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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#21
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| Der Link von Herrn Pumpe ist uralt und enthält unwahre Behauptungen. So ist z.B Verpflegung nicht in Abzug zu bringen...schon garnicht mit 35% des Regelsatzes... ![]() Siehe Dienstanweisumg.: 7) Von Angehörigen gewährte unentgeltliche Verpflegung ist nicht als Einkommen zu berücksichtigen, da diese außerhalb der in den §§ 2, 3 und 4 Nr. 4 Alg II-V genannten Einkommensarten bereitgestellt wird (§ 1 Abs. 1 Nr. 11 Alg II-V). Näheres ist der Rz 11.63 der fachlichen Hinweise zu § 11 zu entnehmen. |
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#22
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| Im Link vom Jammerforum steht sinngemäß dasselbe. Ob und wie Verpflegung in Ansatz zu bringen ist wäre eine Detailfrage, die zunächst unerheblich ist. Nicht unerheblich ist daß der Gesetzgeber unterscheidet ob die Haushaltsgemeinschaft aus nicht BGB Unterhaltsverpflichten oder aus BGB Unterhaltsverpflichteten besteht. |
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#23
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| ähm. was heisst das denn nun für uns? bin ich Unterhaltsverpflichtet gegenüber meinen eltern oder nicht? wenn ja --> dann problem. wenn nein --> dann können ich und meine eltern doch ganz klar sagen, dass es sich nicht um einen haushalt handelt, sondern um 2 !! ![]() wie ich im dokument vom herrn clownfisch lese, steht folgendes auf seite 7/23 : Zitat:
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#24
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| Hilfreich ist immer rechtliche Sicherheit: Guggst Du http://juris.bundessozialgericht.de/...29&pos=0&anz=1 |
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#25
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| Hallo Ihr Beiden, nette Unterhaltung. Alles richtig was hier so zu den KDU Kosten steht. Kleiner Tip am Rande: Es gibt beim Amt eine Anlage HG, hier muss man Angaben zu den Leuten machen die mit in Haushaltgemeinschaft leben und ob die Mitglieder sich unterstützen. Ganz einfache Kiste ohne viel drum herum. Fraglich ist nur, ob das Amt (ich weiß ja nicht welches) das so einfach akzeptiert. Es könnte auch passieren, dass eine Unterhaltsvermutung nach §9(5) SGB II angestellt wird. "Wenn man mit Verwandten und Verschwägerten in einem Haushalt lebt (deine Eltern hätten keinen abgeschlossenen Wohnraum!) wird "vermutet" das diese sich gegenseitig unterstützen. Das dies nicht so ist, hast du zu widerlegen (da gibt es Urteile zu). Uns reicht es meistens aus, wenn die Anlage HG augefüllt wird und die Verwandten bescheinigen, dass sie den ALG II Empfänger nicht unterstützen. Jedoch sehe ich gerne Kontoauszüge nach einer gewissen Zeit um auch zu sehen, dass "Miete" gezahlt wird und Abbuchungen von Lebensmitteldiscountern drauf sind. Also praktisch der Nachweis, dass die von den Ihnen zustehenden Leistungen leben. Ich würde dir und deinen eltern empfehlen zusammen zum amt zu gehen um das einmal klären zu können. Zwingen zum Umzug schon mal garnicht. So wie ich das verstehe ist die Miete doch jetzt schon unangemessen... Deine Eltern wollen doch ihre Kosten reduzieren. Viele Grüße sgbspezi |
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#26
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| In den Ausführungsbestimmungen heißt es: Zitat:
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#27
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| Zitat:
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#28
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| Hier im Text deines Links ist der BGB § 1603 nur im Zusammenhang der gesteigerten Unterhaltspflicht genannt. Darum geht es hier nicht. Was die allgemeine Unterhaltspflicht angeht heißt es in §1601: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren." |
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#29
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| Zitat:
![]() Möglicherweise weil man dort etwas weiß, was Dir anscheinend unbekannt ist - Unterhaltspflicht der Kinder für die Eltern ist nur in seltenen Fällen in der Realität durchsetzbar. Passt zwar nicht in Dein Weltbild, aber das kann möglicherweise daran liegen, dass Dein Weltbild mit der Realität nicht übermäßig viel zu tun hat. |
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#30
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| hallo sgbspezi... erstmal danke. frage: warum müssen meine eltern denn überhaupt die Anlage HG ausfüllen, wenn wir doch gar keine HG haben? und wenn die miete zahlen, warum nimmt das amt an, dass im haus 5 personen wohnen, und nicht nur 2 in einem 65qm-wohungsteil? wenn 5 personen wohnen, dann HG... dann weniger grundmiete ! wenn 2 personen wohnen, dann keine HG... dann auf 2 pers. und 60qm angemessene miete... oda? HG bedeutet --> erwirtschaften aus einem topf. das TUN wir definitiv nicht. also keine anlage HG ausfüllen? ach ja. auch die kochnische wird eine separate sein.. die kochen dann nämlich mit gasflasche auf einem gaskochfeld.. und kaufen eigene gasflasche... |
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