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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 15.02.2009, 15:45
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Registriert seit: 15.02.2009
Beiträge: 1
Standard Fristlose Kündigung der Wohnung

Hallo, wer kann mir hier weiterhelfen?
Ich lebe mit meinen beiden Kindern (6 und 4Jahre) allein. Ich hatte im letzten halben Jahr eine Qualifikationsmaßnahme von der arge bekommen. Durch die Umstellung und die ständige neuberechnung meines alg2, konnte ich meine miete einen monat lang nicht bezahlen. als die heizkostenabrechnung von 2007 kam, wllte ich diese überprüfen lassen und bin zum anwalt gegangen. der hat gesagt das das amt die übernehmen muss. die weigern sich aber weil die heizkosten nicht angemessen sind. klar bei einem angeblichen verbrauch von 1800€ im jahr...(zum vergleich: andere Familie, gleiche Bedingungen, die haben 800€ verbraucht). Jedenfalls hat mein anwalt den vermieter und das amt angeschrieben, jedoch hat sich keiner der beiden gemeldet. und auch nicht nach mehreren anrufen.
ich habe dann einen Teil der miete einbehalten, in der hoffnung das die sich mal melden. letzten monat habe ich dann wieder die volle miete überwiesen...und jetzt hab ich die fristlose kündigung erhalten...

kann mir jemand sagen was ich machen soll?

ein darlehen beim amt werde ich nicht bekommen, denn aus der sozialhilfe ist eine restforderung in dem insolvenzverfahren angemeldet...

bitte gebt mir mal einen rat.
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  #2  
Alt 15.02.2009, 17:12
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Dein Anwalt könnte dir erklären, dass nach der von dir geschilderten Sachlage die Kündigung unwirksam ist.
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