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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Moin Leidensgenossen, ich bewohne mit meiner Lebensgefährtin ein kleines EFH, dass in unserem Eigentum steht. Wfl. ca. 65 m², Ölzentralheizung mit Warmwasseraufbereitung Ist meine nachfolgende Berechnung i.O. Schuldzinsen ohne Tilgung 254,42 Gebäudevers. 6,73 Glasbruchvers. 2,62 Müllabfuhr / Grundsteuer 8,97 Wasser / Abwasser 18,50 Schornsteinfeger 5,27 Hauslast und BK 296,51 Berechnung Heizkosten Rg. Heizöl 28.11.2008 705,11 Rg. Heizöl 14.02.2009 579,46 Gesamt 1284,57 ./. 18% Warmwasser 231,22 bereinigte Heizkosten p.a. 1053,35 davon 1/12el 87,78 Hauslast und BK 296,56 bereinigte Heizkosten 87,78 Gesamtanspruch 384,34 Frage: Das Soz.-Zentrum will uns nur 314,00 anerkennen und schreibt von unangemessenen Umfang der Kosten für die Unterkunft und wir sollen uns um neuen Wohnraum kümmern. Habe ich einen Fehler in der Berechnung?? Hat das Soz-Zentrum mit der Behauptung der Unangemessenheit recht??? Wäre nett, wenn sich jemand mit mehr Ahnung wie ich, sich meldet. Liebe Grüsse von der Küste Normi |
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#2
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| Gegen die Berechnung ist nicht viel einzuwenden, WW-Kosten sind aber heute keine 18% mehr sondern man geht von Festsätzen aus. Das BSG hat den Satz von € 6,47 pro Person festgeschrieben, bei einer 2-er BG also 6,47 x 0,9 x 2 = € 11,65 / Monat. (Die ARGE bzw. das BMAS mißachtet aber diese Rechtsprechung, nach meiner Ansicht rechtstwidrig. Streiten könnte man über die Glasbruchversicherung. Das ganze ist aber mehr oder minder theoretisch, denn das BSG hat auch festgelegt, es stehen Euch keine höheren Unterkunftskosten zu als einer zur Miete wohnenden 2-er BG. Da musst Du Dich also mal erkundigen, wie die angemessenen Unterkunftskosten in Deiner Gemeinde definiert sind. |
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#3
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#4
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| Zudem werden meist die Heizkosten in dieser Form (hier also Öl) auch nicht monatlich berücksichtigt, sondern nach Bedarf. Das heißt also, dass ihr einen Antrag auf einmalige Beihilfe für Heizöl stellt und dann in der Regel für 6 oder 12 Monate eine Bewilligung erhaltet.
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#5
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| Hi Jette, ich sehe die Formulare das 1. Mal. In unserem Soz-Center ( südl. Nordfriesland ) liegen nur der Hauptantrag, aber nicht so ausführlich und der Nachfolgeantrag aus. Frage: seit wann gibt es diese Vielzahl und eigentlich guten, auf jeden Fall für mich verständlichen Formulare in dieser Form???? Hat unser Soz.-Center nicht auch eine Beratungspflicht oder warum werden diese Formulare nicht von dem Soz-Center südl. Nordfriesland eingesetzt. Frage: wir sind eine sogenannte Optionsgemeinde. Darf diese eigentlich die Arge-Formulare den Kunden vorenthalten? Sollen hier die Kunden wissentlich Dumm gehalten werden? Kurz zum Verständnis: Erstbeantragung 22.1.2009 und ich Idiot habe gedacht die Behörde macht das schon richtig. Ich kümmer mich erst jetzt intensiv mit der Leistungsberechnung und es fällt mir wie Schuppen von den Augen. Lieben Gruss von der Küste Normi |
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#6
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| Nee, Nordfriesland oder Tönning nicht gefunden. Gruss Normi |
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| eigenheim, hauslast |
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