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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, ich bin alleinerziehende Studentin un bekomme Leistungen zur Sicherung des Lebensunterahlts, sowie Bafög 585 €. Im Bafög sind die Heizkosten und Kosten der Unterkunft berücksichtigt. Meine Frage lautet nun, Kann das Hartz IV-Amt meine Betriebskostenabrechnungen zur Einsicht verlangen??? Obwohl es nie Geld für Heizkosten gezahlt hat? Und muss ich Rückzahlungen ans Amt leisten??? |
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#2
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| Was sind das für Leistungen, die du vom Amt bekommst? Normalerweise bist du ja als Student vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen. Wenn du doch welche bekommst: du musst trotzdem jede Veränderung angeben, weil das die Leistungshöhe verändern könnte. Ein Betriebskostenguthaben zählt natürlich auch dazu. Turtle |
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#3
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| Da sie alleinerziehend ist, wird wahrscheinlich noch was für das Kind gezahlt. Das es mit dem SGB XII nichts zu tun hat, verschieb ich es mal.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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