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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#11
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| Zitat:
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#12
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| Zitat:
Was will man mehr? Turtle |
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#13
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| Naja wie ist denn nun die Rechtslage beim Arbeitsamt/Job Center ? Normalerweise kann ich doch wirklich erst was mit einem Haus machen wenn ich lt. Grundbuch eingetragen bin. Ich kann z.B. den Mieter erst rausschmeissen wenn ich im Grudnbuch eingetragen bin oder auch das Haus verkaufen. Wie wäre es jetzt wenn mein Vermieter nicht meine Mutter wäre, sondern ein ganz fremder und derjenige verstirbt? An wen zahle ich dann Miete? Defacto gibt es ja dann wirklich keinen Eigentümer bis zum Grundbucheintrag. Wäre schön wenn hier jemand zu diesem Thema Aufklärung betrieben würde. Angela |
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#14
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| Zitat:
Die TE hat schon in dem Haus gewohnt und Miete bezahlt bis zum Erbfall. Und nun will die Arge die Miete ab Todestag berechtigterweise wieder zurück, da diese Mietzahlungen in die Erbmasse eingeflossen sind. |
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#15
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| Grubenpony, so habe ich es nicht betrachtet. Aber es ist ja so das man dann ja auch die Miete mit erbt als Geld. Also habe ich das z.T. falsch verstanden. Es ging um das Gelderbe und nicht um das Haus. Alles klar, entschuldige meinen Denkfehler. Angela |
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#16
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| Es geht um das Haus mit allen Nutzen (Mieteinnahmen) und Lasten (Zahlungsverpflichtungen). |
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#17
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| Angela, im Prinzip ist es doch so: Würde man hier anders handeln, also weiterhin eine Miete anerkennen, obwohl Alma "Mieter" und "Vermieter" in Personalunion darstellt, dann würde jeder Häuslebauer kommen und für sich selbst eine Miete festsetzen, die bitte das Amt zu zahlen hat, ala "Hausbelastungen sind zwar nur 200 Euro im Monat, aber ich setze die Miete für mich und meine Familie mal auf 550 Euro warm fest.". Das geht doch so nicht. Turtle |
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| Stichworte |
| eigentum, erbschaft, hartziv, mietrückzahlung, wohnung |
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