Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Thema geschlossen
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 08.01.2012, 12:24
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.01.2012
Beiträge: 8
Standard Ein neuer Start: Wohnung, Ausbildung, ohne Familie und wenig Geld.

Hallo erstmal! Ich habe mich hier neu registriert und habe viele Fragen auf die ich keine Antwort finde. Ich starte mein Leben neu mit grade 22 Jahren. Dazu nehme ich in kauf weder meine Mutter noch meinen Vater zu sehen, nämlich habe ich meine Schwester an meiner Seite (20 jahre). Wir wollen beide zusammen ausziehen, unzwar wollen wir in NRW wohnen und arbeiten und eine Ausbildung angehen. Meine finanzielle Lage ist nicht sehr gut. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit, nur mein Vater lebt in NRW aus meiner Familie, doch zu meinem Vater habe ich keinen Kontakt!
Kurzgefasst: Ich bin gerade in der Türkei da meine Oma schwer krank ist. Ich habe vor mitte Januar nach NRW zu ziehen, mein Abi und die Ausbildung zur Erzieherin an zu gehen, und durch einen Nebenjob Geld zu verdienen. Jetzt will ich wissen was mir alles zusteht an Unterstützung vom Staat wie z.B. für die Unterkunft, Kindergeld, Bildung (BAföG), Nebenkosten etc.
Schonmal vielen Dank! Jede Information würde mir weiterhelfen!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #2  
Alt 08.01.2012, 12:31
Benutzerbild von edy
edy edy ist gerade online
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 790
Standard

Hallo koalabär,

So lange ihr in Ausbildung/Schule seid, sind euch eure Eltern zu Unterhalt
verpflichtet. D.h. du musst den "Kontakt" zu deinem Vater wieder aufnehmen.

Dann wird geprüft ob er leistungsfähig ist.

KG wirst du weiterhin erhalten (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind).
Bafög ist zu beantragen.

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #3  
Alt 08.01.2012, 13:00
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.01.2012
Beiträge: 8
Standard

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Also ich möchte die Ausbildung sehr gerne angehen, das heisst ich werde so oder so Kindergeld bekommen. Wegen BAföG mache ich mir auch keine Sorgen. Das unklare ist, ob ich Wohngeld, Unterstütztung vom Staat für die Nebenkosten (auch wenn teilweise) etc. bekomme, wenn ich zusammen mit meiner Schwester ausziehe. Ich habe gar kein Kontakt zu meinem Vater! Könnte ich ihn für Unterhalt rausfordern ohne ihn kontaktieren zu müssen? Außerdem hörte ich von Bekannten, dass er Privat- Insolvenz begangen hat. Also ist er nicht in der finanziellen Lage, meiner Schwester und mir Unterhalt zu zahlen, oder liege ich da falsch?
Kurz, mir ist am wichtigsten eine günstige Unterkunft noch vor Februar zu finden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #4  
Alt 08.01.2012, 13:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.307
Standard

PI sagt nicht über die Unterhaltsfähigkeit einer Person aus.
Wenn Einkommen vorhanden ist und er unterhaltspflichtig ist würde sich schlichtweg sein Freibetrag erhöhen.

Wohngeld in Kombi mit bafög gibt es im übrigen nicht.
Nur u.U. ein Zuschuss zu den KDU über ALG2.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #5  
Alt 08.01.2012, 13:06
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

"So oder so Kindergeld...". Das stellst du dir ein wenig einfach vor. Du weißt schon, dass du nicht selbst Kindergeld beantragen kannst (können schon, aber da wird sich nicht viel tun), sondern, dass das ein Elternteil machen muss? Und falls deine Mutter in der Türkei ist, wäre das dein Vater, mit dem du keinen Kontakt hast, der den Antrag stellen bzw. unterzeichnen müsste.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #6  
Alt 08.01.2012, 13:19
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.01.2012
Beiträge: 8
Standard

