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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 13.10.2009, 19:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.10.2009
Beiträge: 1
Standard Frage zu: Untermietvertrag / Zimmer in Haus von Eltern

Hallo,
bin 27 Jahre werde demnächst Alg II beantragen und ziehe zu meinen Eltern in Ihr eigenes Haus.
Da ich eine Wohngemeinschaft mit meinen Eltern gründen möchte will ich einen Untermietvertrag mit Ihnen erstellen.

Dazu habe ich ein paar Fragen:
1. Wird ein Untermietvertrag zwischen Sohn und Eltern eigentlich vom Arbeitsamt akzeptiert?

2. Wie hoch darf die Miete sein? Es ist ein 50m2 Zimmer ohne Bad und Küche. (In unserer Region ist die Mietstufe 1)

3. Welche Neben kosten werden vom Amt bezahlt?

4. Wenn dass Haus 200m2 Wohnfläche hat und mein Zimmer 50m2, darf ich dann bei den Nebenkosten jeweils 25% der Kosten hineinschreiben, oder nimmt man für die Nebenkosten ein pauschal Betrag?

Vielen Dank
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  #2  
Alt 14.10.2009, 08:51
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Bezüglich Miete und Nebenkosten musst Du beim zuständigen Amt anfragen. Die Damen und Herren vom Amt können Dir für Euren Ort die korrekte Auskunft geben!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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