Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 20.09.2009, 14:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.09.2009
Beiträge: 22
Standard Eigenheim Berechnung Hauslast

Moin Leidensgenossen,

ich bewohne mit meiner Lebensgefährtin ein kleines EFH, dass in unserem Eigentum steht. Wfl. ca. 65 m², Ölzentralheizung mit Warmwasseraufbereitung

Ist meine nachfolgende Berechnung i.O.

Schuldzinsen ohne Tilgung 254,42
Gebäudevers. 6,73
Glasbruchvers. 2,62
Müllabfuhr / Grundsteuer 8,97
Wasser / Abwasser 18,50
Schornsteinfeger 5,27

Hauslast und BK 296,51

Berechnung Heizkosten

Rg. Heizöl 28.11.2008 705,11
Rg. Heizöl 14.02.2009 579,46
Gesamt 1284,57
./. 18% Warmwasser 231,22
bereinigte Heizkosten p.a. 1053,35
davon 1/12el 87,78

Hauslast und BK 296,56
bereinigte Heizkosten 87,78

Gesamtanspruch 384,34

Frage:

Das Soz.-Zentrum will uns nur 314,00 anerkennen und schreibt von unangemessenen Umfang der Kosten für die Unterkunft und wir sollen uns um neuen Wohnraum kümmern.

Habe ich einen Fehler in der Berechnung??

Hat das Soz-Zentrum mit der Behauptung der Unangemessenheit recht???


Wäre nett, wenn sich jemand mit mehr Ahnung wie ich, sich meldet.


Liebe Grüsse von der Küste

Normi







Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 20.09.2009, 15:01
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Gegen die Berechnung ist nicht viel einzuwenden, WW-Kosten sind aber heute keine 18% mehr sondern man geht von Festsätzen aus. Das BSG hat den Satz von € 6,47 pro Person festgeschrieben, bei einer 2-er BG also 6,47 x 0,9 x 2 = € 11,65 / Monat. (Die ARGE bzw. das BMAS mißachtet aber diese Rechtsprechung, nach meiner Ansicht rechtstwidrig.

Streiten könnte man über die Glasbruchversicherung.

Das ganze ist aber mehr oder minder theoretisch, denn das BSG hat auch festgelegt, es stehen Euch keine höheren Unterkunftskosten zu als einer zur Miete wohnenden 2-er BG. Da musst Du Dich also mal erkundigen, wie die angemessenen Unterkunftskosten in Deiner Gemeinde definiert sind.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 20.09.2009, 15:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.307
Standard

Harald Thome - Örtliche Richtlinien

Vll ist ja Deine Stadt/Gemeinde/Kreis hier dabei.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 20.09.2009, 16:31
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.665
Standard

Zudem werden meist die Heizkosten in dieser Form (hier also Öl) auch nicht monatlich berücksichtigt, sondern nach Bedarf.

Das heißt also, dass ihr einen Antrag auf einmalige Beihilfe für Heizöl stellt und dann in der Regel für 6 oder 12 Monate eine Bewilligung erhaltet.
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 20.09.2009, 18:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.09.2009
Beiträge: 22
Standard

Hi Jette,

ich sehe die Formulare das 1. Mal.
In unserem Soz-Center ( südl. Nordfriesland ) liegen nur der Hauptantrag, aber nicht so ausführlich und der Nachfolgeantrag aus.

Frage:

seit wann gibt es diese Vielzahl und eigentlich guten, auf jeden Fall für mich verständlichen Formulare in dieser Form????

Hat unser Soz.-Center nicht auch eine Beratungspflicht oder warum werden diese Formulare nicht von dem Soz-Center südl. Nordfriesland eingesetzt.

Frage:

wir sind eine sogenannte Optionsgemeinde. Darf diese eigentlich die Arge-Formulare den Kunden vorenthalten?
Sollen hier die Kunden wissentlich Dumm gehalten werden?

Kurz zum Verständnis: Erstbeantragung 22.1.2009 und ich Idiot habe gedacht die Behörde macht das schon richtig. Ich kümmer mich erst jetzt intensiv mit der Leistungsberechnung und es fällt mir wie Schuppen von den Augen.

Lieben Gruss von der Küste

Normi
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 20.09.2009, 18:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.09.2009
Beiträge: 22
Standard

Nee, Nordfriesland oder Tönning nicht gefunden.

Gruss

Normi
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
eigenheim, hauslast

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Neue ALG 2 Berechnung, weniger wie vorher FSR Hartz IV 4 - ALG II 2 7 13.02.2010 00:44
Hartz 4 Berechnung bei Pfändung durch Privatinsolvenz Reinhard Hartz IV 4 - ALG II 2 0 02.09.2009 15:01
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Harz IV trotz Eigenheim? Saskia1109 Kosten der Unterkunft 3 14.07.2009 13:31
Fragen zur Arbeitsvermittlung und Berechnung Maura Hartz IV 4 - ALG II 2 14 04.03.2009 19:26


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:05 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0