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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo zusammen, ich habe da momentan ein großes Problem. Ich wurde bis vor 2 Monaten noch von meinem vater Finanziell unterstützt, und hatte einen Job in Aussicht, dann aber leider doch nicht bekommen. Mit meiner Familie habe ich mittlerweile keinen Kontakt mehr. Durch das Ausbleiben eines Jobs hatte ich nun auch kein Geld mehr, und konnte natürlich meine Miete nicht mehr bezahlen. Dadurch sind Mietrückstände von 2 Monaten entstanden, was mir nun eine fristlose Kündigung eingebracht hat, die ich am 17.6. ekommen habe. In der steht, das ich bis heute 26.6. die ausstehende Mite begliechen haben muss da sonst die fristlose Kündigung in Kraft tritt, und ich bis spätestens zum 30.6. aus der Wohnung sein soll (Besenrein) und die Schlüssel übergeben soll. Nachdem ich dieses Schreiben erhalten habe, habe ich Wohngeldübernahme und Hartz IV beantragt. Der Antrag auf Hartz IV konnte heute erst abgegeben werden, da ich erst zum heutigen Datum einen Termin dafür erhalten habe. Da ich ohne die Bestätigung, das ich Hartz IV beantragt habe nicht den Antrag zur Wohngeldübernahme abgeben konnte, war es mir natürlich auch nicht möglich, die 2 fehlenden Monatsmieten zu begleichen. Den Antrag kann ich erst am Montag abgeben. Da ich meinen Vermieter nicht sprechen konnte habe ich Ihm meine momentane Situation schriftlich geschildert und Ihn auch gebeten mir 2 Unterlagn auszufüllen, die ich für Hartz IV brauche. Nun habe ich natürlich angst, das ich am 30.6. mit meinen Sachen vor der Tür stehe und nicht weiß wohin, da ich die vom Vermieter genannte Frist nicht einhalten konnte. Da mir beim Wohnungsamt gesagt wurde das ich nicht zu packen brauche, habe ich dies natürlich auch nicht getan. Da ich noch nie in soeiner Situation war, währe es schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Z.B. Darf ich trotzdem in der Wohnung bleiben, oder muss ich meine gesamte einrichtung auf die Straße stellen? Wenn ich in der Wohnung bleibe, was habe ich bei einer Räumungsklage zu befürchten, bzw wieviel Zeit bleibt mir vom eigentlichen Kündigungstag (30.6.) bis so eine Klage durchgesetzt wird? Darf der Vermieter ohne mein Wissen in die Wohnung, bzw muss ich Ihn in die Wohnung lassen? |
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#2
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| 1. Du darfst in der Wohnung bleiben. 2. Unterschiedlich, je nach Auslastung der Gerichte. 3. Nein, das wäre Hausfriedensbruch. Turtle |
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#3
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| Ok gut zu wissen, das ich zumindest nicht am Dienstag auf der Sraße stehe und nicht weiß wohin, das beruhigt schonmal das gemüt, und lässt mich sicherlich mal wieder durchschlafen. Thx für Deine Antwort |
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#4
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| Warum schilderst Du dem Vermieter nicht einfach Deine Situation. Vielleicht räumt er Dir eine Ratenzahlung für die Mietschulden ein. Solange Du nicht weiterhin neue Mietschulden anhäufst. Ich glaube kaum, dass ein Vermieter Interesse daran hat, seine Vertragspartnerin vor die Tür zu klagen, es sei denn Du zahlst weiterhin keine Miete. Mit offenen Karten spielen ist glaube ich die Beste Lösung. |
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#5
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| Zitat:
Das problem ist mittlerweile nichtmal, das er eine Kündigung ausgesprochen hatte. Anscheinend ist diese aufgehoben, da die Arge, bzw das Wohnungsamt die Kosten übernimmt, sondern das ich, dadurch, das ich zur Zeit kein Einkommen habe die Stromrechnung nicht mehr bezahlen kann, und das Wohnungsamt sich erst einschaltet, sobald ich den Bewilligungsbescheid der Arge habe. Den ich hoffentlich morgen erhalten werde. Nun hoffe ich, das ich bei meinem Gespräch am heutigen Freitag bei der Arge wenigstens einen Kredit, oder soetwas erhalten kann, damit ich die stromkosten bezahlen kann, da ich sonst im dunkeln sitzen werde. Der Vermieter ist zur Zeit anscheinend befriedigt, da er ja durch den Mietschein, den er ja auch für die Arge ausgefüllt hat sich damit abgefunden hat, das es mir persönlich nicht möglich ist diese selber aufzubringen. Hoffentlich kann die Arge mir helfen. In den 2 Wochen, wo ich auf den Termin am morgigen Tag gewartet habe, habe ich sogar einen Lichtschimmer gesehen, da mir eine Arbeitsvermittlungsargentur einen Job ab nächster Woche in aussicht gestellt hat. Also drückt mir die Daumen das alles klappt. Ich danke Euch für Eure zuschriften und werde Euch auf dem Laufenden halten. |
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#6
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| So schnell schießen die Preußen nicht. Der Vermieter kann Deine Sachen nicht vor die Tür stellen, das kann nur ein Gerichtsvollzieher und dafür braucht der Vermieter erstmal ein Urteil. Das kann also noch dauern. Wenn die Wohnung erhaltenswert ist, also von den Kosten her angemessen, Du möchtest drin wohnen bleiben und der Vermieter läßt Dich drin wohnen, wenn die Schulden bezahlt ist, übernimmt die Arge darlehensweise die Mietrückstände. Wenn Du keinen Anspruch auf ALG II hast, übernimmt das Sozialamt die Rückstände darlehensweise wegen drohender Obdachlosigkeit. |
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