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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| hallo ich hab mal paar fragen... mein freund hat ein haus gekauft und bezahlt jeden monat ein rate an die bank...er arbeitet vollzeit...ich auf 400 euro basis (mach mich aber demnnächst selbständig) nun meine frage...was passiert wenn er arbeitslos werden sollte....bekommen wir dann trotzdem einen lastenzuschuss oder mietzuschuss....das thema bedrückt uns nämlich ganz schön...wer kann helfen... kann man hier irgendwo was nachlesen....vielen dank schonmal im voraus für eure hilfe...und schöne weihnachten... |
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#2
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| Falls du mit Hilfe ALGII meinst, wenn dein Freund arbeitslos werden würde, so wäre es wohl schwierig das Haus weiter zu finanzieren da das Amt nur die angemessenen Kosten der Unterkunft wie bei jedem anderen Hilfsempfänger übernehmen würde. Abzahlung von Schulden/Tilgung gehören nicht dazu. Weiterhin würde sich vielleicht die Frage stellen wie jemand Hundertausende finanzieren kann und kurze Zeit später bettelarm auf dem Amt erschiene. |
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#3
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Bitte nicht immer so schnell vorverurteilen - es gibt immer etwas mehr als nur schwarz oder weiß. |
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#4
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| Grubenpony, du hast natürlich Recht. Von vor kurzer Zeit wo das Haus gekauft wurde ist nicht die Rede. "Der Freund hat ein Haus gekauft" heißt es. Das heißt wir wissen es nicht. Und deswegen meine Bemerkung im Konjunktiv. Denn soviel ich weiß, aber ich lasse mich gerne korrigieren gilt auch bei der Bewilligung von Sozialgeldern für ALGII daß vorher eine "Entreicherung" wie die Advokaten sagen nicht stattgefunden hat. Ansonsten darf man nur gratulieren daß ihr mit Hundertausend auf der hohen Kante ein Haus mit Restfinanzierung im erträglichen Rahmen sogar noch ALGII fest durchfinanzieren konntet. |
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#5
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#6
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| danke für eure antworten....aber kann man das irgendwo nachlesen ...weil unsere angst ist einfach nur...das wir das haus verlieren könnten der arbeitsplatz ist eigentlich schon sicher, aber ihr wisst ja wie die lage momentan aussieht und das wussten wir ja vor paar monaten noch nicht... und wir wollen uns eigentlich nur absichern, sonst hätten wir uns ja nie ein haus gekauft und andere hundertausende von häuslekäufer haben ja bestimmt die selben fragen |
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#7
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| Zitat:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/ Hier § 12 Abs. 3 Satz 4 und § 22 Abs. 1 Letztendlich kommt es auch darauf an, wie groß das Haus ist, Stichwort Angemessenheit und wie die Finanzierung aufgestellt ist. |
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