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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 27.09.2009, 15:25
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Standard Frage zum Antrag auf Umzug in neue Wohnung

Hallo alle zusammen. Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.

Meine WG in Berlin wird aufgelöst. Ich bin Untermieter eines Zimmers. Im Endeffekt will ich eigentlich in einen anderen Stadtteil ziehen, habe auch schon der ARGE ein Wohnungsangebot vorgelegt. (Ich brauche die Zustimmung der ARGE bzw. JobCenter, weil eine eigene Wohnung mindestens das doppelte von dem kostet, was ich jetzt an Miete gezahlt habe.)
Das Ergebnis ist ernüchternd, weil die enorm lange für die Prüfung brauchen und man im Prinzip deshalb gar keine Chance auf eine halbwegs vernünftige Wohnung hat. Da spielt ja kein Vermieter o. Wohnungsverwaltung mit. Allerdings liegt die Wohnung, in der ich jetzt wohne, nur 5 Euro über dem Höchstsatz der erlaubten Miete für eine Wohnung für eine Einzelperson. Ausschlaggebend ist da ja, soweit ich informiert bin, die Bruttowarmmiete, also inkl. Heiz- und aller Nebenkosten. Und - zumindest in Berlin - gibt es keine Beschränkung der qm. Falls ich da bei irgendwas falsch liege berichtigt mich bitte.

Ich wollte jetzt mit der Vermieterin reden, ob sie mich nicht zum Hauptmieter machen will. Also die Wohnungskosten um 5 Euro senken und ein Angebot für die ARGE schreiben. Eigentlich müßten die ja dann zustimmen. Ich könnte dann erst mal in der Wohnung bleiben, die alsbald kündigen und mich gemütlich auf die Suche nach einer neuen Wohnung machen. Soweit ich informiert bin muß ich ja nicht zwingend einen Antrag stellen, wenn ich umziehe. Sondern die ARGE bezahlt eben bei einem Umzug nur die bisherige Miete und, wenn sie einem Umzug nicht zugestimmt hat, eben nicht mehr. d.h. wenn ich erst mal in der Wohnung bleibe und dann in eine günstigere oder gleichteure Wohnung umziehe müßte ich die ARGE nicht fragen und könnte umziehen wohin ich will und eine weitere Zahlung meiner Unterkunftskosten wäre garantiert.

Soweit meine Theorie. Habe ich etwas nicht bedacht? Ist es doch anders? Gibt es Stolperfallen, auf die ich achten muß? Spielt die Höhe der Wohnungskaution eine Rolle? (Die müßte die ARGE nämlich übernehmen)

Danke schonmal!
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  #2  
Alt 27.09.2009, 15:37
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