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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 01.02.2012, 10:11
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Standard erhöhte KDU 6 Monate?

Hallo zusammen

Ich war bis vor 2 Jahren im Leistungsbezug, zog in der Zwischenzeit um. Jetzt war ich vorgestern beim JC um erneut einen Antrag auf ALG2 zu stellen. Dort sagte man mir, die erhöhten Wohnkosten könnten nicht berücksichtigt werden weil ich ja schonmal im Leistungsbezug war. Stimmt das so? Ich hatte ja nicht wirklich vor jemals wieder zum JC zu müssen, aber gewisse Umstände erfordern es eben grad im moment.
Kann mir evtl jemand diese Frage beantworten? Danke im vorraus.

Liebe Grüße und einen schönen Tag wünscht Nicole
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  #2  
Alt 01.02.2012, 18:54
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Nach so einer langen Zeit müssten die tatsächlichen Kosten längstens für 6 Monate übernommen werden.
Warte erstmal deinen Bescheid ab. Wenn dann tatsächlich nur die angemessenen Kosten übernommen werden, dann leg dagegen Widerspruch ein.
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Jette
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  #3  
Alt 01.02.2012, 19:06
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Ich bekomme keinen Bescheid. Sie rechnete das grob auf einem Blatt aus, sagte zu mir, mir würde nix zustehen, ich hab so nen Wisch unterschrieben dass ich an dem Tag eben keinen Antrag stelle und gut.... Ich müßte also nochmal hin und komplett alles von vorne...Was kein Problem wäre...
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  #4  
Alt 01.02.2012, 19:11
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Dann mach das und bestehe auf einen Bescheid.
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