Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.09.2009, 15:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2009
Ort: Linau
Beiträge: 9
Standard grössere wohnung zwecks kind ??

Hallo liebe leute!!!

Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. mein mann und ich wohnen in einer zwei zimmer wohnung seit januar haben wir jetzt ein kind.
nun haben wir die möglichkeit bei meiner mutte rein zuziehen. da hättenw ir dann ein eigenes zimmer für unseren kleinen engel, und auch einen grossen garten. was ja ideal ist für ein kind.

die arge zahlt uns hier eine miete von 540€ wenn wir jetzt bei meiner mutter einziehen würden wir etwas weniger zahlen.
dann sollte doch die arge dem umzug zustimmen oder???

ich möchte erst ein wenig mehr gewissheit haben bevor ich jetzt zur arge laufe und die dnan sagen nö geht alles nicht. hab ich leider shcon bei vielen sachen gehabt und bin jetzt etwas vorsichtiger.

gibt es eigentlich auch eine tabelle wieviel in welcher kommune als miete übernommen wird??

weiss das zb. Berlin für eine person mehr zahlt als in Bayreuth. wo kann man sowas nachlesen ??

danke schon mal für die antworten.

Liebe grüsse und ein schönes WE
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.09.2009, 15:30
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von Joannalein Beitrag anzeigen
gibt es eigentlich auch eine tabelle wieviel in welcher kommune als miete übernommen wird??
Hier Harald Thome - Örtliche Richtlinien sind einige Städte und Kommunen aufgeführt.

Warum willst du unbedingt eine Umzugsgenehmigung, wohnt deine Mutter denn so weit weg?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 18.09.2009, 15:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2009
Ort: Linau
Beiträge: 9
Standard

nein wir wohnen im selben ort ich weiss nur das das wenn man umziehen will das doch erst von der arge genehmigen lassen muss oder bin ich da falsch informiert worden ??
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 18.09.2009, 16:07
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von Joannalein Beitrag anzeigen
nein wir wohnen im selben ort ich weiss nur das das wenn man umziehen will das doch erst von der arge genehmigen lassen muss oder bin ich da falsch informiert worden ??
Man muss diese Genehmigung im Grunde nur haben, wenn man zusätzliche Kosten wie höhere Miete (ist bei dir ja nicht) und/oder Umzugskosten sowie Kaution erstattet haben will.

Anderenfalls ist die Genehmigung entbehrlich.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 18.09.2009, 16:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2009
Ort: Linau
Beiträge: 9
Standard

danke grubenpony das ja gut zu wissen. mir wurde mal von der arge erzählt das egal wohin man zieht man immer erst das ganze genehmigen lassen müsste. aber dann brauch ich den ja nur einen neuen mietvertrag vorlegen und das wars ja dann wohl !?!

vielen dank nochmal und schönes WE
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 18.09.2009, 17:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

ist das den überhaupt eine abgeschlossene Wohnung für euch 3 ?
Liest sich nämlich nicht grad so.........
Denkt dran da muß auch ein vernünftiger Mietvertrag her und Muttern
die Mieteinnahmen auch als Einkommen versteuern.

- der nachtvogel -
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 18.09.2009, 17:25
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von nachtvogel Beitrag anzeigen
ist das den überhaupt eine abgeschlossene Wohnung für euch 3 ?
Liest sich nämlich nicht grad so.........
Denkt dran da muß auch ein vernünftiger Mietvertrag her und Muttern
die Mieteinnahmen auch als Einkommen versteuern.

- der nachtvogel -
Alternativ können immer noch innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft die tatsächlichen Wohnkosten auf die Anzahl der Personen verteilt werden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 18.09.2009, 19:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2009
Ort: Linau
Beiträge: 9
Standard

es ist auch nicht ganz abgeschlossen also gibt keine eigene haustür. aber eine eigene klingel. wir haben quasi das obergeschoss für uns und unsere lüdde. mein bruder hat aus einer zwei zimmer wohnung eine 1 zimmer wohnung gemacht in dem er die wand raus hat. ein mietvertrag kommt natürlich her und nebekosten entsehen ja nun auch genauso wie in der ohnung hier. also können di ej anicht sagen nöö deine mutter muss alles alleine zahlen. geht ja nun nicht.
und wenn ein mietvertrag für 3 zimmer besteht mit so und soviel m² dann ist es doch gemietet. wird ja nichts gemeintschaftlich genutzt ausser der keller wegen waschmaschine. :-)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 18.09.2009, 19:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Alternativ können immer noch innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft die tatsächlichen Wohnkosten auf die Anzahl der Personen verteilt werden.
eben, aber dann ist das keine Mietwohnung und dann gibts auch keine Miete sondern eben die tatsächlichen Wohnkosten anteilsmäßig.
Und eben nicht zu vergessen wenn es eine abgeschlossene Wohnung im Haus der Mutter ist - das die Einnahmen auch als Mieteinnahmen zu versteuern sind. Irgendwie wird das immer gerne vergessen.
Genauso das es nicht schlecht ist, wenn die Miete per Überweisung bezahlt wird, so hat man auch gleich den Nachweis das sie tatsächlich geflossen ist.
Gerade Mietverhältnissen mit Angehörigen/Eltern sind der Arge meist mit Recht etwas suspekt.

- der nachtvogel -
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 18.09.2009, 20:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2009
Ort: Linau
Beiträge: 9
Standard

naja ist klar weil sie denken die schreiben mehr auf aber weniger wird gezahlt...
nur es trifft ja nihct bei allen zu.
ist halt mit dem kind einfacher wil man den babysitter im haus hat und dann auch schnelle wieder arbeiten könnte.

naja ich schau mal was die sagen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
kind, kommunen, miete, umzug, wohnung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend Umzug in eine neue Wohnung Isy22 Kosten der Unterkunft 43 12.09.2009 17:21
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Bei Trennung zuerst Wohnung suchen oder zuerst SH beantragen? cop1492 Kosten der Unterkunft 11 08.09.2009 22:17
Wohnung abgelehnt trotz schwerwiegender Gründe sven037381 Hartz IV 4: U 25 5 08.07.2009 18:33
U25 eigene Wohnung mit Kind Rudalis Hartz IV 4: U 25 10 02.07.2009 06:34
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) eigene Wohnung mit Kind und Partner Seraphina Hartz IV 4: U 25 3 18.04.2009 12:49


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:05 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0