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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, ich hab mal eine Frage. Ich könnte eine größere Wohnung bekommen die fast genau so die Kosten hat wie meine jetzige allerdings ist sie mit 150 m² doppelt so groß wie die jetzige. Ich habe 2 sehr anstengende pubertierende Teenager und noch eine kleinerr Tochter da ist hier jeden Tag Ärger vorprogramiert weil man sich nie "aus dem Weg" gehen kann. Und ich hätte ein Schlafzimmer zumindest einen raum für mich wo ein Bett rein könnte ich so mal "Ruhe" hätte. |
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#2
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| Und was genau ist jetzt die Frage? Du kannst jederzeit umziehen. Nur da der Umzug nicht erforderlich ist, gibt es keine Umzugskosten, Kaution etc. und auch keine höheren Mietzahlungen. Und bei dem Größenunterschied sind Probleme bei der nächsten Heiz- und Nebenkostenabrechnung vorprogrammiert. |
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