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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo hatte schonmal woanders gepostet und wollte mir gerne hier nochmal Rat einholen... es geht darum dass ich gerne umziehen möchte, nur die wohnung die ich mir ansehen wollte zu groß und zu teuer ist. Jetzt wurde mir von sämtlichen Personen gesagt, solange ich keine Kaution und Umzugskosten vom Amt haben will, können sie mir auch nicht vorschreiben, wo ich hinziehe... Natürlich bekomme ich nur die angemessene Miete bzw. das, was ich mom. an Miete bekomme! Den rest muss ich drauflegen... ok! Ist ja kein Problem... jetzt zur Sache: Ich habe mir gestern die Wohnung angeschaut und will sie unbedingt haben... Ich habe auch die Zusage schon des Vermieters, dass ich die Wohnung bekomme... nur.... Ich muss ja bis spätestens morgen hier meine alte Wohnung kündigen...damit ich zum 01.09.09 hier ausziehen kann!!! Nur das Amt weiß noch nichts... wie auch, es hat ja zu meine Freundin meinte, wenn ich jetzt einfach kündige und den anderen vertrag unterschreibe, ohne vorher dem Amt bescheid zu sagen, kann es sein, dass die mir garkeine Miete mehr bezahlen (also nicht mal mehr die angemessene Miete)! Und meine Freundin meinte, dass wenn die Wohnung zu arg teuer ist, mir das amt dann auch garnichts mehr bezahlt! Stimmt das??? Ich gehe neben bei arbeiten, habe mir alles ausgerechnet und ich kann den rest drauflegen (ich gehe eh in einem halben Jahr wieder Teilzeit arbeiten, da dann meine Elternzeit zu Ende ist)! Ich muss dazu sagen, dass die Wohnung 200€ teurer ist, als die angemessene Miete dort ( und auch als meine aktuelle bewilligte Miete,... Mietsatz ist in den beiden Ortschaften, also jetziger Wohnsitz und zukünftiger gleich) Wie gesagt, ich gehe aber nebenbei arbeiten, verdiene da 100€ dazu... und könnte die restl. 100€auch aufbringen... es geht alles super auf mit den Kosten! und ab Febr. 2010 gehe ich sowieso wieder teilzeit arbeiten (dann ist die Elterzeit vorbei) Also was jetzt machen??? Denn ich kann ja schlecht jetzt am WE jemand beim Amt erreichen Wie gesagt, ich will ja garnicht den Umzug und die Kaution bezahlt haben, nur die angemessene Miete bzw. die, die ich momentan bekomme.... Die Aussage meiner Freundin hat mich sehr verunsichert, dass ich dann evtl. GARKEINE Miete bekomme, da ich das ohne das Wissen des Amts gemacht habe oder auch die Miete einfach zu arg hoch ist... Droht mir wirklich eine Sanktion??? Oder gibt es nicht ein Gesetz bzw. paragraph, in dem geregelt ist, dass das Amt die zustehende o. die aktuelle Miete weiterhin übernehmen MUSS... ??????? Vielen Dank schonmal... |
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#2
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| Die Aussage ist auch Unfug. |
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#3
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| Ja??? Ich hoffe es... wie gesagt ich trage ja die Mehrkosten... nur ich habe keine Paragraphen gefunden, wo drin steht, dass die ARGE den Mindestsatz der Miete bzw. die momentan angemessene Miete übernehmen MUSS.... |
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#4
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| Ein Thread reicht doch wohl?!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Zitat:
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 10/06 R Ziffer 25 Zitat:
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#6
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| mami07, sie kalkulieren zu knapp, sie wollen vom regelsatz, vom kindergeld oder wovon ...100 Euro für die Miete nehmen? das kann nicht "prima "klappen! |
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#7
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| Ja sie können Dir danach alle Zahlungen verweigern, Du bist leider gesetzlich verpflichtet denen alles vorher vorzulegen und mitzuteilen (Mitwirkungspflicht), erst wenn die ok sagen kannst Du ausziehen oder umziehen, denke ich. Die Gesetzte sind so gemacht, das die alle Rechte haben und Du alle Pflichten, nur ein Recht hast Du- Deine Pflichten zu erfüllen! Es ist leider so, traurig aber wahr! LG Manuela |
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#8
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| Zitat:
