Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 29.11.2009, 17:56
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Registriert seit: 29.11.2009
Beiträge: 1
Standard Einreichung Nebenkostenabrechnung?

Hallo,

ich bin alleinerziehende Studentin un bekomme Leistungen zur Sicherung des Lebensunterahlts, sowie Bafög 585 €. Im Bafög sind die Heizkosten und Kosten der Unterkunft berücksichtigt.

Meine Frage lautet nun, Kann das Hartz IV-Amt meine Betriebskostenabrechnungen zur Einsicht verlangen??? Obwohl es nie Geld für Heizkosten gezahlt hat? Und muss ich Rückzahlungen ans Amt leisten???
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  #2  
Alt 29.11.2009, 21:23
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Was sind das für Leistungen, die du vom Amt bekommst? Normalerweise bist du ja als Student vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen.

Wenn du doch welche bekommst: du musst trotzdem jede Veränderung angeben, weil das die Leistungshöhe verändern könnte. Ein Betriebskostenguthaben zählt natürlich auch dazu.

Turtle
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  #3  
Alt 30.11.2009, 21:29
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
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Da sie alleinerziehend ist, wird wahrscheinlich noch was für das Kind gezahlt.

Das es mit dem SGB XII nichts zu tun hat, verschieb ich es mal.
__________________
Jette
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