Danke für die Antworten!!! Als sich meine Eltern scheiden ließen, hat meine Mutter kein Unterhalt erfordert. Wäre das ein Problem für jetzt?
Natürlich stelle ich mir alles nicht so leicht vor. Ich versuche immer mit dem schlimmsten Fall zu rechnen. Wegen Kindergeld muss ich ihn ja wohl kontaktieren und wenn ich schon dabei bin könnte ich das mit Unterhalt auch klären. Über die Wohnung weiss ich immer noch nicht viel. Ich meine ein Teil der Miete oder Nebenkosten würde der Staat doch bestimmt unterstützen oder?? Ich frage nur weil ich zu wenig weiss. Vielleicht werde ich ja garkein BAföG und Wohngeld gebrauchen weil ich arbeiten werde...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #7  
Alt 08.01.2012, 15:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Zitat:
Zitat von koalabär Beitrag anzeigen
Danke für die Antworten!!! Über die Wohnung weiss ich immer noch nicht viel. Ich meine ein Teil der Miete oder Nebenkosten würde der Staat doch bestimmt unterstützen oder?? Ich frage nur weil ich zu wenig weiss. Vielleicht werde ich ja garkein BAföG und Wohngeld gebrauchen weil ich arbeiten werde...
Wohngeld bekommst du als Azubi in der Regel nicht, in BAföG ist ein Anteil für das Wohnen enthalten.
Außer dem bereits erwähnten Zuschuss gibts nichts zu Miete und Nebenkosten bei einem Azubi.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #8  
Alt 08.01.2012, 15:14
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.01.2012
Beiträge: 8
Standard

Also wenn ich es richtig verstanden hab, wenn ich ausziehen will muss ich nur mit BAföG und Kindergeld rechnen. Wenn ich noch dazu einen Nebenjob habe hab ich halt mehr geld. Der Staat unterstützt mich also auf keine Weise bei der Wohnungsmiete, Heizkosten etc.? Hmm, hatte anscheinend einen Denkfehler!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #9  
Alt 08.01.2012, 15:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Kein Denkfehler.

In der Regel wohnt der Azubi zuhause bei seinen Eltern und wird bis zum Berufsabschluß unterstützt.
Jedem Azubi eine Wohnung, wie sich die ein Erwerbstätiger von seinem Verdienst leisten kann, vom Staat zu sponsern gibts nirgends auf der Welt.

Da du in der Türkei lebst, erkundige dich doch mal, wie sie dort einem Lehrling die Wohnung vom Staat bezahlen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #10  
Alt 08.01.2012, 15:25
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Doch, du hast einen Denkfehler!!!!

Offensichtlich hast du das hier:

Zitat:
in BAföG ist ein Anteil für das Wohnen enthalten.
überlesen.

Beispiel: Würdest du als Azubi zuhause wohnen, gäbe es nur 391 Euro. Als Azubi mit eigener Wohnung aber 543 Euro. Die Differenz von knapp 150 Euro ist für die Miete. Jetzt verstanden?

Erfüllst du überhaupt die Voraussetzungen für die Erzieherausbildung? In manchen BL braucht man nämlich dazu eine davor abgeschlossene Ausbildung.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Thema geschlossen

Lesezeichen

Stichworte
ausziehen u25, bafög, kindergeld, unterstützung vom staat, wohngeld

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
24J, eigene wohnung, ausbildung ende Gum Arbeitslosengeld I - ALG 1 5 02.08.2011 01:27
BAB, Bafög, Wohngeld? Start in Ausbildung nach langer Erkrankung Playmaka BAB und sonstige Ausbildungsförderung 5 08.04.2009 10:20
Kind / Kinder Hilfe! Ausbildung nicht antreten wegen ALG2!?!?! Kurrupt Hartz IV 4 - ALG II 2 11 06.03.2009 11:17
Ausbildung in einer anderen Stadt,Recht auf Bezahlung der Wohnung? SliZe BAB und sonstige Ausbildungsförderung 10 08.01.2009 14:02
Neue Wohnung aber kein Geld vom Amt bekommen Bersi22 Kosten der Unterkunft 5 02.01.2009 16:51


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 18:53 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0