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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo zusammen, ich bin neu hier und brauche dringend einen Rat. Ich fasse mich kurz: Mir wurde die Wohnung zu Ende des Monats fristlos gekündigt, da Mietrückstände bestehen. Ich habe einen riesen Fehler gemacht und die Miete monatl. seit 2010 an meinen Ex ausgehändigt, da ich eine Ausbildung anfing und er die komplette Kinderbetreuung übernahm. ER hat sie aber nicht eingezahlt und der Vermieter hat mich nicht benachrichtigt, sondern mit meinem Ex mündliche absprachen zwecks Rückzahlung getroffen ohne mich zu benachrichtigen( Mietvertrag läuft NUR auf mich) ( war auch schon bei einem Anwalt, aber diesbezüglich lässt sich nichts machen) Nun zu meinen Fragen: ( Ich könnte zu Ende des Monats eine Wohnung bei meiner Mutter beziehen, aber Wohnung ist ca.30 Euro teurer.) 1. Würde dies die Arge zahlen? 2. Wie ist das mit der Kaution? 3.Ist dies ein wichtiger Grund, oder muss ich die Befürchtung haben, das die Arge dem Umzug nicht zustimmt? Ich schäme mich so sehr dafür, zu mal meine Ausbildung jetzt da durch auf dem Spiel steht. (Entschuldigt bitte, wenn sich Rechtschreibfehler eingeschlichen haben, bin sehr aufgeregt) Danke schon mal für alle Antworten LG |
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#2
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| Nun, der Vermieter hätte mit dir reden können und müssen. In sofern sehe ich mal noch nicht schwarz. Rede selber mit dem Vermieter und versuche alles klar zu stellen!! Hast du deinem Ex eine Handlungsvollmacht gegeben und kannst du nachweisen, dass du dem Ex die Miete ausgelegt hast?? Sonst mal beim Mieterverein nachfragen. Denke, da lässt sich was machen. Und erst mal was anzahlen.
__________________ Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !! |
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#3
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| Hallo, danke für die Antwort ![]() Ja, ich habe mit dem Vermieter geredet und ihm das erklärt, er wusst darüber bescheid das ich nicht Informiert war. Er sagte nur :" Er wäre ja gerne mal klingeln gekommnen und hätte sich das gedacht" Das war alles ![]() Ich kann das schon belegen, das ich die Miete an ihn ausgezahlt habe. Er hat mir das Unterschrieben und sieht die Schuld auch ein. |
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#4
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| Gut, dann wird es Zeit, die Mietschulden abzutragen. Klärt mit dem Vermieter, wie ihr das hinbekommt, und dann dürfte die Fristlose hinfällig sein. Und daran denken: Immer die Miete künftig pünktlich zahlen ![]() .Also auch hier gilt mal wieder: Erst mal miteinander reden.
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#5
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| Ähm: Wer wohnt alle in der Wohnung? Du, klar. Wer noch? Dein Ex? Euer Kind? Zitat:
Soooo einfach ist eine Räumungsklage ja nun auch nicht. |
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#6
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| Hallo Madlaine, Zitat:
lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#7
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| Speibl eine fristlose ist nur hinfällig, wenn sofort alle Rückstände beglichen werden. sollte der Vermieter so dumm sein, sich drauf einzulassen und Raten zu akzeptieren, ist dass das reine Goodwill des Vermieters. Je nachdem wie weit das Wissen des Vermieters geht, hat er sowieso gleichzeitig fristgerecht gekündigt, so dass die Wohnung so oder so verlassen werden muss. |
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#8
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| Zitat:
Und die Miete habe ich seither SELBST pünktlich bezahlt. |
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#9
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| Zitat:
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#10
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| Hallo edy, Nein,hab mich blöd ausgedrückt.Im Haus in dem meine Mutter lebt ist eine Wohnung frei, die ich haben kann (sofort) . Doch ich weiß,das ich nicht so einfach ausziehen kann bzw. die Kaution gar nicht dafür hab. Dazu brauche ich ja die Zustimmung der Arge, aber ich habe angst, das sie dem Umzug nicht zustimmt,weil die Wohnung etwas teurer ist. LG |
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