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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#11
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| Über die Menge vom BAföG wusst ich nicht bescheid. Aber jetzt schon, und das beantwortet meine Frage über die Wohnung. Anscheinend hatte ich wirklich einen Denkfehler. Das geld würde mir ja reichen, vor allem wenn ich selber etwas dazu verdienen würde! Ich sag ja, so viel über das Finanzielle weiss ich nicht, bin ja hier um mich zu erkundigen. Ja, mit meiner Quallifikation darf ich in NRW gleichzeitig mein Abitur machen und die Erzieher- Ausbildung. Das hat mich ja dazu angetrieben meine Zukunft in Deutschland auf zu bauen. Hier in der Türkei gibt es keine Zukunft! Bin auch mal hier zu Schule gegangen also kenne ich die Lage hier einigermaßen. Ich wollte genaue Infos haben, und die habe ich jetzt. Ich bedanke mich mehrmals |
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#12
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| Ach und noch etwas. Da ich ja kein Hartz IV oder ALG 2 bekommen werde, ist zu meinem Gehalt das ich von meinem Nebenjob bekommen werde kein Limit gesetzt, oder liege ich wieder falsch?? Und wüsstet ihr vielleicht wie viel Unterhalt ich von meinem Vater minimum bekommen würde? Falls die Angaben nötig sind: ich habe noch 3 Geschwister, eine ist Studentin, lebt in Irland, die andere ist hier in der Türkei verheiratet, und die letzte möchte mit mir den Neustart wagen. Ich hatte auch mal was von Wohnungsausstattung gehört. Also jugendliche die ausziehen möchten bekommen halt für die ERSTE wohnung ein wenig unterstützung, z.B. Möbel, Elektromöbel, Teppich, Topf und so was in der Art. Wenn Jemand auch darüber Infos geben könnte wär das toll!! So das wärs erstmal. |
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#13
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| Du ziehst doch nicht zurück nach Deutschland und nimmst sofort die Ausbildung auf, oder? Wovon willst du denn bis zur Ausbildungsaufnahme leben? Hast du denn überhaupt schon diesen Nebenjob, von dem du hier sprichst? Von was will eigentlich deine Schwester leben? Wo und wovon hast du bisher gelebt, wenn du erst vor Kurzem in die Türkei bist, weil deine Oma krank ist? Und was wird jetzt aus deiner Oma? Die ist doch weiterhin krank?! Turtle |
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#14
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| Doch klar! Mitte Januar ist mein Flug und bis 28.Februar möchte ich mich am Berufskolleg der Stadt bewerben und sehr wahrscheinlich aufgenommen. Die Ausbildung beginnt dann im August. Bis dahin find ich ein Nebenjob und so schnell es geht eine Wohnung. Da ich früher dort zur Schule gegangen bin habe ich paar Freunde. Ein paar Tage übernachte ich bei meiner besten Freundin und dann fang ich schon an mit der suche! Genauso meine schwester. Ich bin erst seit 6 Monaten hier, davor war ich ja in Deutschland und habe eine Ausbildung gemacht bei meiner Mutter und meinen Schwestern. Meine Mutter bleibt jetzt bei meiner Oma. Sie hat uns dazu aufgefordert, dass wir recherchieren, unsere Zukunft aufbauen und so. Weil wie ihr auch wisst gibts bei Bewerbungen, Jobangebote etc. eine Zeitfrist die man nicht verpassen darf. Deshalb die Eile! Natürlich will ich lieber bei meiner Oma sein in ihren letzten Monaten oder auch letztes Jahr aber die Zukunft... Antworten würden mir eher helfen als viele Fragen, nicht böse gemeint! Niemand braucht hier skeptisch zu sein! Ich erzähle hier meine Lage ohne irgendwelche Hintergedanken! |
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#15
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| Will dir irgendwer mit den Fragen irgendwas Böses?! Du hast keine Ahnung vom Thema, aber du kannst beurteilen, dass die Fragen wegen irgendwelchen bösen Hintergedanken kommen?! Ich glaubs ja wohl! Wenn du z. B. bisher eine Ausbildung gemacht hast, hast du vielleicht ALG 1 Anspruch!!!! Das gilt es zu klären. Und bis zur Ausbildungsaufnahme im August kannst du u. U. sehr wohl ALG 2 beziehen, da du ja nicht auf die Wohnung deines Vaters verwiesen werden kannst, wenn du nie dort gewohnt hast und deine Mutter nicht mehr in Deutschland wohnt! Daher die Frage, wovon du in Deutschland leben willst, wenn du noch gar keinen Job hast! Aber mir solls jetzt egal sein, ich muss mir nämlich nichts unterstellen lassen von dir ungezogenen Göre! ![]() Turtle |
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#16
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| Zitat:
Ob und wieviel deine Eltern zahlen müssen, wird vom Bafög-Verfahren festgelegt. Die Unterhaltspflichtigen haben hier die entsprechenden Unterlagen dem Amt vorzulegen. Verdient dein Vater über den entsprechenden Bafög-Grenzen, gibts kein Bafög. Bafög ist abhängig vom Leistungsvermögen der Unterhaltspflichtigen. Natürlich gibts bei Bafög auch eine Verdienstgrenze für dich, müßtest du mal googeln. |
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#17
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| Hr. Pumpe: raushalten!!!! Sie kommt im Januar zurück und fängt frühestens im August eine Ausbildung an. Und einen Nebenjob hat sie auch noch nicht in Sack und Tüten! Also kann es durchaus sein, dass sie von 01/12 bis 07/12 ALG 2 bekommen wird. Und dann steht ihr durchaus eine Erstausstattung zu!!!!! Turtle |
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#18
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| @ Turtle1972- Niemand kennst sich hier, keine Aufregung bitte! Ob ich ungezogen bin entscheidest nicht du mit deinen 40 Jahren. Interessiert mich sowieso eher weniger... Ich bekomme hier meine Infos, ich beleideige niemanden, aber du anscheinend schon. Naja egal! @ mpumpe- Dann sag ich doch dass ich Arbeitslos bin, was ich auch wirklich bin, und somit bekomme ich die Wohnung ausgestattet und bewerbe mich erst dann... Ist das logisch oder was? Außerdem meld ich mich als Arbeitsuchend an und bekomme bis alles klappt (BAföG, Kindergeld, Unterhalt...) Unterstützung! Spaß bei Seite, sich zu erst einmal Arbeitsuchend zu melden wäre doch richtig oder nicht? |
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#19
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| Für Dein freches Benehmen geht der Thread hier zu. Hol Dir Deine Info's anderswo!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#20
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| Gut, anstelle einer Entschuldigung für die Unterstellungen kommen noch weitere Beleidigungen. Damit ist hier jetzt Schluss. Das Thema ist beendet und du verlässt umgehend das Forum! Turtle |
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| Stichworte |
| ausziehen u25, bafög, kindergeld, unterstützung vom staat, wohngeld |
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