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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Nun leider wurde das untere thema geschlossen, ich habe jetzt gelesen, das eine mitarbeiterin von der arge "jette" mir evtl. gute ratschläge geben könnte bzw mir sagen könnte, wie ich nun wirklich weiter verfahren sollte, ob ein persönliches erscheinen evtl eher hilft als einen wiederspruch einlegen zu müßen, da ich dann aber durch die wartezeit das geld von mir aus vorschießen müßte, was sehr schwierig wäre...also jette, wäre schön, wenn du mir hilfst..;-) danke |
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#2
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| Hallo, kommt auf deine ARGE an...du kannst auch das persönliche Gespräch suchen und wenn du nicht weiterkommst, deinen Widerspruch dort zu Protokoll geben.... Gruß Enibas |
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#3
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| Wie bereits geschrieben, nimm Dir das BSG Urteil und verfass einen Widerspruch - und dann sieht man weiter. Wenn Du meinst, mit einem persönlichen Gespräch schneller zum Ziel zu kommen, versuch es, aber lass Dich bei dem Gespräch nicht auf irgendwelche "faulen" Kompromisse ein. |
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#4
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| Ich war also letzte woche beim amt und die haben mir einen zettel vorgelegt, wo einen aufrechnung der stadt erfurt zu sehen war, in dem festgelegt wurde, welcher verbrauche für jeweils dem haushalt und deren personen angemessen sind. ich habe jetzt erstmal einen wiederspruch mit zitaten einzelner urteile verfasst und bin mal wieter gespannt, fakt ist, das einen angemessenheit nicht festgelegt werden kann und darf, außer die arge beweist mir, das ich unwirtschaftlich geheizt hätte...das kann sie aber nicht ...danke nochmal , bis bald..;- |
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