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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#11
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| Vielen Dank für eure Erklärungen. Noch einmal zu der Frage der Fragen in dieser Sache.. Ist das alles so rechtens, wie das ganze abgelaufen ist? |
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#12
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| Vom Grundsatz her schon. Warum diese zeitliche Lücke entstanden ist, Zitat:
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#13
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| Die Mutter war, freundlich ausgedrückt, etwas "unmotiviert".. Deshalb habe ich jetzt auch einen Überprüfungsantrag diesbezüglich für sie geschrieben. Vielleicht bekommt sie ja so noch das ihr entgangene Geld. Da die ARGE hier in unserer Stadt allerhand bedenkliche Dinge tut und ich über den verlinkten Bericht gestolpert bin, wollte ich mich hier mal schlau machen. |
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#14
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| Ich habe mich in den letzten Tagen wirklich eingehend mit diesem Fall beschäftigt. Dabei bin ich zu folgendem Ergebenis gelangt. Die 2 Kinder mit dem Einkommen gehören nach wie vor zur Bedarfsgemeinschaft, denn deren Geld wird ja der BG angerechnet. Daraus ergibt sich es das die BG zu Unrecht Wohngeld bezieht. Dieses muss der Arbeitsagentur bekannt sein, denn es gibt ja dieses BSG Urteil vom 07.11.2006 (Az.: B 7b AS 8/06 R). Durch diese "Gehen sie Wohngeld beantragen" Methode spart man sich anscheinend Gelder. Ich kenne ähnliche Fälle bei denen es fast genauso gehandhabt wurde. Es wurde Wohngeld angerechnet, welches zum Zeitpunkt der Berechnung nicht vorhanden war.. |
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#15
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| Inwiefern? |
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#16
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| Welche Gelder werden denn gespart? Man verweist doch nur von der einen Sozialleistung auf die andere. Daavon ab wird max. die Höhe des Kindergeldes als Einkommen bei der Mutter angerechnet, da die Kinder dieses zur Bedarfsdeckung ja nicht brauchen. Ähnliches passiert doch auch bei BGs wo ein studiert. Dann mal allgemein gefragt, das Geld bleibt doch das gleiche, der Aufwand ist leider etwas höher, aber was ist daran so schlimm Wohngeld anstatt ALG2 für die Kinder zu beziehen? |
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#17
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| Zitat:
Turtle |
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