Das Grundgesetz bestimmt ein Recht auf Freizügigkeit. Das steht über jeder ArGe-Richtlinie. Und ich weiss, wovon ich spreche. Ich bin bereits mehrfach "ungenehmigt" umgezogen. Was es durchaus geben könnte, ist eine Bestimmung, nach der eine Überschreitung der KdU-Sätze mit Zahlung aus der Regelleistung nur bis zu einer Höchstgrenze akzeptiert wird. Mglw. ist das auch illegal, allerdings habe ich damit noch nie Probleme gehabt, da ich auch nicht mehr als 20% der Regelleistung für höhere Mieten ausgeben will. Es könnte in den kommunalen Richtlinien Deiner Stadt stehen: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html |
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#9
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| Hallo Forum, ich habe ein ähnliches Problem... Ich bin mit meiner LAG [LebensAbschnittsGefährtin] in eine neue Wohnung vor 2 Jahren eingezogen. Nun ist es aber so das meine LAG wieder ausgezogen ist und ich jetzt alleine für diese Miete aufkomme. Ich bin jedoch mit meiner LAG nicht im Streit auseinander, wir sind noch befreundet nur hat jeder seine eigene Wohnung Sie versucht seit geraumer Zeit aus dem Mietvertrag entlassen zu werden aber die Hausverwaltung tut so als wenn sie das alles nichts angehe und nimmt keinerlei Stellung dazu warum sie meine LAG nicht aus dem Mietsvertrag entlässt. ![]() Wir haben keinerlei Mietsschulden und auch noch nie Zahlungsprobleme gehabt. Auch die Mietkaution ist ordnungsgemäss hinterlegt. Jetzt ist es aber so das ich aufgrund meiner aufgegebenen Selbstständigkeit in einem geschäftlichen Insolvenzverfahren lebe... wobei dort alles problemlos und ordnungsgemäss abläuft... das aber vielleicht ein Grund ist warum die HV meine LAG nicht aus dem Mietvertrag entlassen möchte. Wir zahlen hier in Berlin für eine super 2 2/2 Zimmer-Wohnung 497,00 Euro Warmmiete. Das geht zur Zeit auch problemlos denn ich habe seit 3 Jahren eine ÖBS-Stelle und verdiene 987,00 Euro Netto. Somit kann ich alle anfallenden Kosten wie Miete, Strom, Gas [ggf.Telefon] alleine begleichen. Diese ÖBS-Stelle ist aber mit dem 10.12.2011 beendet und wird auch durch Gesetzänderung nicht verlängert. Meine Mutter hat ein halbes Zimmer für sich in meiner/unserer Wohnung [sie hat aber weiterhin ihre eigene Wohnung, die sie auch {vorerst} behält] und ich bekomme von ihr monatlich 100 Euro weil ich ihr das Zimmer zur Verfügung stelle. Nun meine Frage? Ab dem 11.12.2011 bin ich [leider] wieder Hartz-4 Bezieher. Es wird sich auch arbeitstechnisch nichts mit einer Einstellung ergeben da ich 1.- schon 56 Jahre alt bin und 2.- Chronisch krank / Schmerzpatient (Antrag auf Schwerbehinderung läuft) bin Kann das Jobcenter von mir verlangen das ich in eine kleinere, preiswertere Wohnung ziehen muss oder könnte man auch für mich den Kompromiss finden das mir das Jobcenter die Höchstmiete für 1 Person bezahlt [in Berlin zZt ca. 370 Euro] und ich die Restmiete vom Anteil meiner Mutter und von Hartz-4 bezahle? Gibt es da ein höchstrichterliches, neueres Urteil auf welches ich mich berufen kann? Wenn ich Tatsache ausziehen/umziehen muss, wie läuft das dann mit einem evtl. Umzug. Ich bin Schmerzpatient, bekomme hochdosierte Schmerzmedikation und darf max.5kg heben... logischerweise kann ich keinen Umzug alleine vollbringen. Muss das Jobcenter mir die dann evtl. anfallenden Umzugskosten erstatten? MUSS ich mir eine neue, preisgünstigere Wohnung suchen? Wie sollte ich mich dem Jobcenter gegenüber verhalten? Wäre ja eigentlich schon sehr dubios wenn ich wegen rund 100 Euro Mehraufwand umziehen müsste. Vergleichbare Wohnungen kosten heute über 600 Euro an Miete und so eine schöne Wohnung bekomme ich auch nie wieder... und wenn meine heute 83-jährige Mutter dann doch zu mir ziehen muss... müssen wir dann wieder umziehen damit sie dann ein eigenes Zimmer in meiner Wohnung hat? Auch mit Hartz-4 könnte und würde ich die Miete weiterhin bezahlen, auch wenn das Jobcenter nur die 370 Euro Höchstmiete zugeben würde. Wäre sehr nett wenn ihr mir mal einen Tipp geben könntet. Euch allen schon mal im Voraus vielen Dankfür evtl. Tipps Beste Grüsse aus Berlin Vectra-Fahrer |
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#10
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| Du solltest aber daran denken, dass das Jobcenter dann auch die evtl. Nachzahlungen nicht übernimmt. Außerdem finde ich es echt komisch, dass du es dir leisten kannst, 200 Euro jeden Monat selbst zur Miete zuzuzahlen. |
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| miete, teuer, umzug |
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