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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #11  
Alt 27.09.2009, 16:07
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Vielen Dank für eure Erklärungen. Noch einmal zu der Frage der Fragen in dieser Sache.. Ist das alles so rechtens, wie das ganze abgelaufen ist?
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  #12  
Alt 27.09.2009, 16:11
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Zitat:
Zitat von Klaus-Peter Beitrag anzeigen
Ist das alles so rechtens, wie das ganze abgelaufen ist?
Vom Grundsatz her schon.

Warum diese zeitliche Lücke entstanden ist,
Zitat:
Im Monat 11/2008 wurden der Mutter dann etwa 120€ ohne vorherige Ankündigung vom ALG2 abgezogen, mit der Begründung, sie solle jetzt Wohngeld beantragen. Durch diese "Maßnahme" seitens der ARGE hatte die Bedarfsgemeinschaft bis Ende des Monats 03/2009 also monatlich 120€ weniger zur Verfügung. Ab dem Monat 04/2009 wurde ihr dann Wohngeld bewilligt.
kann wohl nur die Mutter der Kinder erklären. Wahrscheinlich hat sie den Wohngeldantrag zu spät gestellt und nicht gleich nach Aufforderung.
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  #13  
Alt 27.09.2009, 16:15
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Die Mutter war, freundlich ausgedrückt, etwas "unmotiviert".. Deshalb habe ich jetzt auch einen Überprüfungsantrag diesbezüglich für sie geschrieben. Vielleicht bekommt sie ja so noch das ihr entgangene Geld. Da die ARGE hier in unserer Stadt allerhand bedenkliche Dinge tut und ich über den verlinkten Bericht gestolpert bin, wollte ich mich hier mal schlau machen.
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  #14  
Alt 07.10.2009, 12:53
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Ich habe mich in den letzten Tagen wirklich eingehend mit diesem Fall beschäftigt.
Dabei bin ich zu folgendem Ergebenis gelangt.
Die 2 Kinder mit dem Einkommen gehören nach wie vor zur Bedarfsgemeinschaft, denn
deren Geld wird ja der BG angerechnet. Daraus ergibt sich es das die BG zu Unrecht
Wohngeld bezieht. Dieses muss der Arbeitsagentur bekannt sein, denn es gibt ja
dieses BSG Urteil vom 07.11.2006 (Az.: B 7b AS 8/06 R).
Durch diese "Gehen sie Wohngeld beantragen" Methode spart man sich anscheinend
Gelder. Ich kenne ähnliche Fälle bei denen es fast genauso gehandhabt wurde. Es wurde
Wohngeld angerechnet, welches zum Zeitpunkt der Berechnung nicht vorhanden war..

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  #15  
Alt 07.10.2009, 13:17
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Zitat:
Zitat von Klaus-Peter Beitrag anzeigen
Die 2 Kinder mit dem Einkommen gehören nach wie vor zur Bedarfsgemeinschaft, denn
deren Geld wird ja der BG angerechnet.
Inwiefern?
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  #16  
Alt 07.10.2009, 13:21
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Welche Gelder werden denn gespart?

Man verweist doch nur von der einen Sozialleistung auf die andere.

Daavon ab wird max. die Höhe des Kindergeldes als Einkommen bei der Mutter angerechnet, da die Kinder dieses zur Bedarfsdeckung ja nicht brauchen.

Ähnliches passiert doch auch bei BGs wo ein studiert.

Dann mal allgemein gefragt, das Geld bleibt doch das gleiche, der Aufwand ist leider etwas höher, aber was ist daran so schlimm Wohngeld anstatt ALG2 für die Kinder zu beziehen?
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  #17  
Alt 07.10.2009, 18:55
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Zitat:
Daraus ergibt sich es das die BG zu Unrecht
Wohngeld bezieht. Dieses muss der Arbeitsagentur bekannt sein, denn es gibt ja
dieses BSG Urteil vom 07.11.2006 (Az.: B 7b AS 8/06 R).
Quatsch. Den ARGEn ist sehr wohl bekannt, was geht und was nicht. Beschäftige dich mal mit dem Thema "Individualanspruch", vielleicht steigst du dann dahinter, wieso die Kinder auf die Vorrangigkeit von Wohngeld verwiesen werden können.

Turtle
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