Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 25.12.2008, 20:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2008
Beiträge: 5
Standard Eigenheim arbeitslos mietzuschuss ????

hallo ich hab mal paar fragen...
mein freund hat ein haus gekauft und bezahlt jeden monat ein rate an die bank...er arbeitet vollzeit...ich auf 400 euro basis (mach mich aber demnnächst selbständig)

nun meine frage...was passiert wenn er arbeitslos werden sollte....bekommen wir dann trotzdem einen lastenzuschuss oder mietzuschuss....das thema bedrückt uns nämlich ganz schön...wer kann helfen...
kann man hier irgendwo was nachlesen....vielen dank schonmal im voraus für eure hilfe...und schöne weihnachten...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 25.12.2008, 20:51
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 636
Standard

Falls du mit Hilfe ALGII meinst, wenn dein Freund arbeitslos werden würde, so wäre es wohl schwierig das Haus weiter zu finanzieren da das Amt nur die angemessenen Kosten der Unterkunft wie bei jedem anderen Hilfsempfänger übernehmen würde.

Abzahlung von Schulden/Tilgung gehören nicht dazu.

Weiterhin würde sich vielleicht die Frage stellen wie jemand Hundertausende finanzieren kann und kurze Zeit später bettelarm auf dem Amt erschiene.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 26.12.2008, 10:02
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von max56 Beitrag anzeigen
Falls du mit Hilfe ALGII meinst, wenn dein Freund arbeitslos werden würde, so wäre es wohl schwierig das Haus weiter zu finanzieren da das Amt nur die angemessenen Kosten der Unterkunft wie bei jedem anderen Hilfsempfänger übernehmen würde.
Als da wären die Schuldzinsen und die Betriebskosten in angemessener Höhe.

Zitat:

Abzahlung von Schulden/Tilgung gehören nicht dazu.
Stimmt.

Zitat:
Weiterhin würde sich vielleicht die Frage stellen wie jemand Hundertausende finanzieren kann und kurze Zeit später bettelarm auf dem Amt erschiene.
Und wer hat jetzt von "kurzer Zeit" geschrieben? Ich verstehe die Frage eher generell. Das haben wir uns vor dem Hauskauf (unser Haus hat übrigens NICHT Hunderttausende, sondern nur einmal Hunderttausend gekostet) auch gestellt. Und wie der Teufel es will, wurde mein Mann einige Monate nach dem Hauskauf arbeitslos. Und das noch so lange, dass wir sogar für einige Zeit in den "Genuss" von ALGII kamen. Was uns GsD wegen des Hauses nicht den Hals gebrochen hat, da der Finanzierungsplan wirklich für alle Notfälle gerüstet war und ist. Im übrigen ist ein finanzierter Hauskauf nur wirklich sinnvoll, wenn die gesamte monatliche Summe nicht eine vergleichbare Miete übersteigt.

Bitte nicht immer so schnell vorverurteilen - es gibt immer etwas mehr als nur schwarz oder weiß.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 26.12.2008, 12:06
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 636
Standard

Grubenpony,

du hast natürlich Recht. Von vor kurzer Zeit wo das Haus gekauft wurde ist nicht die Rede. "Der Freund hat ein Haus gekauft" heißt es. Das heißt wir wissen es nicht. Und deswegen meine Bemerkung im Konjunktiv. Denn soviel ich weiß, aber ich lasse mich gerne korrigieren gilt auch bei der Bewilligung von Sozialgeldern für ALGII daß vorher eine "Entreicherung" wie die Advokaten sagen nicht stattgefunden hat.

Ansonsten darf man nur gratulieren daß ihr mit Hundertausend auf der hohen Kante ein Haus mit Restfinanzierung im erträglichen Rahmen sogar noch ALGII fest durchfinanzieren konntet.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 26.12.2008, 12:18
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von max56 Beitrag anzeigen
Denn soviel ich weiß, aber ich lasse mich gerne korrigieren gilt auch bei der Bewilligung von Sozialgeldern für ALGII daß vorher eine "Entreicherung" wie die Advokaten sagen nicht stattgefunden hat.
Und vor ALGII kommt immer noch ALGI. Danach kann man erst recht nicht mehr von einer kurzen Zeit sprechen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 26.12.2008, 15:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2008
Beiträge: 5
Standard

danke für eure antworten....aber kann man das irgendwo nachlesen ...weil unsere angst ist einfach nur...das wir das haus verlieren könnten

der arbeitsplatz ist eigentlich schon sicher, aber ihr wisst ja wie die lage momentan aussieht und das wussten wir ja vor paar monaten noch nicht...
und wir wollen uns eigentlich nur absichern, sonst hätten wir uns ja nie ein haus gekauft und andere hundertausende von häuslekäufer haben ja bestimmt die selben fragen
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 26.12.2008, 15:38
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von sissy Beitrag anzeigen
danke für eure antworten....aber kann man das irgendwo nachlesen ...weil unsere angst ist einfach nur...das wir das haus verlieren könnten
Mal unabhängig davon, dass heute noch niemand weiß, wie die Rechtslage in 2, 5 oder 10 Jahren aussieht:

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/

Hier § 12 Abs. 3 Satz 4 und § 22 Abs. 1

Letztendlich kommt es auch darauf an, wie groß das Haus ist, Stichwort Angemessenheit und wie die Finanzierung aufgestellt ist.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend bald arbeitslos und keine Ahnung mathilda Hartz IV 4 - ALG II 2 8 03.12.2008 11:12
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ausbildung und partner arbeitslos kai1983 Hartz IV 4 - ALG II 2 1 30.11.2008 21:37


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:05 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0