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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 27.01.2012, 13:36
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Frage Genossenschaftsanteile nicht von der Arge?

Hallo!
Ich hab folgendes Problem! Im Sommer zog der Erzeuger meines Sohnes aus. Seitdem ist unsere Wohnung zu teuer. Dies war mir bewusst, jedoch kam nie etwas von seiten der ARGE. Nun habe ich eine kleinere gefunden, geh zum Amt, bekomme eine Ausstellung darüber, dass die Miete übernommen werden würde.
Aber die Genossenschaftsanteile nicht!!! Ich muss nun bis zum 27.7. eine Lösung finden, dass ich eine kleinere Wohnung habe. Aber wie soll ich das machen, wenn ich von keiner Seite her die Anteile / Kaution erhalten würde?
Die Arge sagt, laut §27, also dadurch das ich Schülerin bin, könnten die mir die Anteile/Kaution nicht bezahlen als Darlehen.
Die Bank gewährt mir durch den Schülerstatus keinen Kredit.
So und nun? Ich habe einfach keine Lösung mehr!!!!
Was kann ich noch tun? Weiß jemand wo man diese herbekommen kann?
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  #2  
Alt 27.01.2012, 13:43
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Kannst du das mal bitte etwas aufdröseln? Wer ist denn nun im ALGII-Bezug, wenn du Auszubildende bist?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 27.01.2012, 13:45
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Ich bin Schülerin der Oberstufe, bekomme Bafög. Aber durch die Kosten der Wohnung, die zu hoch sind, erhalte ich Hartz IV aufstockend für mich und meinen Sohn. Die Arge sagt, dadurch, dass ich "Schülerin" bin können sie mir nichts gewähren an Kaution/Anteile
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  #4  
Alt 27.01.2012, 13:49
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Kannst du mal bitte auf deinen Bescheid gucken, auf welcher Grundlage du Leistungen erhälst?
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  #5  
Alt 27.01.2012, 13:53
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Die Grundlage ist, dass ich nur Bafög, Unterhalt, Kindergeld erhalte und meinen Sohn habe. Nach dessen Abzügen bleiben noch Sicherung des Lebensunterhalts mit Mehrbedarf des Alleinerziehenden und Kosten für Unterkunft und Heizung über.
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  #6  
Alt 27.01.2012, 20:51
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Dann bekommst du einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft. Anspruch auf Kautionsdarlehen besteht tatsächlich nicht.

Turtle
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  #7  
Alt 27.01.2012, 20:52
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Das ist mir auch klar nach deren Aussage. Meine Frage geht auch dahin, wo ich die sonst herbekommen kann, da ich schülerin mit bafög und hartz iv bin und demnach kein geld habe?
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  #8  
Alt 27.01.2012, 21:14
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Als Schülerin beherrscht du doch sicherlich Groß- und Kleinschreibung, oder? Dann wende das bitte auch an.

Wo du Geld herbekommst? Jobben, Verwandte, Bekannte fragen...

Turtle
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  #9  
Alt 27.01.2012, 21:30
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Ob Groß- oder Kleinschreibung ist hier unentscheidend? Aber schön, dass diese Internetseite wieder nur aus super klugen Menschen besteht, die keine Antwort geben können! Ne lieber herziehen und andere anmachen. Sehr lustig. Danke.
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  #10  
Alt 27.01.2012, 21:35
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A) Schau mal unter meinen Nick, was da steht.
B) Lies dir die Regeln des Forums durch, insbesondere betreffend Groß- und Kleinschreibung.
C) Solltest du als Gast nicht rummaulen, wenn dich der Gastgeber um die Einhaltung seiner Regeln bittet.
und
D) ES GIBT DIR NUNMAL NIEMAND GELD FÜR KAUTION/GENOSSENSCHAFTSANTEILE; WENN DU AZUBI BIST!!!!!
Und wenn die Rechtslage so ist, kann sich niemand irgendwas Anderslautendes aus den Fingern saugen, nur, weil du das hören möchtest!!!

Turtle
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genossenschaftsanteile, kaution

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