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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 22.12.2009, 13:49
Benutzerbild von linda3333
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Registriert seit: 29.11.2009
Beiträge: 7
Unglücklich Exmatrikulation, Umzug in Heimatstadt/ Wohnung

Liebes Forum,

noch einmal muss ich mich vertrauensvoll an euch wenden.

Wie schon geschrieben wird mein Freund sein Studium abbrechen müssen aufgrund nicht bestandener Prüfungen.

Er muss aus der derzeitigen Bleibe raus, wenn er kein Student ist. -> Zimmer als Untermieter, das aber nur an Studenten vermietet werden darf

Er will jetzt zurück in unsere Heimatstadt kommen. Bei mir kann er nicht unterkommen, ich wohne bei meinen Eltern und habe keinen Vollzeitjob.

Um eine Wohnung zu bekommen, benötigen die Vermieter jedoch eine Art Bescheinigung oder Bestätigung durch das Job Center, dass die Miete (ist den Mietsätzen für die KM angemessen) übernommen würde.
Verständlich, die Vermieter nehmen natürlich nur Mieter, wenn diese die Miete bezahlen können.

Meine Frage:

Könnte das Job Center ihn abweisen mit der Begründung, dass er in einer anderen Stadt studiert hat?

Dort hält ihn nichts, die Wohnungen sind extrem teuer, man findet keine Whng. zum Hartz IV Satz!

Ich frage mich nun panisch, was wir tun sollen/können.

Ich bin für jede Information oder Rat dankbar.

Mit lieben Grüßen


Linda
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  #2  
Alt 22.12.2009, 19:47
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Beiträge: 3.120
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Zur ARGE in der "neuen" Stadt gehen und einen Antrag auf ALG II stellen. Da er derzeit ja wohl noch nicht im ALG II Bezug ist, kann er erst mal völlig problemlos hinziehen, wohin er will. Bei der ARGE kann er dann auch die Übernahme der Unterkunftskosten beantragen und erhält das dann irgendwann auch das ok, wenn die Wohnung angemessen ist.
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  #3  
Alt 22.12.2009, 22:06
Benutzerbild von linda3333
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Registriert seit: 29.11.2009
Beiträge: 7
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Nur was geben wir als Korrespondenzadresse an? er kriegt ja erst die Wohnung wenn er eine Zusicherung durch die ARGE hat.

Und die ARGE erteilt ALG II erst bei festem Wohnsitz.

Kommt mir irgendwie vor wie beim Hauptmann von Köpenik!
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  #4  
Alt 23.12.2009, 06:23
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Alg II ist abhängig vom gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (s. § 7 Abs. 1 SGB II). Dieser dürfte bei Ihrem Freund wohl gegeben sein. Damit kann er einen Antrag auch ohne festen Wohnsitz stellen. Für die Unterkunft sollte aber die künftig zuständige ARGE (Jobcenter) angesprochen werden. Korrenspondenz kann auch über Sie geführt werden. Hauptsache ist, dass Ihr Freund für die ARGE erreichbar ist.
__________________
Schöne Grüße
Heinz Hoffmann

Geändert von Heinz Hoffmann (23.12.2009 um 06:24 Uhr) Grund: Tippfehler
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  #5  
Alt 25.12.2009, 15:40
Benutzerbild von linda3333
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Registriert seit: 29.11.2009
Beiträge: 7
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Vielen Dank, dass Sie sich noch kurz vor Weihnachten Zeit genommen haben, das weiss ich wirklich zu schätzen.

Vielen lieben Dank und ein frohes Weihnachtsfest
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