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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 15.03.2009, 23:54
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Frage Folgeantrag Harz4 Kosten für Unterkunft

Moin, Moin Liebe Forums Teilnehmer! Frage zu Kosten für Unterkunft
Mein Folgeantrag für Harz4 liegt vor mir und da sich nichts geändert hat ist das Ausfüllen kein Problem für mich.
Bis auf Punkt 8 auf Seite 4.
8. Änderungen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung.
Haben sich Änderungen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung ergeben? Beantwortungsmöglichkeit mit Ja oder Nein.Soweit klar: Nein
Jetzt kommt aber ein Nachsatz der mich ins Grübeln Bringt:

Wenn Änderungen eingetreten sind(klar muß mann angeben), oder Sie noch keine aktuellen Nachweise für die Kosten der Unterkunft des aktuellen Kalenderjahres eingereicht haben(kann ich doch erst einreichen wenn ich sie erhalten habe), machen Sie bitte folgende Angaben:

Höhe der Grundmiete
Höhe der Heizkosten
Höhe der Nebenkosten
Höhe der sonstigen Wohnkosten

Legen Sie bitte die entsprechenden Nachweise(z.B.Mietvertrag-bescheinigung, Heiz und Nebenkostenabrechnung vor.

Ich verstehe diese Frage einfach nicht

Ich habe einen Mietvertrag in dem die Kosten aufgeschlüsselt sind.
Dieser Vertrag liegt der Arge vor. Wenn mein Vermieter die Nebenkostenabrechnung und Heizkostenabrechnung erstellt reiche ich diese bei der Arge ein. Aber ich bin doch kein Hellseher wie die Kosten für das laufende Jahr sind. Das kriege ich doch erst mit der nächsten Jahresabrechnung des Vermieters zu sehen.

Auch die Forderung nach nachweisen ist seltsam da die Nachweise doch vorliegen. Sollen Sie wieder und wieder vorgelegt werden????
In der Hoffnung auf eine kompetente Antwort verbleibe ich mit ostfriesischen Moin Moin.
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  #2  
Alt 16.03.2009, 06:11
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
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Hallo,
wenn sich keine Änderungen im monatlichen Betrag der Miete ergeben, dann brauchst du auch nichts einreichen.
Sehr oft passen Vermieter jedoch die monatlichen Zahlungen für Heizung oder Nebenkosten an, wenn die Jahresabrechnung eine hohe Nachzahlung ergeben hat und dann wäre das einzureichen.

Gruß
Enibas
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  #3  
Alt 16.03.2009, 10:44
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Registriert seit: 15.03.2009
Beiträge: 2
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Danke für die Schnelle Antwort und ab mit dem Antrag zur Arge.
Moin, Moin
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änderungen, folgeantrag, kmu, unterkunft

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