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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo Leute ich habe folgendes Problem, ich habe letztes Jahr (2008) ALG II bezogen. Man hat mir meine gesamte Miete von 330,00 EUR warm bezahlt. Bin dann umgezogen ohne Zustimmung des JobCenter. Meine neue Miete betrug 352,00 EUR warm. Der neue Mietbetrag wurde zurecht nicht gezahlt, sondern meine alte Miete von 330,00 EUR. Soweit so gut. Nun habe ich zum 01.02.2009 eine neue Arbeit angenommen. Ich war also nicht mehr abhängig vom JobCenter und habe Vollzeit gearbeitet und habe keine ergänzenden Zahlungen bekommen. So nun wurde ich zum 30.06.2009 gekündigt und musste wieder ALG II beantragen. Beim Amt angekommen um meinen Antrag zu beantragen sagte man mir, dass ich im System "weitergeführt" wurde , obwohl ich vor Arbeitsantritt meinen Arbeitsvertrag abgegeben habe und gesagt habe das die Zahlung zum 01.02.2009 eingestellt werden soll. Gut ab dem Datum ist auch keine Zahlung eingegangen aber ich wurde ein halbes Jahr weitergeführt. Beim Amt hatte man mir gesagt das ich einen Weiterbewilligungsantrag stellen sollte. So auch geschehen. Nach zwei Wochen habe ich meinen Bewilligungsbescheid bekommen wo meine "alte" Miete übernommen wurde. Ich bin damit überhaupt nicht einverstanden weil ich der Meinung bin, dass meine neue Miete übernommen werden muss. Ist es rechtens 1. meine neue Miete nicht zu übernehmen 2. keine Betriebs und Heizkosten zu übernehmen für die neue Wohnung Wäre für hilfreiche Beiträge dankbar. MFG James |
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#2
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| Hallo James, Zitat:
Meine laienhafte (weil ich dazu selten online Texte gelesen habe) Einschätzung ist die, dass Dir allein schon aus diesem Grund die KdU wieder komplett gezahlt werden muss, weil Du nicht davon ausgehen konntest, bald wieder in Hartz-IV zu rutschen; insofern fehlte ein/der notwendige "Fahrlässigkeitsfaktor". Solltest Du allerdings zB. einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Option (Übernahme) unterschrieben haben, dann könnte die ARGE recht haben mit ihrer Ansicht, Du hättest Dir erst dann eine nach ARGE-Kriterien "unangemessene" Unterkunft suchen dürfen, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit bestanden hat, zukünftig eine unbefristete Stelle mit ausreichendem Einkommen auszuüben, was eben auch nachzuweisen ist. |
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#3
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| Die neue Miete ist aber auch weiterhin für Deinen Ort angemessen? |
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#4
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| Danke für die Einschätzung. Ja die jetzige Miete ist noch im angemessenen Bereich. |
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#5
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| Danke für die Einschätzung. Ja die jetzige Miete ist noch im angemessenen Bereich. Ich weiß nicht ob das mit dem Arbeitsvertrag was zu tun hat.Mein Vertrag war befristet für ein Jahr, danach hätte ich verlängern können. Hätte ich einen normalen ALG II Antrag ausgefüllt, anstatt diesen Weiterbewilligungsantrag, hätte ich, davon bin ich überzeugt, zu 100 % die Miete von denen gezahlt bekommen. Werde aufjedenfall einen Widerspruch schreiben MFG James |
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#6
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| Denkste... Bei uns wurde die alte BG mit allen alten Daten wieder belebt. Selbst , obwohl inzwischen mehr Personen im Haushalt leben... Allerdings hat man inzwischen die Wohnung anerkannt. Aber automatisch und ohne diesen Umstand -> Fehlanzeige. Aber vielleicht klappt es ja. Viel Glück. |
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