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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 25.03.2009, 15:18
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Registriert seit: 25.03.2009
Beiträge: 4
Standard Größere Wohnung?

Hi,
meine Freundin und ich (beide unter 25) leben jetzt schon seit gut 1 1/2 Jahren zusammen in einer Wohnung.(Berlin)

Im September fange ich eine 3-jährige Assitentenausbildung mit Fachabitur an einer Schule an.

Vor kurzem(Februar) ist unsere Tochter zur Welt gekommen.

Nun ist meine Frage, da ich von verschiedenen Seiten verschiedene Informationen erhalten habe, ab wann wir eine größere Wohnung beziehen dürfen.


Also eine Stelle sagte uns das es mit einem halben Jahr der Fall ist, das Jobcentr selber erst mit 3 Jahren.

Wir sind recht verunsichert.
Ich hab mich im Internet mal ein wenig schlau gemacht und da die neue av_wohnen für Berlin entdeckt in der unter Punkt 5 f zu lesen ist:
Zusätzlich ist zu beachten, dass Kindern eigener Wohnraum zur Verfügung stehen muss....
....
Auch zukünftig entstehender Wohnraumbedarf ist zu berücksichtigen (z.B. bei Schwangerschaft ab der 14. Woche).
link dazu:
http://www.berlin.de/imperia/md/cont...ohnen_2009.pdf

Ich würde das so interpretieren das uns eine größere Wohnung zusteht....?
Kann mich aber auch irren..?


Zumal wir jetzt eh schon durchgesetzt haben das wir umziehen können( Freundin hat Asthma, wir wohnen im 4. OG ohne Fahrstuhl und haben ein ärztliches Athest vorgelegt in dem eindeutig steht das wir maximal im 1. OG wohnen sollten, Umzugsbegehren wurde erst mit der Begründung Freundin könne die Treppen auch langsam bewältigen.)


Meine Frage ist daher also nur ob wir jetzt nach 444€ oder 542€ suchen können.


Über Hilfe wären wir 3 sehr dankbar




mit freundlichen Grüßen


Foolish
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  #2  
Alt 25.03.2009, 18:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 16.12.2008
Beiträge: 586
Standard

in einem anderen Tread schreibst Du, daß ihr aus gesundheitlichen Gründen (Deine Freundin) umziehen musstet und Du aus dem Grund eine 100 % Sanktion eingefangen hast. Hier schreibst Du von Deinem Umzugsbegehren. Was ist denn nun richtig??
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  #3  
Alt 25.03.2009, 18:57
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Also mich würde das auch brennend interessieren, warum wir uns jetzt über bereits gelegte Eier den Kopf zerbrechen und unsere Freizeit für opfern sollen ?!

Turtle
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  #4  
Alt 25.03.2009, 19:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.03.2009
Beiträge: 4
Standard

Von sollen war keine Rede, ich sagte ich würde mich über Hilfe freuen, wenn du keine Lust hast fragen zu beantworten, was machst du dann hier im Forum?


Wie auch immer,
es geht jetzt eig. nicht ob wir umziehen können( das steht ja schon fest nachdem ich beim Widerspruchsverfahren recht bekam) es geht nur darum ob ein Säugling einen Anspruch auf Wohnraum hat und ob es dazu Präzedenzfälle oder irgendwelche weiterführenden Informationen gibt.
Und ob ich die AV_wohnen richtig gedeutet hab
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  #5  
Alt 25.03.2009, 19:53
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Dazu hast du doch wohl den "netten" anderen Thread! Der reicht ja wohl. Wieviele Threade brauchst du denn dazu noch??

Der hier ist *closed*

Und wenn du deinen Tonfall nicht bald mäßigst, dann lege ich dir nahe, dir ein anderes Forum zu suchen!

Turtle
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