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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 05.04.2009, 18:53
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Beiträge: 1
Standard frage zum Antrag auf Harz 4 Kosten und Wohnung

Hallo an alle. eine frage ich habe ein feste Arbeit und bin aber jetzt in Mutterschutz 1 jahr, deshalb kann ich meine Arbeit nicht vorführen. ich bin allein erziehnt und der Vater ist unbekannt mein frage da ich ja schon eine eigene wohnung habe und damals auch nicht schlecht verdient habe und eine festeinstellung habe und ich nach ein jahr wieder arbeiten gehen will, muss ich jetzt leider hartz 4 zusätzllich zu meinen elterngeld von 700 euro beantragen.
meine frage ist jetzt ich habe eine sehr teure wohnung kaltMiete 700 euro Plus 70 euro nebenkosten und dann kommen nochmal heizkosten in höhe von 80 euro drauf. wie sieht das aus, werde ich als erstes die wohnung bezahlt bekommen? weil ich gehe ja nach einem jahr elternpause wieder arbeiten und kann mir die wohnung selber dann finanzieren. werde ich probleme bekommen, bin unter 25 alleinerziehent plus kind, aber habe einen festen job. wie werden die vom ARGE reagieren? wie gesagt ausziehen möchte ich nicht! bin ja nur 1 jahr in elternzeit und gehe wieder normal arbeiten. Ich bedanke mich für jede hilfe und tipps
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  #2  
Alt 05.04.2009, 20:35
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Beiträge: 1.664
Standard

Die tatsächlichen Kosten der Unterkunft werden maximal bis zu 6 Monate übernommen. Danach würde man nur noch die angemessenen Kosten übernehmen.
Wenn du noch ein paar Rücklagen hast, dann kannst du sicherlich die übersteigenden Kosten bis zur Wiederaufnahme deiner Arbeit selber tragen. Wenn du keine Rücklagen hast, dann wird es eher schwieriger.
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