwalt einschalten soll und erst wenn das nicht zieht und ich diese Schritte nachweisen könnte würden sie mir helfen. Jetzt könnt ihr euch vorstellen was für einen langen Kampf ich da noch führen müsste. Dazu würde ich noch unnötig den Rest der Familie rein ziehen. Ich möchte einfach nur weg ziehen. :-( Ich brauch diese Genehmigung wegen der Übernahme der Kaution der neuen Wohnung. Vielleicht kennt sich wer mit einem solchen Fall aus. Ich weiss auch nicht welche triftigen Gründe eventuell vorgeschoben werden könnten, die die ARGE anerkennt. Meinen Dank für eure Zeit schon mal im Voraus! Beste Grüße Florian |
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#2
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| Also Du erhältst ALGII oder stockst auf oder wie oder was? |
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#3
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| Also ich habe dieses HartzIV also ALGII. :-) |
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#4
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| Zwischen dir und deinem Vater besteht offensichtlich ein normales Mietverhältnis, d. h. du bist Mieter, er ist Vermieter. Ergo sind Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter erstmal kein Thema für die ARGE, sondern privatrechtlich. Entsprechend musst du dies auch privatrechtlich lösen. Turtle |
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#5
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| na ja und wie soll mir das "privatrechtlich" jetzt helfen? Ist ja wohl klar das ich meinen Vater nicht verklagen kann, denn das würde auch zum Schaden der restlichen Familie sein. Dazu kommt, dass ich dann noch weitere Wochen einem viel schlimmeren Terror ausgesetzt werden würde. Ich muss hier sicher niemanden erklären wie lange es dauert auf ALGII Basis eine neue Wohnung zu finden bzw bis dann der ganze Papierkram mit der ARGE vom Tisch ist. Ich halte es hier für keine gute Idee alleine mit dem Recht auf meinen Vater einzuprügeln. In diesem Zusammenhang macht es meine Lage nur schlimmer und umziehen kann ich dadurch immer noch nicht. Vielleicht gibt es alternative Gründe die die ARGE anerkennt? |
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#6
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| Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder du regelst deine familiären/privaten Probleme so wie alle Menschen es tun müssen, nämlich selbständig oder du ziehst ohne Genehmigung um, dann bekommst du aber auch keine Umzugskosten, Kaution etc. |
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#7
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| Also das ist dann auch keine Alternative. Bei meinem Vater gibt es nix zu regeln. Er will ja selbst das ich raus gehe, darum ekelt er mich raus. Nur unter der Brücke schläft es sich so schlecht. Darum ja einen Grund um einen Umzug genehmigt zu bekommen. |
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#8
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| Zitat:
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#9
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| "Meine Güte, bist du schwer von Begriff" Sag mal Grubenpony gehts noch? Pass mal bissi auf was du hier ablässt! Man kann einen Vertrag nur bei einem Verstoß kündigen. Habe mir aber nichts zu Schulden kommen lassen und sollte ich mir was zu Schulden kommen lassen, dann sagt das Amt "Selbst Schuld". Alles klar? gut! |
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#10
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| Dann lies dich doch mal hier durch Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm und bastel dir einen Grund, dass dein Vater dir die Wohnung kündigen kann. Störung des Hausfriedens ist doch schön nebulös und kann von der Arge nicht beanstandet werden. Und selbst schuld ist kein Grund für eine Nichtgenehmigung. |
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