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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #11  
Alt 11.03.2010, 14:38
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Mietübernahme nur bei abgeschlossener Wohnung?

Wie wird das dann bei der klassischen WG gehandhabt? Da wird auch die komplette angemessene Miete übernommen. Irgendwas kann an dem Denkmodell also nicht stimmen, wenn man es nur an der abgeschlossenen Wohnung festmacht. Es gibt meines Erachtens nirgends eine Vorschrift, dass nur eine abgeschlossene Wohnung vermietet werden darf. Die Abgeschlossenheit der Wohnung ist nur von Bedeutung, wenn die Wohnung verkauft werden soll, also Eigentumsrechte übertragen werden sollen.

Mir ist bewußt, hier im Forum wird gerne bei der Mietübernahme mit der Abgeschlossenheit argumentiert - nur wurde dazu meines Wissens nie eine Rechtsgrundlage benannt, denn die gibt es nicht.

Also, Wohnung vermieten, die Mieteinnahmen bei der Steuer melden, die auf den Quadratmeter umgelegten Ausgaben (einschließlich Tilgung!!) ebenfalls bei der Steuer gegenrechnen und das sollte es sein. Bei der Kostengegenrechnung aber sehr sorgfältig sein, da guckt das FA schon genau, dass dort ein genauer und nachvollziehbarer Abrechnungsschlüssel vorgelegt wird.

Wenn ARGE mault, Anwalt einschalten.
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  #12  
Alt 11.03.2010, 14:52
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hallo clownfisch.

so hätte ich mir das auch vorgestellt.

ich, als hauseigentümer, habe 5 zimmer, 2 bäder, 1 küche. und das ganze in ca. 160 qm.

davon vermiete ich (65qm) 2 räume, 1 bad und 1/2 küche an meine eltern.
nur küche darf mitbenutzt werden.

die eltern bekommen keinen cent von mir. und bleiben bei mir, wenn die miete (grundmiete+nebenkosten) an mich gezahlt wird.

und finanzamt bekommt die steuern.

sollten meine eltern dies trotzdem mit arge besprechen?
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  #13  
Alt 11.03.2010, 15:00
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Sicher sollte man das vorher mit der ARGE besprechen, Probleme die ausgeräumt werden können, bevor sie entstehen, schmerzen in aller Regel nicht ganz so dolle.

Denn wie ich schon sagte, es wird anscheinend teilweise eine andere Auffassung vertreten - und ich bin verheiratet, von daher also kein Papst und daher auch nicht unfehlbar.
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  #14  
Alt 11.03.2010, 15:07
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wenn aber as amt meckert, was würde im schlimmsten fall passieren?
würde das amt zumindest die folgende rechunng übernehmen?

Zitat:
ich verstehe es so: 570€ / 5 pers. * 2 pers. = 228€
228€ würden sie also definitiv bekommen als basismiete, stimmt's?

dazu kommen dann die anteilige nebenkosten, die das amt bei 95qm an 2 personen zahlen würde.. stimmt's?
beispiel: angenommen bei 95qm haben wir 150€ neben-/heizkosten
150€ / 5 pers. * 2 pers. = 60 €
60 € würden sie dann auch bekommen. stimmt's?

also insgesamt. 228€ + 60 € = 288 € würden die als KDU bekommen.

das macht insgesamt: 646€ regelsatz + 288€ kdu = 934 € überweisung... stimmt's?
oder würden die sagen, dass gar keine KDU übernommen werden und nur die grundsicherung bezahlt wird?
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  #15  
Alt 11.03.2010, 15:15
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Was im schlimmsten Fall passieren kann - das sind Fragen, die nur geübte Kristallkugelgucker glauben beantworten zu können.

Ich würde Deiner Rechnung zustimmen, falls der Betrag im Rahmen der örtlichen Grenzen der Angemessenheit ist. Was bei ARGE alles passieren kann?

Darauf gibt's eigentlich nur den alten Spruch:

Und wieder schließt er messerscharf,
das nicht sein kann, was nicht sein darf.

ARGE darf nach meiner Meinung die Mietkosten nicht verweigern, aber siehe Spruch. Deswegen ja im Vorfeld abklären, dann kann man sich auch im Vorfeld bereits wehren - man wartet dann ggf. kürzer auf's Geld.
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  #16  
Alt 11.03.2010, 15:46
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Zuallererst gibt es nicht zwei Wohnungen, die Eltern wohnen in der Wohnung des Sohnes. Die Verrenkungen mit den beiden Töpfen in der einen Küche sind für mich nicht überzeugend.

Da wird zunächst auf Haushaltsgemeinschaft vermutet.
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  #17  
Alt 11.03.2010, 15:46
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andere frage:
kann das amt dann auch von mir meine gehaltsabrechnungen und auskünfte über vermögen verlangen?

oder überhaupt irgendwas von mir verlangen?
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  #18  
Alt 11.03.2010, 15:50
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Da wird zunächst auf Haushaltsgemeinschaft vermutet.
@mpumpe: kann das amt dann im falle einer haushaltsgemeinschaft die KDU komplett verweigern? und/oder auch den normalen regelsatz?
oder werden teilweise die miete und neben-/heizkosten übernommen? (bitte s. meine rechnung oben)
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  #19  
Alt 11.03.2010, 16:00
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Lies Dir dazu mal die DA zum § 9 SGB II durch, insbesondere alles, was da zur Haushaltgemeinschaft steht.

http://www.harald-thome.de/media/fil...20.04.2009.pdf
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  #20  
Alt 11.03.2010, 16:01
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Die Regeln bei der Haushaltsgemeinschaft können einem Link der Diakonie entnommen werden:

Visitenkarte | Hartz-IV-Projekt | Haushaltsgemeinschaft
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eltern, haus, kind

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