| |
| |||||||
| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Moin, Moin Liebe Forums Teilnehmer! Frage zu Kosten für Unterkunft Mein Folgeantrag für Harz4 liegt vor mir und da sich nichts geändert hat ist das Ausfüllen kein Problem für mich. Bis auf Punkt 8 auf Seite 4. 8. Änderungen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung. Haben sich Änderungen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung ergeben? Beantwortungsmöglichkeit mit Ja oder Nein.Soweit klar: Nein Jetzt kommt aber ein Nachsatz der mich ins Grübeln Bringt: Wenn Änderungen eingetreten sind(klar muß mann angeben), oder Sie noch keine aktuellen Nachweise für die Kosten der Unterkunft des aktuellen Kalenderjahres eingereicht haben(kann ich doch erst einreichen wenn ich sie erhalten habe), machen Sie bitte folgende Angaben: Höhe der Grundmiete Höhe der Heizkosten Höhe der Nebenkosten Höhe der sonstigen Wohnkosten Legen Sie bitte die entsprechenden Nachweise(z.B.Mietvertrag-bescheinigung, Heiz und Nebenkostenabrechnung vor. Ich verstehe diese Frage einfach nicht Ich habe einen Mietvertrag in dem die Kosten aufgeschlüsselt sind. Dieser Vertrag liegt der Arge vor. Wenn mein Vermieter die Nebenkostenabrechnung und Heizkostenabrechnung erstellt reiche ich diese bei der Arge ein. Aber ich bin doch kein Hellseher wie die Kosten für das laufende Jahr sind. Das kriege ich doch erst mit der nächsten Jahresabrechnung des Vermieters zu sehen. Auch die Forderung nach nachweisen ist seltsam da die Nachweise doch vorliegen. Sollen Sie wieder und wieder vorgelegt werden???? In der Hoffnung auf eine kompetente Antwort verbleibe ich mit ostfriesischen Moin Moin. |
|
#2
| |||
| |||
| Hallo, wenn sich keine Änderungen im monatlichen Betrag der Miete ergeben, dann brauchst du auch nichts einreichen. Sehr oft passen Vermieter jedoch die monatlichen Zahlungen für Heizung oder Nebenkosten an, wenn die Jahresabrechnung eine hohe Nachzahlung ergeben hat und dann wäre das einzureichen. Gruß Enibas |
|
#3
| |||
| |||
| Danke für die Schnelle Antwort und ab mit dem Antrag zur Arge. Moin, Moin |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| änderungen, folgeantrag, kmu, unterkunft |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Normvorschriften für die Kosten für Unterkunft? | Tavrika | Kosten der Unterkunft | 10 | 19.03.2010 14:47 |
| Unangemessene Kosten der Unterkunft | ganuchi | Kosten der Unterkunft | 19 | 07.03.2009 21:10 |
| Kosten zur Unterkunft | ALG2@Berlin | Kosten der Unterkunft | 2 | 02.03.2009 18:28 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ALG 2+ALG 1 Dürfen Kosten für die Unterkunft wieder abgezogen werden? | alexa83 | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 5 | 16.02.2009 19:40 |
| Kosten Unterkunft, Gasheizung - welche Anteile? | kleikat | Kosten der Unterkunft | 1 | 18.01.2009 13:58 |