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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 23.03.2011, 13:12
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Beiträge: 3
Standard Dürfen Betriebskostenguthaben und Kautionsauszahlung angerechnet werden?

Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Bekomme seit 2010 Hartz4 wegen Elternzeit. Davor habe ich in einer anderen Wohnung gelebt und gearbeitet. Und nun rechnen die mir mein Betriebskostenguthaben für 2009 aus der alten Wohnung auf meine Leistung an. Wohl nur, weil mir das Guthaben dieses Jahr erst erstattet wurde. Dürfen die das? Ich meine, das Guthaben ist ja nicht aus Sozialleistungen, sondern aus meinem Gehalt entstanden. 2009 hatte ich ja noch überhaupt nichts !!! mit Hartz4 zu tun. Und die Kaution aus der alten Wohnung wurde mir entsprechend auch erst jetzt ausgezahlt. Wird mir das dann auch als Einkommen angerechnet?!?
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  #2  
Alt 23.03.2011, 16:20
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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BK Guthaben: ja.

Kaution: nein.

Turtle
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  #3  
Alt 23.03.2011, 21:43
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Beiträge: 3
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aber auf welcher grundlage???
ich denke dabei besonders an die entscheidung vom lsg in nrw

gelöscht by Mod - unerlaubte Verlinkung

Geändert von Turtle1972 (23.03.2011 um 21:49 Uhr)
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  #4  
Alt 23.03.2011, 21:50
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Und? Wenn du schon in diesem Forum liest, dann lese doch dort weiter, dass das noch nach altem, in 2005 geltendem Recht abgeurteilt ist und dass heute eine ganz andere Rechtsgrundlage gilt, nämlich der dort zitierte § 22 Abs. 1 SGB II.

Turtle
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  #5  
Alt 23.03.2011, 22:06
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danke für die freundliche antwort
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  #6  
Alt 24.03.2011, 17:02
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Gern geschen. Das nächste Mal bitte auch bei kurzen Beiträgen die Regeln einhalten. Wir legen hier Wert auf Groß- und Kleinschreibung.

Das wäre jetzt nämlich schon die zweite Regelverletzung bei dir. Erst der unerlaubte Link in ein Fremdforum und dann jetzt das.

Turtle
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Stichworte
anrechnung, betriebskosten, kaution

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