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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 27.08.2009, 14:03
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Beiträge: 3
Standard Fragen zu Umzug in teurere Wohnung auf eigene Veranlassung

Hallo,
ich hoffe mir kann jemand Rat geben und ich bekomme alles plausibel geschildert:

Ich bin Freiberufler u. bekomme Hartz IV seit 1,5 Jahren. Ich wohne in Berlin in einer WG in einem kleinen Zimmer zur Untermiete seit 2,5 Jahren. Möchte da ausziehen, weil ich mit meiner WG-Partnerin nicht mehr so gut klar komme u. Lage und Zimmergröße wirklich ungünstig ist.

Der Plan ist: Meine WG-Partnerin/Untervermieterin schreibt mir eine Kündigung / Grund: Eigenbedarf.
Mir wurde von einer Beratungsstelle gesagt ich sollte mehrere (!) Wohnungsangebote einholen und damit u. mit der Kündigung zum JobCenter gehen u. die würden dann entscheiden ob und welche Wohnung ich nehmen darf.

Ich habe durch Zufall eine sehr schöne 2-Zimmer Wohnung gefunden, die auch finanziell im ARGE-Rahmen liegt, und bin sehr erpicht diese zu bekommen. Ich habe eine feste Zusage von der Hausverwaltung. Die warten nur auf ein OK von der ARGE.
Mein Plan: Ich suche weiter nach Wohnungen und lasse mir Angebote machen, die teurer sind und gehe dann mit 3 bis 5 Angeboten zu denen und hoffe, daß sie sich für die von mir gewünschte Wohnung entscheiden.

Meine Fragen:

1. Darf die ARGE die Kündigung anzweifeln, z.B. bemängeln ich solle prüfen ob sie Rechtskräftig ist oder etwas in der Art?
2. Welcher Eigenbedarfsgrund würde sich besser eignen: a) Das Zimmer wird benötigt weil die Untervermieterin es als Arbeitszimmer benötigt (was man bei Nachforschungen halbwegs begründen könnte)
b) Das Zimmer wird benötigt weil ein naher Verwandter dort wohnen wird (könnte man bei Nachforschungen nicht beweisen!)

3. Ist es wirklich nötig mehrere Angebote einzureichen? Reicht nicht eins, wenn es im finanziellen Rahmen liegt?

4. Können die von der ARGE die Wohnung ablehnen, weil sie Ihnen doch zu teuer ist? Vor allem im Vergleich zu meiner jetzigen Wohnung? Also eine Steigerung der Kosten in dem Maße nicht angebracht ist?
Zugegeben könnte man etwas billigeres finden, aber zu weitaus weniger Wohnqualität. Ich arbeite ja auch in der Wohnung. Der zulässige Höchstbetrag für eine Mietwohnung liegt in Berlin für eine Person bei 378 Euro Bruttowarm.
Mein jetziges Zimmer kostet warm 154,15 Euro. Die neue Wohnung würde auf 345,00 Euro kommen. Das ist die gesamte Kaltmiete inkl. Nebenkosten. Geheizt wird mit Kachelofen, d.h. es gibt keine regelmäßigen Heizkosten. Ich weiß nicht, wie die ARGE das regelt, ob die Kohleheizung anrechnen oder nicht und ich welcher Höhe. Spielt das eine Rolle? Gibt es da eine Pauschale?
Ist mir eigentlich egal, die Kohlen kann ich selber zahlen.


Ich wäre sehr dankbar wenn jemand mir helfen u. zumindest zu einer der Fragen was sagen könnte.

Danke schon mal,
Mirrorcle
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  #2  
Alt 27.08.2009, 15:24
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Zitat:
Zitat von Mirrorcle Beitrag anzeigen
Mein Plan: Ich suche weiter nach Wohnungen und lasse mir Angebote machen, die teurer sind und gehe dann mit 3 bis 5 Angeboten zu denen und hoffe, daß sie sich für die von mir gewünschte Wohnung entscheiden.
Wenn ich so was lese, kommt mir die Galle hoch. Warum schon im Vorfeld einen Beschiss konstruieren?

Nimm doch deine gefakte Kündigung und das Wohnungsangebot und leg die Sachen der Arge vor. Wenn sie noch mehr Wohnungsangebote sehen wollen, bekommst du das schon mitgeteilt.
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  #3  
Alt 27.08.2009, 15:36
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Im Vorfeld muß man manchmal einen Beschiß konstruieren, weil man sonst das Nachsehen hat. Ein einziger Fehler und man hat eine Unmenge unnützer Probleme. Wer bei der ARGE fair play spielt hat verloren.

Ich habe auch gerade erfahren, daß das mit den 3 Wohnungsangeboten anscheinend nicht mehr nötig ist. Hoffe mal, daß das so ist. Werde es wahrscheinlich wirklich so machen daß ich nur mit dem einen Angebot da hin gehe.

Nochmal zur genaueren Erklärung:
Ich suche keine Wohnung in der ich auf Staatskosten wie ein König lebe.
Ich nutze 50% der Wohnung zum arbeiten u. muß auch hin und wieder Geschäftspartner empfangen. Derzeit schlafe ich deswegen auf einer Ausziehcouch.
Außerdem habe ich ein zwar unregelmäßiges, aber steigendes Einkommen. Und vom Gewinn bekommt die ARGE auch was zurück.
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  #4  
Alt 27.08.2009, 15:46
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Zitat:
Zitat von Mirrorcle Beitrag anzeigen
Und vom Gewinn bekommt die ARGE auch was zurück.
Das stimmt nur, wenn du die Unterstützung auf Darlehensbasis erhälst. Anderenfalls bekommst du aufgrund deiner Einnahmen nur weniger staatliche Leistungen, aber auch das wenige wird die Arge nicht wiedersehen.
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  #5  
Alt 27.08.2009, 15:47
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Zitat:
Zitat von Mirrorcle Beitrag anzeigen
Nochmal zur genaueren Erklärung:
Ich suche keine Wohnung in der ich auf Staatskosten wie ein König lebe.
Ich nutze 50% der Wohnung zum arbeiten u. muß auch hin und wieder Geschäftspartner empfangen.
Du weißt aber schon, dass dieses Argument bei der Arge ein Schuß ist, der nach hinten losgeht? Du bekommst dann nämlich nur 50% der Miete, die anderen 50% sind dann Betriebsausgaben.
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  #6  
Alt 27.08.2009, 15:53
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Am Ende des Bewilligungszeitraums wird gegengerechnet und der Gewinn abzüglich eines Freibetrags muß von mir zurückerstattet werden.

Die ARGE sieht nicht alles wieder, aber das Finanzamt bekommt einiges wenn mein Geschäft richtig läuft.

Ich bin der ARGE durchaus dankbar. Ohne sie könnte ich nicht in meinem erlernten Beruf arbeiten sondern müßte Nebenjobs machen, die mich nicht voran bringen, würde nie einen Fuß auf die Erde kriegen und wahrscheinlich, bei der jetzigen wirtschaftlichen Situation, sowieso Beihilfe von der ARGE kriegen.

Ich werde auch nicht angeben, daß 50% geschäftlich genutzt werden. Aber vielleicht 20%. Das ginge auf jeden Fall.
Andererseits hatte ich auch angegeben, daß das Zimmer in dem ich jetzt lebe zu 100% auch geschäftlich genutzt wird. Das gab keinen Abzug.
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