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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #11  
Alt 09.11.2009, 14:10
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Zitat:
Zitat von Angela1968 Beitrag anzeigen
Sicherlich meint Alma aber das sie erst alle Rechte eines Hauseignetümers hat wenn sie im Grundbuch eingetragen ist. Über das Konto des Eigentümers darf sie ja sicherlich auch noch nicht verfügen ehe der Erbschein da ist.. Also fliesst ihr ja noch kein Geld zu.

Aber da ja von dem Konto auf dem sie die Miete überweist ja ur die Kosten für das Haus abgezogen werden, denn die Zahlungen an die anderen gehen ja weiter, müsste der Rest, den der Vermieter ja sonst bekommen würde noch auf dem Konto sein.
Womit sie dann über ihre Mietzahlungen von der Arge wieder verfügt? Sie erbt dann praktisch ihre eigenen Sozialleistungen?
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  #12  
Alt 09.11.2009, 14:31
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Zitat:
Hauseigentümer bin erst ab dem Zeitpunkt ab dem ich über das Erbe verfügen kann.
Noch schöner. Also gab es für den Zeitraum Todestag bis Eintrag ins Grundbuch keinen Hauseigentümer. Ergo niemanden, an den du Miete zu zahlen hattest....

Was will man mehr?

Turtle
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  #13  
Alt 09.11.2009, 15:59
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Naja wie ist denn nun die Rechtslage beim Arbeitsamt/Job Center ?

Normalerweise kann ich doch wirklich erst was mit einem Haus machen wenn ich lt. Grundbuch eingetragen bin. Ich kann z.B. den Mieter erst rausschmeissen wenn ich im Grudnbuch eingetragen bin oder auch das Haus verkaufen.

Wie wäre es jetzt wenn mein Vermieter nicht meine Mutter wäre, sondern ein ganz fremder und derjenige verstirbt?
An wen zahle ich dann Miete? Defacto gibt es ja dann wirklich keinen Eigentümer bis zum Grundbucheintrag.

Wäre schön wenn hier jemand zu diesem Thema Aufklärung betrieben würde.

Angela
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  #14  
Alt 09.11.2009, 16:06
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Zitat:
Zitat von Angela1968 Beitrag anzeigen
Normalerweise kann ich doch wirklich erst was mit einem Haus machen wenn ich lt. Grundbuch eingetragen bin. Ich kann z.B. den Mieter erst rausschmeissen wenn ich im Grudnbuch eingetragen bin oder auch das Haus verkaufen.
Es geht nicht darum, einen Mieter rauszuwerfen oder das Haus zu verkaufen.

Die TE hat schon in dem Haus gewohnt und Miete bezahlt bis zum Erbfall. Und nun will die Arge die Miete ab Todestag berechtigterweise wieder zurück, da diese Mietzahlungen in die Erbmasse eingeflossen sind.
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  #15  
Alt 09.11.2009, 17:02
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Grubenpony,

so habe ich es nicht betrachtet. Aber es ist ja so das man dann ja auch die Miete mit erbt als Geld. Also habe ich das z.T. falsch verstanden. Es ging um das Gelderbe und nicht um das Haus.

Alles klar, entschuldige meinen Denkfehler.

Angela
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  #16  
Alt 09.11.2009, 17:10
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Zitat:
Zitat von Angela1968 Beitrag anzeigen
Aber es ist ja so das man dann ja auch die Miete mit erbt als Geld. Also habe ich das z.T. falsch verstanden. Es ging um das Gelderbe und nicht um das Haus.
Es geht um das Haus mit allen Nutzen (Mieteinnahmen) und Lasten (Zahlungsverpflichtungen).
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  #17  
Alt 09.11.2009, 17:14
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Angela, im Prinzip ist es doch so: Würde man hier anders handeln, also weiterhin eine Miete anerkennen, obwohl Alma "Mieter" und "Vermieter" in Personalunion darstellt, dann würde jeder Häuslebauer kommen und für sich selbst eine Miete festsetzen, die bitte das Amt zu zahlen hat, ala "Hausbelastungen sind zwar nur 200 Euro im Monat, aber ich setze die Miete für mich und meine Familie mal auf 550 Euro warm fest.".

Das geht doch so nicht.

Turtle
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eigentum, erbschaft, hartziv, mietrückzahlung, wohnung

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