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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Ich beziehe ALG II und wohne zur Miete bei einer Wohnungsgenossenschaft, bei der ich logischerweise Genossenschaftsanteile monatlich bezahlen muss, bis der Gesamtbetrag der Anteile abbezahlt ist. Nun weiß ich bereits, dass die ARGE derartige Kosten nicht übernimmt. Nun bedeutet dies aber, dass, wenn ich später die Gesamtsumme der Anteile wieder zurückgezahlt bekomme von der Genossenschaft (also nachdem ich z.B. wieder ausgezogen bin aus der Wohnung), dass die ARGE keinen Anspruch auf dieses Geld hat, da ich es ja "selbst" von dem Geld für meinen Lebensbedarf abgeführt habe und das über Jahre. Sehe ich das richtig? Im Grunde kann ich mir nicht vorstellen, dass die ARGE dieses Geld dann einfordern kann, da ich ja für die Anteile keinerlei Zahlungsunterstützung seitens der ARGE bekommen habe und sie auf gut deutsch von "meinem" Geld abgeführt habe. Wär ja genauso, wenn ich mir über Jahre monatlich 'n bisschen Geld beiseite lege und spare und mir dann nach 3 Jahren die ARGE einfach so sagt, ich müsse dieses Geld zurückzahlen. Gebt mir mal euer Statement dazu ab, was ihr darüber wisst! Danke |
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#2
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| Das dürfte doch vergleichbar sein mit dem Ansparen z.B. auf einem Sparbuch. Wenn Du das aus Deinem Regelsatz machst, und dann irgendwann das Geld abhebst, dann wird Dir das doch auch nicht angerechnet. |
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#3
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| Richtig, das darfst Du dann behalten und wird nicht als Einkommen angerechnet.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#4
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| Mein Freund hat seine Kaution jedesmal von seinem Hartz 4 abbezahlt. Das Amt verlangte das er die Kaution dem Amt nach Auszug aus der Wohnung zurücküberweist, da dies eine einmaliger Geldzufluss oder so ähnlich wäre. Wenn er dies nicht macht, würden Sie ihm das ALGII sperren bis die Kaution aufgebraucht ist. Ist dies rechtens?? |
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#5
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| Zitat:
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#6
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| An Blackluster: Natürlich ist das nicht rechtens, is ja im Grunde derselbe Fall wie bei mir mit den Genossenschaftsanteilen. Ich hab oft die Erfahrung gemacht: Die ARGE vertraut mit solchen Methoden nur auf die Leute, die ihr Maul nich aufmachen und sich gegen so einen Mist zur Wehr setzen, im rechtlichen Sinne natürlich. Am besten isses immer, sich deratige Summen bar auszahlen zu lassen, damit die ARGE erst gar keinen Nachweis auf dem Kontoauszug hat, dass man solche Gelder, die einem im Grunde zustehen, erhält. Informiert euch am besten bei einem Anwalt darüber und leitet entsprechende Schritte dagagen ein. Es gibt Prozesskostenbeihilfe für ALG II Empfänger, lediglich die 10,- EUR für das Beratungsgespräch beim Anwalt müsst ihr bezahlen. Das Ding is einfach, wenn jeder den Käse mit sich machen lässt, wird das nie ein Ende haben und die ARGE wird weiterhin solch rechtlich eindeutige Sachen anzweifeln und gegen denjenigen vorgehen, obwohl er ganz klar im Recht ist. Mich regt sowas tierisch auf, weil ich mich in dem Moment frage, wofür Gesetze überhaupt existieren, wenn sich keine Sau dran hält und die ARGE macht, was sie will. (Apell an Frau Merkel ;.)) Ich bin mir jedenfalls sehr sicher, dass sich die ARGE bei mir melden wird, wenn ich meine Anteile zurückgezahlt bekomme, trotz aller Regeln und Gesetze, dass sie das nich darf. Bleibt also nur zu hoffen, dass ich bis dahin wieder einem Job nachgehe, weil dann können sie mir gar nix. Man is immer nur der Angearschte, solange man vom ALG II abhängig is. Is wirklich so. Grüße |
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#7
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| Zitat:
Oder kann es ein, dass er ein Kautionsdarlehen von der Arge erhalten hatte? |
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