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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 29.11.2009, 15:23
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Beiträge: 2
Standard Geld für Heizkosten anders verwendet...

Hallo und schönen Sonntag zusammen!

Um das Problem richtig darzustellen muss ich hier etwas mehr schreiben, im Voraus also eine Entschuldigung.

Seit Jahren bekomme ich von der Arge eine Heizkostenpauschale in Höhe von 45,- Euro, die ich bisher auch immer brav an den Energieversorger weitergeleitet habe.
Ende letzten Jahres habe ich dann die Jahresendabrechnung 07 erhalten, nach der ich 250 Euro nachzahlen sollte. Nach anfänglichem hin und her (wollte versuchen das Geld aufzutreiben), habe ich dann erfahren, dass die Arge diese Kosten übernimmt (übernehmen muss). Also stelle ich Mitte März einen entsprechenden Antrag (den Energieversoger konnte ich bis dahin hinhalten). Der Antrag wurde - ich hatte es vorausgesehen - angelehnt (natürlich). Ich legte Wiederspruch ein. Doch bevor ich dann Antwort auf diesen Wiederspruch bekam, wurde mir der Gashahn vom Energieversoger abgedreht. Die Arge wollte inzwischen diesen und jenen Nachweis haben, und der Energieversorger schien auch Zeit zu schinden. Um zu verhindern das ich mit weiteren Abschlagszahlungen die ausstehende Nachforderung von 2007 abtrage, behielt ich das Heizkostengeld von der Arge erst einmal ein.
beim Energieversorger erfuhr ich dann, dass der Lieferungsvertrag nicht erloschen ist, und dass die nichtbezahlten Abschläge weiterhin auf den endgültigen Rechnungsbetrag hinzuaddiert werden würden, der Betrag also Monat für Monat ansteigen würde. Inzwischen habe ich von der Verbraucherzentrale erfahren, dass dieses vorgehen des Energieversorgers nicht Rechtens ist. Man hätte mir sofort nach der Einstellung der Gasversorgung eine Endabrechnung (incl. des Verbrauches des letzten Winters) stellen müssen. Dies habe ich dem Gasversorger mitgeteilt, und prombt hatte ich die gewünschte Rechnung - ohne das ausgebliebene Abschläge nach der Sperre berechnet wurden...
Da ich im Jahr 07 so eine hohe Nachzahlung hatte, habe ich 08 eisern mit dem Gas gespart, so dass, obwohl ich 7 Monate lang keinen Abschlag bezahlt habe, "nur" eine Nachforderung von ca. 100 Euro besteht. Mit anderen Worten: Hätte ich die Abschläge bezahlt, hätte ich ein dickes Guthaben beim Versorger gehabt.
Nun habe ich aber eine Dummheit gemacht: Im Sommer war die Kfz-Steuer fällig. Und die habe ich von dem Geld bezahlt, dass ich eigentlich von der Arge als Heizgeld bekommen hatte. Und auch sonst habe ich das Geld für einige andere Notwendigkeiten ausgegeben. Hartz4 bedeutet eben Löcher stopfen...
Inzwischen hat die Arge Wind davon bekommen, dass ich seit Mai keine Abschläge mehr an den Energieversorger leiste.
Jetzt meinen Fragen: Ist das nicht eigentlich mein Problem, wenn ich das Gasgeld für etwas Anderes einsetze? Muss ich Rechenschaft darüber ablegen wie ich wirtschafte? Oder bin ich verpflichtet dieses Gasgeld auch entsprechend an den Energieversorger abzuführen? Kann mir die Arge jetzt deswegen auf die Füsse steigen?

Vielen Dank schonmal im Voraus für Eure Hilfe!
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  #2  
Alt 29.11.2009, 15:51
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Beiträge: 3.307
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Ja die Arge darf Dir auf die Füsse steigen, da die Heizkosten zu den Kosten der Unterkunft zählen und duese nach Bedarf gezahlt werden.

Mit Deinen 359€ Regelsatz kannst Du machen was Du willst, aber die Miete + Heizkosten sind zweckgebunden.
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  #3  
Alt 29.11.2009, 15:54
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Registriert seit: 10.05.2009
Beiträge: 2
Standard

Mist........
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